…aus Autobahnkilometern) nämliche Zumutbarkeit jedenfalls als gegeben zu erachten ist. Diese Rechtsansicht hat das Höchstgericht wiederum im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340 bestätigt und die tägliche Rückkehr an einen 83 km vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitz als zumutbar qualifiziert. Der unabhängige Finanzsenat geht…
…mit der beruflichen Veranlassung solcher Aufwendungen im Vordergrund stehenden Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung maßgebliche Bedeutung beigemessen wird, ist aus den bereits genannten Gründen davon auszugehen, dass im gegenständliche Fall besondere Umstände des Einzelfalles für die Unzumutbarkeit der "Familienwohnsitzverlegung" vorliegen, weswegen die Zumutbarkeit zur Familienwohnsitzverlegung…
…hätte ernähren können. Da - zusammenfassend - eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung nicht vorlag, ist die langjährige Beibehaltung des Wohnsitzes in Istanbul privat veranlasst. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten berechtigen daher nicht zum Abzug als Werbungskosten. Der angefochtene Bescheid war rechnerisch entsprechend den vorstehenden Ausführungen richtigzustellen. Beilage…
…gilt festzuhalten, dass an obiger rechtlicher Beurteilung auch der Umstand nichts zu ändern vermag, dass der Bw. im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren glaubhaft unterschiedliche Ursachen mit erheblicher Gewichtigkeit aufzuzeigen vermochte, die eine (tatsächliche) Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung in die Nähe seines Beschäftigungsortes möglich hätten erscheinen lassen. Auf diese…
…kann. Es kommt nicht darauf an, ob in einem früheren Zeitraum, insbesondere bei Eingehen der Beschäftigung (am neuen Beschäftigungsort), die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben gewesen ist. Die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in einem Streitjahr hängt nämlich nicht davon ab, ob in einem Vorjahr die - tatsächlich…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Behält der Abgabepflichtige sohin seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei…
…des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, die Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind. Es geht somit in meinem Fall in erster Linie um die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. In meinem Fall stelle ich…
…der Bw. die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes von A in Kärnten nach B damit, dass er am Familienwohnsitz auch eine Land- und Forstwirtschaft betreibe. Diese Land- und Forstwirtschaft erfordere intensive Pflege und Bewirtschaftung und führe außerdem zu einem erheblichen Zusatzeinkommen. Außerdem würde eine Familienwohnsitzverlegung…
…dessen der Verwaltungsgerichtshof die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort bei einer befristeten Tätigkeit noch als unzumutbar angesehen hat (vgl. VwGH 3.3.1992, 88/14/0081; VwGH 26.11.1996, 95/14/0124). Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sowie eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung lagen…
…Für die hier alles entscheidende Frage der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung kann es keine Rolle spielen, ob der Bw. In einer gleichgeschlechtlichen oder verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt. Eine derartige Unterscheidung wäre unsachlich. Mit dem Familienbesteuerungsgesetz (BGBl.Nr. 312/1992) führte der Gesetzgeber den Begriff "(Ehe…
…allein stehende Arbeitnehmer ein Zeitraum von sechs Monaten anerkannt. Der Bw. habe als Grund für die Nichtverlegung des Familienwohnsitzes an den österreichischen Beschäftigungsort angegeben, seine schulpflichtigen Kinder beherrschten die deutsche Sprache nicht. Die behördliche Anfrage, ob der Versuch einer Familienwohnsitzverlegung nach Österreich unternommen worden sei…
…Wasser, Heu etc. bezahlt. Auch die vier Hunde (Terriermischungen) hatten einen artgerechten Auslauf im weitläufigen Garten. Wenn nunmehr von der Finanzverwaltung behauptet wird, dass eine Familienwohnsitzverlegung nach der (unseres Erachtens völlig veralteten) Rechtsprechung zumutbar gewesen sei, dürfen folgende - zugegebenermaßen subjektive, aber dennoch schlagende - Argumente eingewendet…
…und Familienheimfahrten" geltend gemachte Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt worden seien, werde überdies um Bekanntgabe des Unzumutbarkeitsgrundes für eine Familienwohnsitzverlegung in diesen Jahren gebeten. In der auf elektronischem Weg übermittelten Anfragebeantwortung gab das Finanzamt bekannt, wie aus dem beiliegenden Versicherungsdatenauszug ersichtlich, sei der Bw. mit 1…
…Familienwohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort Innsbruck in den Streitjahren 2003 und 2004 jedenfalls zeitraumbezogen nicht zuzumuten war. Von der Bw. wurden in den gegenständlichen Berufungsverfahren des Weiteren wiederholend zwei Beweggründe eingewandt, die aus ihrer Sicht gegen die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (Ort des Wohnsitzes der…
…einer doppelten Haushaltsführung ist es ohne Belang, ob der Familienwohnsitz im Inland oder Ausland liegt, wobei allerdings bei der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus dem Ausland weitere Kriterien zu beachten sind, die bei einer Verlegung von einem inländischen Ort zu einem anderen Ort im Inland i…
…durch dritte Personen widerspricht und zugleich der durch den Bw. behaupteten Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung entgegensteht. Obwohl der Bw. mit Schreiben vom 18. Mai 2010 von den diesbezüglichen Überlegungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Schwiegermutter sowie der sich daraus ergebenden Zumutbarkeit einer Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich…
…in diesem Fall der Direktion der Pensionszahlstelle in p ausbezahlt wird, handelt es sich nicht um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit die ortsgebunden sind. Die von ihnen angesprochenen Punkte wie Verlust der verwandtschaftlichen, freundschaftlichen und kulturellen Beziehungen und Nichtbereitschaft ihrer Gattin bezüglich einer Familienwohnsitzverlegung stellen keine…
…darstellt, zu einer finanziellen Entlastung beitragen und eine Existenzbedrohung mildern würde, erweckt den Eindruck einer sachlich undurchdachten weltfremden Schreibtischentscheidung. Ebenso der Umstand, dass der mit einer Familienwohnsitzverlegung nach l2 verbundene Verlust der geschützten MietersteIlung nicht als privater Grund, dem erhebliches Gewicht zukommt, eingestuft wird. Ergänzend…
…Ehefrau - unzumutbar, sind die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Familienheimfahrten gegeben. Es kommt nicht darauf an, ob in einem früheren Zeitraum, insbesondere bei Eingehen der Beschäftigung (am neuen Beschäftigungsort), die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben gewesen ist (VwGH 26.7.2007, 2006/15…
…wäre eine Familienwohnsitzverlegung auch wegen der Kosten (Umsiedlungskosten, Wohnungsmiete, Kosten der Wohnungseinrichtung etc.), die mit einer Umsiedlung verbunden gewesen wären, gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten alle Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…