…nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufällig gewählten verbalen Formen ankommt, sondern (insbesondere) auf den Inhalt, also auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 31.5.2000, 94/13/0157); allerdings ist für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung grundsätzlich das Erklärte…
…zu liefern, zumal Kostenersparnisgründe wohl kaum als tauglicher "Hinderungsgrund" (im Sinne eines "begründeten Ausnahmefall" als Folge eines unvorhersehbaren Ereignisses) für das (rechtzeitige) Stellen eines Erstattungsantrages angesehen werden können. Überdies wäre - in Anbetracht der (diesbezüglich anwendbaren) Rechtslage des § 83 Abs.5 BAO sowie dem Umstand, dass…
…Abgaben umfasst habe. Der Vorlageantrag sei ein Anbringen im Sinn des § 85 BAO, für dessen Beurteilung es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankomme (VwGH 27.1.2005, 2004/16…
…das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde…
…unabhängige Finanzsenat - ergangenen Berufungsentscheidungen die Wiederaufnahme zu verfügen und neue oder keine Sachbescheide zu erlassen, werden die verfahrensgegenständlichen Wiederaufnahmsanträge als gegen die Rechtskraft genannter Berufungsentscheidungen gerichtet angesehen, weil an dem erkennbaren oder erschließenden Ziel des Parteischrittes kein Zweifel bestehen kann. Wien, am 17. Mai 2006
…den Säumniszuschlagsbescheid als Antrag im Sinn des § 217 Abs. 7 BAO zu werten, zumal es bei der Auslegung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (vgl…
…diesen Sachverhalt unter den Tatbestand des Art. 204 ZK subsumiert hat. Mit Bescheid vom 15. Jänner 2004, Zl. 10077885/96-8, wies das Hauptzollamt Wien das Anbringen der Bf. vom 20. September 1996, das nach dem erkennbaren Ziel des Parteischrittes als Antrag auf Feststellung der…
…zu erfolgen haben. Anträge im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO unterliegen der Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO (vgl. VwGH 21.07.1998, 94/14/0089). Bei der Beurteilung von Parteianbringen ist grundsätzlich der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes maßgebend…
…entgegenzuhalten, dass die Bekanntgabe einer Anzahlung ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO darstellt. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an…
…entgegenzuhalten, dass die Bekanntgabe einer Anzahlung ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO darstellt. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an…
…entgegenzuhalten, dass die Bekanntgabe einer Anzahlung ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO darstellt. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an…
…zukomme. Die Bekanntgabe einer Anzahlung stellt ein Anbringen im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO dar. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an…
…auf die Bezeichnung von Schriftsätzen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (Ritz, BAO4, …
…3). Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. VwGH 31.5.2000, 94/13/0157…
…Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (z.B. VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101…
…zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 31.5.2000, 94/13/0157; 23.4.2001, 99/14/0104; 28.1.2003, 2001/14/0229). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters…
…sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zumindest zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Parteierklärungen sind dabei stets nach ihrem objektiven Erklärungswert, also so auszulegen, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der Sach-, Rechts- und Aktenlage des konkreten Einzelfalles objektiv verstanden werden muss (Ritz, Kommentar BAO4 …
…unterliegt der Entscheidungspflicht. Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte…
…worden. Aus diesem Grund sei der Antrag daher mangelhaft im Sinne des § 85 Abs. 2 BAO und die Behörde verpflichtet gewesen, dem Einschreiter die Behebung der Mängel aufzutragen. Für die Beurteilung von Anbringen komme es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an…
…Abweisung der Nachsicht ist unzulässig. Bei der Beurteilung von Parteianbringen ist grundsätzlich der Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes maßgebend. Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt voraus, dass eine der Auslegung zugängliche Parteierklärung vorliegt und dass der Wille der Partei aus diesem Vorbringen…