…steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u.a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Bei Kontokorrentverhältnissen zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber kann dabei nicht auf eingeräumte Sicherheiten abgestellt werden, da die…
…im Eigentum der Firma F. Diese Überweisungen wurden von der Bw als Darlehen verbucht, obgleich weder ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, noch schriftliche Vereinbarungen über Zinsfälligkeiten, Rückzahlungstermine und bestehende Sicherheiten getroffen wurden. Nachdem über die Firma F. der Konkurs eröffnet wurde, wurden weder Einbringungsmaßnahmen gesetzt noch…
…steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u.a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Bei Kontokorrentverhältnissen zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber kann dabei nicht auf Sicherheiten abgestellt werden, da die Einräumung…
…vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. VwGH 26.9.1985, 85/14/0079; Quantschnigg, Spezielle Probleme der verdeckten Ausschüttung…
…sowie der Berufungswerberin seien hinsichtlich der nachfolgenden Positionen lt. den erteilten Auskünften keine Vereinbarungen getroffen worden: a) Zinssatz und Zinsfälligkeiten b) Sicherheiten c) Rückzahlungsvereinbarungen d) Laufzeit der Kreditierungen Das negative Eigenkapital sowie die Bilanzsumme der U würden lt. den Jahresaufstellungen folgende Beträge enthalten: 31.12…
…93/14/0115) oder nicht einmal die Mindestvoraussetzungen eines Darlehensvertrages vorliegen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Indizien für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind: keine feststehenden Zinsfälligkeiten fehlende Sicherheiten, sofern diese im Einzelfall fremdüblich sind kein bestimmter Kreditrahmen Kreditgewährung bei schlechter wirtschaftlicher Situation…
…der Gesellschaft ebenso strenge Maßstäbe wie an eine zwischen nahen Angehörigen anzulegen seien. In der Judikatur würden u.a. das Fehlen von Zinsfälligkeiten, Kreditrahmen und entsprechender Sicherheiten (Einräumung von Pfandrechten) als Indizien für eine verdeckte Ausschüttung angesehen; dies sei bei der gegenständlichen Vereinbarung der Fall…
…Deutlichkeit fixiert sein, damit er als fremdüblich angesehen werden kann. Festgestellt wurde, dass keine Dokumentationen über Kreditrahmen, Zinsfälligkeiten oder Rückzahlungstermine vorliegen, noch wurden Sicherheiten eingeräumt. Angesichts der Höhe der entnommenen Beträge wäre eine schriftlich Absicherung unter gleichzeitiger Einräumung entsprechender Sicherheiten aber unabdingbar gewesen. Das Fehlen…
…die Beurteilung der steuerlichen Anerkennung eines Darlehens ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Die Anerkennung von Verrechnungsforderung als Darlehen setzen eindeutige Vereinbarungen hinsichtlich der Rückzahlung, der Zinsfälligkeiten und dem Kreditrahmen voraus. Exemplarisch für seine Rechtsprechung führte der VwGH in seiner Entscheidung vom 31.03.1998 …
…erwiesen sei und von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen sei. Zu den hier gegenständlichen Entnahmen gebe es keine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Darlehensgewährung und somit keine Rückzahlungsvereinbarungen, keine Rückzahlungstermine, keine Zinsfälligkeiten, keinen bestimmten Kreditrahmen, keine vereinbarten Sicherheiten. Es seien auch tatsächlich keine Zinsen verrechnet oder bezahlt…
…Lehre und Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. Quantschnigg, EStG-HB, S 164; VwGH 26.9.1985…
…nach Lehre und Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. Quantschnigg, aaO, S 164; VwGH 26.9.1985…
…nach Lehre und Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. Quantschnigg, aaO, S 164; VwGH 26.9.1985…
…die auf dem Verrechnungskonto H.P. abgebildete kontokorrentmäßige Einräumung von Darlehen in Form von Entnahmen, welche keinem Fremdvergleich standhalten (kein Tilgungsplan, fehlende Sicherheiten, keine feststehenden Zinsfälligkeiten usw.) und daher als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind, nicht, wie angeschuldigt, im Jahr 2008, sondern in den Vorjahren stattgefunden…
…Darlehensverträgen kein bestimmter Rückzahlungstermin festgelegt ist, eine Rückzahlungsvereinbarung fehlt, keine Zinsfälligkeiten festgelegt wurden und weiters keine Sicherheiten vereinbart wurden, stellt die Darlehenshingabe in Höhe von 1,000.000,00 € im Zeitpunkt der Auszahlung (2004) eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Die verdeckte Gewinnausschüttung unterliegt der Kapitalertragssteuer…
…nach Lehre und Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. Quantschnigg, aaO, S 164; VwGH 26.9.1985…
…Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Kreditvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u.a. ein bestimmter beziehungsweise annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, Sicherheiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass keinerlei schriftliche Urkunde über die…
…mangels eines Rückzahlungstermines, vereinbarter Zinsfälligkeiten sowie eines Kreditrahmens und entsprechender Sicherheiten eine verdeckte Ausschüttung stattgefunden. Im Berufungsfall sei die letzte Entnahme 1991 getätigt worden und zeitgleich damit auch die letzte verdeckte Ausschüttung. Auch eine Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates RV/0540-I/04 unterstütze diese Ansicht…
…So sind folgende Faktoren zu prüfen Rückzahlungstermin bzw Rückzahlungsvereinbarung Feststehende Zinsfälligkeiten Bestehende Sicherheiten Bestimmter Kreditrahmen Wirtschaftliche Situation des Darlehensnehmers Geringe oder langfristige unübliche Darlehenstilgungen Hingegebene Beträge machen einen wesentlichen Teil des Grund- oder Stammkapitals aus, ausgenommen die Vergabe von Darlehen ist Unternehmensgegenstand Entscheidend ist das…
…eines Darlehensvertrages für steuerliche Zwecke ist nach Lehre und Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. Quantschnigg, aaO…