…wie hier, auch die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, dies war im vorliegenden Fall als Warenempfänger der Bf. Der Versender wäre als Zollschuldner gem. Abs. 3 legcit. letzter Satz allenfalls in Betracht gekommen, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert…
…Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 (Zollkodex, ZK) zur Zollschuldnerin für die am 18. Juli 2001 unter Warenanmeldungsnummer 206/000/917531/01/1/00 und am 26. Juli 2001 unter Warenanmeldungsnummer 206/000/918633/01/1/00 über Antrag der Fa. A…
…Ware mehr habe, weil sie sich nicht mehr am vorgeschriebenen Ort beifinde bzw. unberechtigterweise in Verkehr gebracht worden sei. Zollschuldner gem. Artikel 203 Abs. 3 ZK erster Gedankenstrich ist die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Ein Warenführer im Versandverfahren, der die…
…erhobenen Berufung vom 20. September 2011 bemängelte die Berufungswerberin ihre Heranziehung als Zollschuldnerin in ihrer Eigenschaft als Warenempfängerin. Nach ihrer Ansicht wäre die Anmelderin der Ware, nämlich die für die Verzollung beauftragte Spedition B., als Zollschuldnerin in Anspruch zu nehmen gewesen. Das Zollamt hat mit…
…wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Zollverfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Zollschuldner ist gemäß Art. 204 Abs…
…die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine Warenführerschaft der Bf. bejahen würde, kommt es nicht zur Zollschuldentstehung. Nach Art 96 Abs. 2…
…die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine Warenführerschaft der Bf. bejahen würde, kommt es nicht zur Zollschuldentstehung. Nach Art 96 Abs. 2…
…die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine Warenführerschaft der Bf. bejahen würde, kommt es nicht zur Zollschuldentstehung. Nach Art 96 Abs. 2…
Zu ersten Gruppe der Zollschuldner (erster Anstrich) sind die Handelnden zu zählen, also in der Regel der Entziehende. Das ist jeder, dessen Handeln oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen (auch nur vorübergehend) nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z., vertreten durch Vertreterin, vom 28. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 12. Februar 2007, Zl. 500000/17284/2006, betreffend Zollschuld entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird…
…Artikel 203 ZK: (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. (3) Zollschuldner sind: - die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat…
…gemäß § 167 Abs. 2 BAO als erwiesen annehmen. Gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Zollschuldner sind gemäß Abs. 3 leg. cit.: - die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat; - die Personen…
…in Österreich § 71 ZollR-DG) auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Zum Kreis der Zollschuldner wären damit der Anmelder, im Falle…
…bleibt festzustellen, dass nach der Aktenlage und unter Bedachtnahme auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen die Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin in den vorliegenden Fällen zu Recht erfolgte. Im Übrigen wird hinsichtlich der zollschuldrechtlichen Würdigung auf die o.a Berufungsentscheidung des UFS vom 9. November 2007…
…entstanden. Das Hauptzollamt Linz hat darauf hingewiesen, im Sinne des Art. 213 ZK seien beim Vorhandensein mehrerer Zollschuldner diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Es bestehe im gegenständlichen Fall ein Gesamtschuldverhältnis mit D, F und QaE im Betrag von € 7.430,95, mit…
…eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden. Im Abgabenverfahren besteht kein Verböserungsverbot (vgl. dazu VwGH vom 15.03.2001, 2000/16/0082). Der Bf ist Zollschuldner gemäß Art. 202 Abs. 3 erster Anstrich ZK. Er war hinsichtlich der Zigaretten gestellungs- und mitteilungspflichtig…
…sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. (3) Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten…
…entstanden. Das Hauptzollamt Linz hat darauf hingewiesen, im Sinne des Art. 213 ZK seien beim Vorhandensein mehrerer Zollschuldner diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Es bestehe im gegenständlichen Fall ein Gesamtschuldverhältnis mit E, F und QaE im Betrag von € 7.430,95, mit…
…darf eine Abgabenvorschreibung in der Berufungsvorentscheidung und/oder Berufungsentscheidung erhöht werden. Im Abgabenverfahren besteht kein Verböserungsverbot (vgl. dazu VwGH vom 15.03.2001, 2000/16/0082). VeE ist Zollschuldner gemäß Art. 202 Abs. 3 erster Anstrich ZK. Er war hinsichtlich der Zigaretten gestellungs- und mitteilungspflichtig…
…entstanden. Das Hauptzollamt Linz hat darauf hingewiesen, im Sinne des Art. 213 ZK seien beim Vorhandensein mehrerer Zollschuldner diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Es bestehe im gegenständlichen Fall ein Gesamtschuldverhältnis mit D, E und QaE im Betrag von € 7.430,95, mit…