…die Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalenteilen, die unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben wurden, keine Betriebsausgaben. Ebenso sind die Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von Kapitalerhöhungen…
…11 Abs. 1 Z 4 des Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 57/2004 gelten bei der Gewinnermittlung gelten auch die Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Sinne des § 10…
…die betriebliche Veranlassung der Verpfändung darzutun. Der Senat teilt daher die Ansicht des Finanzamtes, dass es für diese Sicherstellung keine fremdübliche Begründung gibt. Auch die betriebliche Veranlassung der Pfandrechtsgewährung vermag der Senat 1 nicht zu erkennen bzw. wurde eine solche von der Bw. zwar behauptet…
…oder des Verwaltungsgerichtshofes oder auf einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden. Die Bw. vertritt, wie bereits ausgeführt, die Ansicht, aufgrund dieser Bestimmung seien die für die Fremdfinanzierung von Entnahmen entrichteten Zinsen unter Beachtung der Erkenntnisse vom…
…Bw für eine Kapitalerhöhung der V-Ag investiert habe. Aus diesem Vorbringen geht klar hervor, dass der Betrag von 5 Mio S wirtschaftlich gesehen nicht als Darlehen hingegeben wurde, sondern dass der Bw mit diesem Betrag Aktien der V-Ag erworben hat, also eine Beteiligung…
…unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorweggewinnzuweisung für die X-GmbH und unter Berücksichtigung der in den folgenden Absätzen geregelten Verzinsung erfolgen. Die Einlagen der Gesellschafter werden als Kapitalanteile auf fixe/starre Kapitalkonten verbucht. Die fixen Kapitalkonten werden verzinst (Sechs-Monate-Euribor + 1%). Die Zinsen sind spätestens…
…2007) würden plangemäß laufend zunehmende Gewinne ausgewiesen, der sich in der Folge laufend erhöhe. Das bedeute für die Vermieter: Eine Miete pro Jahr unter den Selbstkosten von Zinsen und Kapitalrückzahlung wäre fatal (daher die laufenden Anstrengungen um Mieter, obwohl alle Bemühungen ohne eigene Schuld auch…
…4,5% Zinsen und eine Rückzahlung von 7.000/Jahr zugrunde gelegt. 3. Sonstige Kosten Seitens der HG C werden die sonstigen Kosten in den neuen Prognoserechnungen mit Euro 500 pro Jahr veranschlagt und setzen sich aus 350,-- tatsächlichen Kosten und 150,- für zu erwartende…
…für diesen Zeitraum von der PHL an die CAL gezahlten Zinsen (die aller Wahrscheinlichkeit nach wiederum auf das "loan-agreement" vom 15.12.1999 zurückzuführen sein dürften: Betrag von GB-Pfund 25.500,00 zu einem Zinssatz von 9% p.a. zur Finanzierung des Erwerbes…
…während hinsichtlich eines Teilbetrages von 2.000.000 öS eine ratenweise Abstattung in 100 Monatsraten à 20.000 öS vereinbart worden sei. Die offene Kaufpreisschuld werde mit 1,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz kontokorrentmäßig verzinst; die Zinsen für 2001 hätten 101.159,75 öS bzw…
…05.2012 (Est-Bescheide 2009 und 2010) form- und fristgerecht Berufung und beantragte die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat. Begründend brachte der Bw. Folgendes vor: "Die Zinsen für die Fremdfinanzierung der privaten Rentenversicherung stellen im Zeitpunkt der Zahlung Werbungskosten dar…
…zusätzlich einen Betrag von S 500.000,00 an die Verkäuferin der Liegenschaft bezahlt, wobei der diesbezügliche Beleg dieser Berufung natürlich beigelegt werde. Der Kaufpreis sei zur Gänze fremd finanziert (Kreditfinanzierung) worden. Die damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren sowie natürlich auch die Zinsen für den…
…Rz 1429ff der EStR orientiert habe, wonach Verbindlichkeiten für Liegenschaften diese grundsätzlich gleichmäßig belasteten, sodass Zinsen nur in jenem Ausmaß abzugsfähig seien, als die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen sei. Jedoch werde in Rz 1430 von der Grundregel eine Ausnahme gemacht, die auf den ggstdl Fall…
…sie erst mit einer späteren tatsächlichen Auszahlung zufließen. Bei Zinsen aus der Kaufpreisstundung handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs 1 Z 4 EStG), die jedoch nicht dem Kapitalertragsteuerabzug (§ 93 EStG) unterliegen, sondern zu veranlagen sind. Für den Zufluss von Einkünften aus Kapitalerträgen…
…Aufwendungen im Wege einer Fremdfinanzierung erfolgt, sieht die lit.d leg.cit. vor, dass Rückzahlungen von Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit.a bis lit.c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen als…
…gemäß § 10 KStG steuerfreien Gewinnanteilen aus Schachtelbeteiligungen und den Zinsen, die für eine zum Erwerb der Schachtelbeteiligung eingegangene Schuld zu entrichten sind. Zinsen, welche den Bezug von Schachteldividenden ermöglichen, stehen mit keinen anderen Einnahmen in einem engeren Zusammenhang als mit den Schachtelgewinnen (vgl. VwGH 8…
…Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbes von Beteiligungen nach § 10 KStG aufgewendet wurden, objektiv mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, im Erkenntnis vom 20.11.1996, 96/15/0188, auch für die Rechtslage des KStG 1988 bestätigt. Nach Auffassung des Gerichtshofes stehen solche Zinsen in einem unmittelbaren…
…5 Mio. je zur Hälfte erworben. Der Verkäuferin sei das lebenslange Wohnrecht eingeräumt worden, diese sei in 2. Juni 1996 verstorben. Für deren behinderte Tochter sei das Recht eingeräumt worden, unter der Veranda eine Wohnung von 37 m² einzurichten und darin lebenslänglich zu wohnen. Laut…
…Zinsen von 205.000,00). Bei der konkreten Bewirtschaftung ist zweifelsfrei ein Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die Einnahmen auszuschließen, weil die mit dem Fremdmitteleinsatz verbundenen Finanzierungskosten der Erzielung positiver Ergebnisse nachhaltig entgegenstehen. Verwertung (Verkauf der Wohnungen) Vorab ist der Erwerb der Liegenschaft immer vorteilhafter für…
…Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Jahre 2001 und damit die Änderung in der Finanzierung zwecks neuerliche Beurteilung des Sachverhaltes rechtzeitig dem Finanzamt zur Kenntnis gebracht hätte werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Unseres Erachtens treffe es nicht zu, dass eine geänderte Wahl der Eigenmittelaufbringung für…