…der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt war. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
…zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung, b)vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren…
…4 UZK: In den Fällen nach Abs. 1 Buchstabe c ist Zollschuldner, wer die Voraussetzungen für die Überführung der Waren in ein Zollverfahren oder die Pflichten aus der Zollanmeldung der Waren zu diesem Zollverfahren oder für die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den…
…Verwirklichung zum Entstehen einer Zollschuld führt, bilden für alle hierfür jeweils in Betracht kommenden Zollschuldner einen einheitlichen Entstehungsgrund für ihre gemeinsame Zollschuld, unabhängig davon, ob sie selbst diesen Tatbestand gesetzt haben oder aber aufgrund eigener Zollschuldner-Tatbestände herangezogen werden können; so gilt zB die vorschriftswidrige…
…zu dem die Frist für die Vorlage des Nachweises für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Befreiung abläuft. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstabe a ist Zollschuldner, a)wer die betreffende Verpflichtung zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.
Artikel 102 Mitteilung der Zollschuld (1) Die Zollschuld wird dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die an dem Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht…
…Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht wird. (3) Zollschuldner sind: - die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat…
…die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sei wussten oder vernünftigerweise hätten…
…die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sei wussten oder vernünftigerweise hätten…
…die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sei wussten oder vernünftigerweise hätten…
…wie hier, auch die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, dies war im vorliegenden Fall als Warenempfänger der Bf. Der Versender wäre als Zollschuldner gem. Abs. 3 legcit. letzter Satz allenfalls in Betracht gekommen, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert…
…Es wurde festgestellt, dass die B KG nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,126,11 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes…
…Es wurde festgestellt, dass die B KG nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,172,56 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes…
…Es wurde festgestellt, dass die B KG nicht Empfänger der Sendung war. Die Eingangsabgaben an Zoll (A00) in der Höhe von € 4,216,23 wurden von der Bf im Rahmen des bewilligten Zollschuldbeitrittes (Art. 231 ZK) über das Zahlungsaufschubkonto entrichtet. Mit Bescheid des Zollamtes…
…Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 (Zollkodex, ZK) zur Zollschuldnerin für die am 18. Juli 2001 unter Warenanmeldungsnummer 206/000/917531/01/1/00 und am 26. Juli 2001 unter Warenanmeldungsnummer 206/000/918633/01/1/00 über Antrag der Fa. A…
…Art. 201 Abs. 1 lit. a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wird. Zollschuldner (Gesamtschuldner) nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle sind a) der Anmelder; das ist derjenige, der die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt bzw. bei direkter…
…Ware mehr habe, weil sie sich nicht mehr am vorgeschriebenen Ort beifinde bzw. unberechtigterweise in Verkehr gebracht worden sei. Zollschuldner gem. Artikel 203 Abs. 3 ZK erster Gedankenstrich ist die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Ein Warenführer im Versandverfahren, der die…
…1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) zu einer Nacherhebung von Eingangsabgaben (Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer) in Höhe von € 33.573,50, die dem Bf als Zollschuldner gemäß Artikel 201 Absatz 3 ZK iVm § 71 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) mit Bescheid vom 4…
…Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Art. 203 Abs. 2 ZK). Gemäß Art. 203 Abs. 3 ZK sind Zollschuldner: - die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat; - die Personen, die an dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder billigerweise hätten wissen müssen…