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872 Treffer400 msnur geltende Fassungen
UFSZ1W ZRV/0032-Z1W/02aktive Veredelung, Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…der Bf. den Auftrag zur Werkzeugänderung. Mit der Bekanntgabe der Zurücknahme der begünstigenden Entscheidung an die Bf. gilt die Zurücknahme ab dem Zeitpunkt, zu dem die begünstigende Entscheidung ergangen ist. Die zur Einfuhr angemeldeten Waren wurden sohin ohne Vorliegen einer Bewilligung in das Zollverfahren der…

UFSZ2L ZRV/0137-Z2L/09Rücknahme eines Grundlagenbescheides (PKW als Übersiedlungsgut)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)29.01.2010

…hat der Bf. Berufung eingebracht. Derzeit ist diese Rechtssache beim Unabhängigen Finanzsenat Wien anhängig. Mit Eingabe vom 25. Jänner 2010 wurde der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 8 Abs. 1 ZK wird eine begünstigende Entscheidung zurückgenommen…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/06Aufhebung und Zurückverweisung, mang. Ermittlungen hinsichtlich Fristablauf und Zurückweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2007

…dass bei der Konzeption des Zollkodex, die Frage der Wiederaufnahme von belastenden Abgabenbescheiden unbeabsichtigt nicht geregelt wurde. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass der Zollkodex in seinen Artikeln 8 und 9 die amtswegige Rücknahme und den Widerruf von begünstigenden Entscheidungen - ohne die Festlegung…

UFSF RV/0216-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…bei denen auch der Totalverlust droht, Firmensitze in exotischen Ländern erschweren Nachforschungen und gerichtliche Auseinandersetzungen (www.boersenlexikon.de, faz.net). Das letztlich eingetretene Risiko, welches in dem möglicherweise endgültigen Verlust des Anlagekapitals zu sehen ist, muss daher als Folge und Ausfluss privatautonomer Entscheidungen von den…

UFSF RV/0218-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…bei denen auch der Totalverlust droht, Firmensitze in exotischen Ländern erschweren Nachforschungen und gerichtliche Auseinandersetzungen (www.boersenlexikon.de, faz.net). Das letztlich eingetretene Risiko, welches in dem möglicherweise endgültigen Verlust des Anlagekapitals zu sehen ist, muss daher als Folge und Ausfluss privatautonomer Entscheidungen von den…

UFSF RV/0217-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…bei denen auch der Totalverlust droht, Firmensitze in exotischen Ländern erschweren Nachforschungen und gerichtliche Auseinandersetzungen (www.boersenlexikon.de, faz.net). Das letztlich eingetretene Risiko, welches in dem möglicherweise endgültigen Verlust des Anlagekapitals zu sehen ist, muss daher als Folge und Ausfluss privatautonomer Entscheidungen von den…

UFSF RV/0266-F/11Widerruf von im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleichs gelöschten Abgabenschuldigkeiten wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…294), so lebt der Abgabenanspruch gemäß § 235 Abs. 3 BAO wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen…

UFSL RV/1824-L/02Rückstellung für Ausgleichsansprüche nach § 24 HvertrG 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.01.2005

…nach Vereinigung der Kommanditistenanteile in einer Hand (Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung gemäß § 142 HGB) in die Komplementärin EF_GmbH (FN_B) unter Anwendung des Artikel III UmgrStG (Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991) rückwirkend zum 28. Februar 1997 eingebracht und diese unter Anwendung der Begünstigungen des Artikel…

UFSW RV/2011-W/03Abweichendes Wirtschaftsjahr, Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2008Teil 2/2

…einer anderen Entscheidung führen können, so sind dies keine Gründe, die eine Änderung oder Zurücknahme nach § 294 BAO rechtfertigen können /Stoll (a.a.O., Band 3, § 294, S. 2841) Da im vorliegenden Fall keine nachträgliche Änderung im Tatsachenbereich erfolgt ist, zumal im Zeitpunkt der Erlassung…

UFSF RV/0215-F/11Widerruf einer Nachsicht wegen bewusster Irreführung über wirtschaftliche Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…fondsgebundene Lebensversicherung in unbekannter Höhe. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, ist nach der Bestimmung des …

UFSF RV/0217-F/11Widerruf einer Nachsicht wegen bewusster Irreführung über wirtschaftliche Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…fondsgebundene Lebensversicherung in unbekannter Höhe. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, ist nach der Bestimmung des …

UFSL RV/0217-L/09Überhöhte unbare Entnahmen bei einer Einbringung (Rechtslage vor dem 1.2.2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013Teil 1/2

…Weiters stellte der Bw. den Antrag, die Anspruchszinsen, welche für die Jahre 2005 und 2006 vorgeschrieben werden, entsprechend zu berichtigen bzw. gutzuschreiben. Mit Vorlagebericht vom 19. Februar 2009 wurde die gegenständliche Berufung vom Finanzamt ABC ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt…

UFSW RV/1312-W/05Widerruf der Aussetzung der Einhebung, keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2006

… 212a Abs. 2 erster und zweiter Satz BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die…

UFSW RV/2689-W/09Widerruf eines außergerichtlichen Ausgleiches und einer Löschung; Änderung der Einkommens- und Vermögenslage des Begünstigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010

…dass der ausgesetzte Betrag von € 93.519,43 vom Bw. bezahlt werde, auch wenn der Betrag nicht auf eine persönliche Steuerschuld zurückzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: I.) Widerruf des außergerichtlichen Ausgleiches und der Löschung Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen…

UFSW RV/2302-W/08Von einem vorbehaltenen Widerruf kann nur gesprochen werden, wenn dieser näher determiniert ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…jederzeit widerrufen werden könne. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Juni 2007 sei die Berufung gegen die Abweisung des Nachsichtsansuchens abgewiesen worden, weshalb mit einem Rückstandsabfall nicht mehr habe gerechnet werden können. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betreffe…

UFSW RV/2380-W/06Widerruf einer infolge Insolvenzgefahr gewährten Löschung wegen Konkurseröffnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2007

…erfolgt. Außer dem Schreiben der Abgabenbehörde erster Instanz vom 6. Februar 2003 als Antwort auf den Ausgleichsvorschlag lägen dem Bw. keine schriftlichen Erledigungen der Abgabenbehörde vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen…

UFSW RV/2174-W/05Widerruf einer anlässlich eines außergerichtlichen Ausgleiches erfolgten Löschung auf Grund einer nachträglichen Gutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.06.2006

… 235 Abs. 3 BAO der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung…

UFSW RV/1657-W/13Stundung bis zur Entscheidung des VwGH über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, Widerruf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2013

…Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung…

UFSW RV/2056-W/12Widerruf einer Löschung wegen unrichtiger Angaben zur Einkommens- und Vermögenslage zum Entscheidungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

…294 BAO ), so lebt der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen. Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung…

UFSW RV/4018-W/10Widerruf der Löschung ohne Änderung der Verhältnisse und ohne unrichtige Angaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2011

…BAO), so lebt der Abgabenanspruch wieder auf. Für die Zahlung, die auf Grund des Widerrufes zu leisten ist, ist eine Frist von einem Monat zu setzen (§ 235 Abs. 3 BAO). Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen…