…wie hier, auch die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, dies war im vorliegenden Fall als Warenempfänger der Bf. Der Versender wäre als Zollschuldner gem. Abs. 3 legcit. letzter Satz allenfalls in Betracht gekommen, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert…
…Es wurde festgestellt, dass die B KG nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,126,11 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes…
…Es wurde festgestellt, dass die B KG nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,172,56 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes…
…Es wurde festgestellt, dass die B KG nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,216,23 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes…
…Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 (Zollkodex, ZK) zur Zollschuldnerin für die am 18. Juli 2001 unter Warenanmeldungsnummer 206/000/917531/01/1/00 und am 26. Juli 2001 unter Warenanmeldungsnummer 206/000/918633/01/1/00 über Antrag der Fa. A…
…Art. 201 Abs. 1 lit. a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Zollschuldner (Gesamtschuldner) nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle sind a) der Anmelder; das ist derjenige, der die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt bzw. bei direkter…
…Ware mehr habe, weil sie sich nicht mehr am vorgeschriebenen Ort beifinde bzw. unberechtigterweise in Verkehr gebracht worden sei. Zollschuldner gem. Artikel 203 Abs. 3 ZK erster Gedankenstrich ist die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Ein Warenführer im Versandverfahren, der die…
…Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Art. 203 Abs. 2 ZK). Gemäß Art. 203 Abs. 3 ZK sind Zollschuldner: - die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat; - die Personen, die an dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder billigerweise hätten wissen müssen…
…Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. Gemäß Abs. 3 leg. cit. sind Zollschuldner: - die Person, die die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; - die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren…
…Linz, Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Beschwerde wird stattgegeben und es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer nicht als Zollschuldner gemäß Art. 203 Abs. 3 zweiter Anstrich Zollkodex herangezogen werden kann. Entscheidungsgründe Das damalige Hauptzollamt Linz schrieb mit seinem Bescheid vom 11. März 2002…
…entzogen wird, und zwar in dem Zeitpunkt ihres Entziehens, wobei u.a. Zollschuldner sowohl die Person ist, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat (Art.203 Abs.3 1.Anstrich leg.cit) als auch diejenige Personen sind, welche an dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl…
…erhobenen Berufung vom 20. September 2011 bemängelte die Berufungswerberin ihre Heranziehung als Zollschuldnerin in ihrer Eigenschaft als Warenempfängerin. Nach ihrer Ansicht wäre die Anmelderin der Ware, nämlich die für die Verzollung beauftragte Spedition B., als Zollschuldnerin in Anspruch zu nehmen gewesen. Das Zollamt hat mit…
…wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine der Voraussetzungen für die Überführung dieser Ware in das Zollverfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit auf Grund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Zollschuldner ist gemäß Art. 204 Abs…
…in Österreich § 71 ZollR-DG) auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Zum Kreis der Zollschuldner wären damit der Anmelder, im Falle…
…gebracht. Die Beschwerde ist begründet. Die Bf. war zu keinem Zeitpunkt Warenempfänger der ggstl. Sendung. Da aber schon die erste Voraussetzung der Begründung einer Zollschuldnerschaft nach Art. 96 Abs. 2 ZK nicht erfüllt wird hat das zur Folge, dass die Bf. zu Unrecht zur Entrichtung…
…gebracht. Die Beschwerde ist begründet. Die Bf. war zu keinem Zeitpunkt Warenempfänger der ggstl. Sendung. Da aber schon die erste Voraussetzung der Begründung einer Zollschuldnerschaft nach Art. 96 Abs. 2 ZK nicht erfüllt wird hat das zur Folge, dass die Bf. zu Unrecht zur Entrichtung…
…Die Bf. war zu keinem Zeitpunkt Warenempfänger der ggstl. Sendung. Warenempfänger war laut Versandpapier die Fa.E-GmbH. Da aber schon die erste Voraussetzung der Begründung einer Zollschuldnerschaft nach Art. 96 Abs. 2 ZK nicht erfüllt wird hat das zur Folge, dass die Bf. zu…
…Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung). Diese Frist kann nach 219 ZK verlängert werden (Art. 220 Abs. 1 ZK) …
…erfolgt. Sie sei im Zeitpunkt der Einfuhr des gegenständlichen Schiffes weder Dienstgeber noch Auftraggeber der die Ware einführenden Personen gewesen, daher auch nicht Zollschuldner im Sinne von § 79 ZollR-DG. Die Bf. stützt ihr diesbezügliches Vorbringen auf die noch (ergänzend) durchzuführenden Einvernahmen des Herrn E…
Zu ersten Gruppe der Zollschuldner (erster Anstrich) sind die Handelnden zu zählen, also in der Regel der Entziehende. Das ist jeder, dessen Handeln oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen (auch nur vorübergehend) nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es…