…soweit eine technische Zusammenführung mit Zugfahrzeugen technisch oder kraftfahrechtlich nicht möglich war. Auf Grund dieser Feststellungen des Prüfers kam es zu nachstehenden Kraftfahrzeugsteuernachforderungen: | 2004 | 2005 | 2006 | 23.110,45 Euro | 19.989,10 Euro | 33.186,25 Euro Die…
…die rein rechnerisch gar nicht zum selben Zeitpunkt von den Zugfahrzeugen desselben Steuerschuldners gezogen und verwendet werden können, da eben ein Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der Anhänger und der Zugfahrzeuge besteht. Es sind nach dieser Bestimmung nur so viele Anhänger von der Kraftfahrzeugsteuer befreit als…
…Finanzamtes zu ersehen. Entscheidungsgründe In der von der H-GmbH (= Berufungswerberin, Bw) für das Jahr 2004 eingereichten Kraftfahrzeugsteuererklärung Kr 1 wurden insgesamt 8 Zugfahrzeuge (mit mehr als 3,5 t), darunter das Fahrzeug mit dem Kennzeichen KU1 mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 26…
…Anhänger wird aufgrund der vorliegenden tatsächlichen Verhältnisse und der Erfahrungswerte der deutschen AfA Tabelle durch die Bp. mit 8 Jahren geschätzt. Hinsichtlich einiger Zugfahrzeuge, die im Fernverkehr sehr hohe Kilometerleistungen erreichen, wird die Nutzungsdauer mit 7 Jahren angenommen. Die detaillierte Aufstellung der betroffenen Fahrzeuge und…
… 1 Abs. 2 KfzStG eine getrennte Ermittlung der überzähligen Anhänger vorsehen. Danach seien Sattelzugfahrzeuge den Sattelanhängern mit jeweils mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und andere Zugfahrzeuge den anderen Anhängern mit jeweils mehr als 3,5 t Gesamtgewicht gegenüberzustellen. Anhänger, die von Fahrzeugen eines anderen…
… 1 Abs. 2 KfzStG eine getrennte Ermittlung der überzähligen Anhänger vorsehen. Danach seien Sattelzugfahrzeuge den Sattelanhängern mit jeweils mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und andere Zugfahrzeuge den anderen Anhängern mit jeweils mehr als 3,5 t Gesamtgewicht gegenüberzustellen. Anhänger, die von Fahrzeugen eines anderen…
…anerkannt werden können. In den gegen diese Vorschreibungen erhobenen Berufungen führte der Bw. zunächst aus, dass in seiner Transportfirma im Inland mehrere Zugfahrzeuge und Anhänger angemeldet seien. Auch einige deutsche Anhänger mit EU-Kennzeichen kämen im Vor- und Nachlaufverkehr zum Einsatz. Mit diesen Fahrzeugen bzw…
…anerkannt werden können. In den gegen diese Vorschreibungen erhobenen Berufungen führte die Bw. zunächst aus, dass in ihrer Transportfirma im Inland mehrere Zugfahrzeuge und Anhänger angemeldet seien. Auch einige deutsche Anhänger mit EU-Kennzeichen kämen im Vor- und Nachlaufverkehr zum Einsatz. Mit diesen Fahrzeugen bzw…
…Nach (fernmündlicher) Konsultierung der Fa. VA in 4055 Pucking zum Zwecke der Feststellung des Zeitwertes des beschlagnahmten Zugfahrzeuges wurde dieses schließlich gegen Erlag einer Sicherheitsleistung iHv insgesamt € 69.600,00, davon € 50.000,00 als Werterlag für das (verfallsbedrohte) Fahrzeug selbst sowie €…
…nach ihrer Meinung das Befahren österreichischer Straßen nur mit dem genannten höchsten zulässigen Gesamtgewicht möglich sei. Demgegenüber habe der Prüfer die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer getrennt nach Zugfahrzeugen und Anhängern (Auflegern) unter Heranziehung der jeweils in den Typenscheinen eingetragenen höchsten zulässigen Gesamtgewichte (Hinweis auf § 1 Abs…
