…der Eltern stellen hingegen keine Werbungskosten dar, sondern sind der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0178; 18.12.1997, 96/15/0259; 3.3.1992, 88/14/0081). Ins Kalkül zu ziehen ist weiters, dass eine Wohnmöglichkeit im Elternhaus der Zumutbarkeit…
…aus Autobahnkilometern) nämliche Zumutbarkeit jedenfalls als gegeben zu erachten ist. Diese Rechtsansicht hat das Höchstgericht wiederum im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340 bestätigt und die tägliche Rückkehr an einen 83 km vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitz als zumutbar qualifiziert. Der unabhängige Finanzsenat geht…
…geeignete Belege vorgelegt. Der Verwaltungsgerichtshof setzt bei der Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung auf Grund der Pflege naher Angehöriger das Bestehen einer besonders gelagerten Pflegebedürftigkeit voraus (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2003, 2001/14/0121). Der nicht bestehende Pflegegeldbezug spricht gegen einen…
…geeignete Belege vorgelegt. Der Verwaltungsgerichtshof setzt bei der Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung auf Grund der Pflege naher Angehöriger das Bestehen einer besonders gelagerten Pflegebedürftigkeit voraus (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2003, 2001/14/0121). Der nicht bestehende Pflegegeldbezug spricht gegen einen…
…streitgegenständlichen Jahren 2011/2013 sehr niedrig. Der Bf. geht seiner Tätigkeit in B nach, es stellt sich die Frage welche Wohnung zumutbar ist. Das FA sieht eine Zumutbarkeit des Wohnsitzes in einem Radius von 60 – 80 km. Der Vertreter des Finanzamt hat bei gewerblichen Anbietern…
…mit der beruflichen Veranlassung solcher Aufwendungen im Vordergrund stehenden Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung maßgebliche Bedeutung beigemessen wird, ist aus den bereits genannten Gründen davon auszugehen, dass im gegenständliche Fall besondere Umstände des Einzelfalles für die Unzumutbarkeit der "Familienwohnsitzverlegung" vorliegen, weswegen die Zumutbarkeit zur Familienwohnsitzverlegung…
…hätte ernähren können. Da - zusammenfassend - eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung nicht vorlag, ist die langjährige Beibehaltung des Wohnsitzes in Istanbul privat veranlasst. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten berechtigen daher nicht zum Abzug als Werbungskosten. Der angefochtene Bescheid war rechnerisch entsprechend den vorstehenden Ausführungen richtigzustellen. Beilage…
…gilt festzuhalten, dass an obiger rechtlicher Beurteilung auch der Umstand nichts zu ändern vermag, dass der Bw. im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren glaubhaft unterschiedliche Ursachen mit erheblicher Gewichtigkeit aufzuzeigen vermochte, die eine (tatsächliche) Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung in die Nähe seines Beschäftigungsortes möglich hätten erscheinen lassen. Auf diese…
…tatsächlich benutzte Verkehrsmittel im Zeitraum der Geltendmachung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung abzustellen (VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124). Nachdem die Bf angibt, ab Juli 2016 ihren eigenen PKW genutzt zu haben, ist für die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr zum Familienwohnsitz die…
…bereits über eine adäquate Wohnung in der Nähe zum Beschäftigungsort. Eine Anschaffung aus dem möglichen Verkaufserlös Ihres ungarischen Grundstücks war sohin nicht erforderlich. Trotz Aufforderung haben Sie auch nicht angegeben, welche konkreten Vermögensnachteile sonst durch den Verkauf entstanden wären. Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung ist weiters gegeben…
…bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten, liegt ab diesem Zeitpunkt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor (vgl. VwGH 26.07.07, 2006/15/0047). Bei Prüfung der Umstände der Zumutbarkeit einer Familienwohnsitzverlegung wird aber auch der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort…
…kann. Es kommt nicht darauf an, ob in einem früheren Zeitraum, insbesondere bei Eingehen der Beschäftigung (am neuen Beschäftigungsort), die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben gewesen ist. Die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in einem Streitjahr hängt nämlich nicht davon ab, ob in einem Vorjahr die - tatsächlich…
…welche tatsächlich ja vom volljährigen Sohn1 wahrgenommen wurde. Im Übrigen hat der Bf. eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Sohn2, welche eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung bzw. eine Beibehaltung des ungarischen Familienwohnsitzes begründen könnte, nicht aufgezeigt. Abgesehen davon ist der Bf. eine Antwort auf die ausdrücklichen Fragen des…
…sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Behält der Abgabepflichtige sohin seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei…
…des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, die Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind. Es geht somit in meinem Fall in erster Linie um die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. In meinem Fall stelle ich…
…Finanzamt die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 als unbegründet ab. Mit Verweis auf zwei Erkenntnisse des VwGH zur Frage der Zumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort bei nur vorübergehender Berufsausübung führte das Finanzamt aus, dass die Verlegung des Wohnsitzes dann nicht zumutbar sei…
…2020 stammen Berichte ließen nämlich Rückschlüsse auf die vom BF in der Beschwerdeverhandlung gegen die Zumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung vorgebrachten Umstände (in Z im Sommer in einer von Hitze aufgeheizten Stadt könne der von den Ärzten empfohlene Linderungseffekt nicht eintreten) nicht zu. Dem kann entgegnet werden…
…der Bw. die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes von A in Kärnten nach B damit, dass er am Familienwohnsitz auch eine Land- und Forstwirtschaft betreibe. Diese Land- und Forstwirtschaft erfordere intensive Pflege und Bewirtschaftung und führe außerdem zu einem erheblichen Zusatzeinkommen. Außerdem würde eine Familienwohnsitzverlegung…
…entwickelten Grundsätze der Zumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung stehen einer tatsächlich erfolgten Familienwohnsitzbegründung am Ort der Beschäftigung nicht entgegen. Dem Abgabepflichtigen kann im vorliegenden Fall die (unter Verweis auf die Lohnsteuerrichtlinien) begehrte Frist auf eine angemessene Wohnsitzverlegung schon aus praktischen Gründen nicht gewährt werden, da der Familienwohnsitz…
…im Zusammenhang mit einer doppelte n Haushaltsführung ist es ohne Belang, ob der Familienwohnsitz im Inland oder Ausland liegt, wobei allerdings bei der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus dem Ausland weitere Kriterien zu beachten sind, die bei einer Verlegung von einem inländischen Ort zu einem anderen…