…ob für die X und XX die Berufungswerberin als die formale Zulassungsbesitzerin die Steuerschuldnerin für die Kraftfahrzeugsteuer und die Straßenbenützungsabgabe ist oder - weil nach Angaben der Berufungswerberin die LKW für eine andere Firma angemeldet wurden und somit ein Scheingeschäft vorliege - die Firma, die die LKW…
… 5 Abs. 2 Ökoprämiengesetz ein Überweisungsantrag des inländischen Fahrzeughändlers als Steuererklärung gilt, wird hiermit für den Händler keine rechtliche Stellung als befugten Antragsteller (anstelle eines Zulassungsbesitzers) begründet, beinhaltet doch diese Bestimmung lediglich eine Formvorgabe für die Antragseinreichung und -abgabe. Die Person des Antragstellers ändert sich…
…121ff oder Pkt. 4. 2. Durchführungserlass zum NoVAG vom 6.3.1992) ist derjenige, für den in derartigen Fällen das KFZ zuzulassen ist, der Zulassungsbesitzer, für den das KFZ im Ausland zugelassen ist. Auch nach den einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967, nämlich den §§ 37 f…
…nach dem Hauptwohnsitz des Zulassungsbesitzers (bzw. bei Fahrzeugen von Unternehmungen nach dem Ort, von dem aus hauptsächlich über das Fahrzeug verfügt wird) richtet, kann sich nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 im Rahmen des zulässigen Gegenbeweises trotz Hauptwohnsitzes des Zulassungsbesitzers im Inland somit…
…nach dem Hauptwohnsitz des Zulassungsbesitzers (bzw. bei Fahrzeugen von Unternehmungen nach dem Ort, von dem aus hauptsächlich über das Fahrzeug verfügt wird) richtet, kann sich nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 im Rahmen des zulässigen Gegenbeweises trotz Hauptwohnsitzes des Zulassungsbesitzers im Inland somit…
…dem Mitgliedstaat der Zulassung erhoben. Folgte man hingegen der Ansicht der Bf, bestünde somit aufgrund der Bestimmungen des KfzStG kein Recht der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer für die in Österreich zugelassenen und außerhalb Österreichs von einer anderen Person als dem Zulassungsbesitzer verwendeten Anhänger. Dies widerspricht lt…
…ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern bestimmt sind und deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder in Kombination zwölf Tonnen oder mehr beträgt. Abgabenschuldner ist nach § 4 StraBAG der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeugs. Gemäß § 2 Z 2 StraBAG ist die Benützung von Straßen im Sinne des …
…12a NoVAG die Abgabe vom gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland vergütet wird, wenn ein Fahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweisbar ins Ausland verbracht wird. Damit sei nur das Verbringen eines Privatfahrzeuges ins Ausland als Übersiedlungsgut vom Begünstigungstatbestand des …
…die Zulassung laute oder lauten müsste. Da die Bw. nicht Zulassungsbesitzerin sei und sie auch keine Zulassungsverpflichtung treffe, sei die Abgabe - vorbehaltlich der Richtigkeit der Auffassung der Abgabenbehörde - der deutschen Tochtergesellschaft vorzuschreiben. Schließlich widerspreche der angefochtene Bescheid auch dem Gemeinschaftsrecht, habe doch der EuGH im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Ludwig Kreil und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Marco Laudacher, Josef Pointinger, Arbeiterkammer Oberösterreich und Dr. Karl Penninger, Landwirtschaftskammer Oberösterreich, über die Berufung des KM, vertreten durch die STS, vom 12. November 2005 gegen den…
…Juli 2009 wurde der Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe mit folgender Begründung abgewiesen: "Wird ein Fahrzeug -) durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht (Übersiedlungsgut) -) nach Beendigung der gewerblichen Vermietung im Inland durch den Vermieter nachweisbar ins Ausland verbracht oder -) durch einen befugten Fahrzeughändler nachweisbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Karl Fusseis, Wirtschaftstreuhänder, 4910 Ried, Bahnhofstraße 63, vom 28. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen vom 27. November 2002 betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 2001 entschieden…
| | | 31.10.-7.11. Laut Abfrage des UFS vom 26.7.2013 im Kraftfahrzeugzentralregister war das betreffende Fahrzeug (Fahrgestell-Nr. BBB) vom 8.9.2009 bis zum 21.11.2012 mit dem Kennzeichen W-XXX auf den Zulassungsbesitzer Bw. angemeldet. Somit betreffen…
…einen reservierten Privatparkplatz mit Angabe des Kennzeichens des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges habe. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Berufung erhoben und ausgeführt, Zulassungsbesitzer und Eigentümer des Fahrzeuges sei ein Freund der Berufungswerberin mit Wohnsitz in Deutschland. Es handle sich somit um ein von einem Freund geliehenes Fahrzeug…
…Im Bericht vom 15. September 2008 über eine u.a. die Einkommensteuer 2005 umfassende Außenprüfung hielt der Prüfer fest, der Berufungswerber sei nicht "Zulassungsbesitzer" eines Kfz; die Kilometergelder, die auf Grund einer von der Buchhalterin erstellten Excel-Datei geltend gemacht worden seien, erachte der Prüfer…
…dass das Fahrzeug auf die x. GmbH in Deutschland zugelassen sei. Wenn es nun einen Zulassungsbesitzer gebe, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen worden sei, so sei dieser als Abgabenschuldner heranzuziehen. In der in der Folge ergangenen Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung…
…F (= Berufungswerber, Bw), österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Inland in E-26, Folgendes zur Kenntnis gebracht: "Im Zuge von Zolldienststreifen wird seit ca. 2 Jahren beobachtet, wie der umseitig genannte Zulassungsbesitzer des Pkw Audi 80, Farbe rot, Bj. 1988, mit dem amtl. Kennzeichen X1…
…dem polizeilichen Kennzeichen 1, Marke A, Erstzulassung am 28. August 2002, im Inland verwendet wird. Zulassungsbesitzer sei der Bw. der seinen Hauptwohnsitz laut Melderegister in B habe. In einer Niederschrift des Finanzamtes vom 23. Jänner 2008, die vom Bw. nicht unterfertigt worden ist, wurde ausgeführt…
…Juli 2002, mit dem deutschem Kennzeichen KZ kontrolliert worden war. Das Feld des verwendeten Formulars, in dem Name und Anschrift des Zulassungsbesitzers -falls dieser nicht mit dem Lenker ident ist- einzutragen sind, blieb leer. Als Wohnadresse war nach der Kontrollmitteilung Anschrift2 angegeben worden. Hinsichtlich der…
…= Berufungswerber, Bw) auf die deutsche Adresse in D-K51, zugelassen ist, jedoch aufgrund des Hauptwohnsitzes des Zulassungsbesitzers in Österreich der Verdacht auf "§ 82 KFG" bestehe. Die diesbezüglichen Daten laut Anzeige wurden daher seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Ende 2009 an das Finanzamt übermittelt. Laut Abfrage…