…50 Wochen lang betrieben werde und ein Zugfahrzeug auf Grund der durchschnittlichen Streckenlänge des Vor/Nachlaufverkehrs von 750 km im Schnitt 3 Transporte pro Woche abwickeln könne, errechne sich für 2006 ein Kapazitätsbedarf für den Vor/Nachlaufverkehr von gerundet 370 Zugfahrzeugen [56.000 I (50…
…auch Inhaber der Nutzfahrzeuge sein müssen. Aus diesem Grunde sei es erforderlich gewesen, die beiden verfahrensgegenständlichen Zugfahrzeuge auch an die Firma TI SARL zu veräußern. Da die genannte Gesellschaft wirtschaftlich schwach gewesen sei, sei die Stundung des Kaufpreises auf die Dauer von zwei bis drei…
…1996 bis 1999 fänden sich zahlreiche Fahrzeugkombinationen, deren gemeinsames Gesamtgewicht über der in der Berufungsergänzung vorgebrachten "internen Toleranzgrenze" liegen würde. Für Zugfahrzeuge sei eine Obergrenze von 38 Tonnen und für Anhänger eine von 30 Tonnen vorgesehen. Daraus sei ersichtlich, dass der Gesetzgeber sehr wohl auf…
…Hofzufahrt). Die im Rahmen des Lokalaugenscheins besichtigten Wege (z.B. entlang der Schutzwaldparzelle 4 führende Schotterweg ist für Pkw's nicht - wohl aber für Zugfahrzeuge - befahrbar) entsprechen keineswegs den oben angeführten Voraussetzungen. Dem Amtssachverständigen war auch das Vorhandensein von befestigten Holzlagerplätzen nicht erinnerlich. Der unabhängige…
…Betriebsprüfung betrafen die in der oben dargestellten Tabelle angeführten strittigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen in den streitgegenständlichen Zeiträumen ausschließlich Kraftfahrzeugsteuern für Anhänger (Auflieger), die infolge einer kurzfristigen Anmietung von fremden Anhängern (Aufliegern) anderer Zulassungsbesitzer nicht von einem Zugfahrzeug der Bw. gezogen werden konnten und daher von der Bw…
…Diese Mehrbelastung könnte der Gesetzgeber dadurch vermeiden, indem bei der Berechnung der überzähligen Anhänger beim Mieter die zugelassenen Anhänger zuzüglich der angemieteten Anhänger den Zugfahrzeugen gegenüber gestellt werden würden. 4. Die Berufung wurde sodann dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen…
…5 Tonnen in den Anwendungsbereich des Kraftfahrsteuergesetzes einbezogen. Grundsätzlich ist daher für einen aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger zusammengesetzten Kraftwagenzug die Kraftfahrzeugsteuer jeweils gesondert für das Zugfahrzeug und für den Anhänger zu berechnen und jeweils gesondert zu beurteilen, welche Steuersätze bzw Steuerbefreiungstatbestände Anwendung finden.…
…Angemerkt werde, dass jeder beliebiger Auflieger ohne Meldung an die Behörde verwendet werden könne, sofern er über ein Registrierungskennzeichen verfüge. Außerdem werde in Holland die Kfz-Steuer ausschließlich mit dem Zugfahrzeug erhoben, eine separate Besteuerung der Auflieger erfolge nicht. Der Behauptung, der Überbestand werde in…
…eigenes Fahrzeug zu berücksichtigen sei. Bei der StraBAG sei für die Benützung der Straße durch Kraftfahrzeuge und von diesen gezogenen Anhängern die Bemessungsgrundlage zu errechnen. 2. Hinsichtlich der in Verona stationierten Zugfahrzeuge, welche ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr verwendet werden, weist die Berufungswerberin auf die…
…eigenes Fahrzeug zu berücksichtigen sei. Bei der StraBAG sei für die Benützung der Straße durch Kraftfahrzeuge und von diesen gezogenen Anhängern die Bemessungsgrundlage zu errechnen. 2. Hinsichtlich der in Verona stationierten Zugfahrzeuge, welche ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr verwendet werden, weist die Berufungswerberin auf die…