…Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Wechsel der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist (vgl. VwGH 22. 12. 2005, 2002/15/0079 sowie Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988 I, Tz 68.4 zu § 8, und Quantschnigg, Der Verlustabzug…
…wenn die verlustverursachenden Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag (hier: Umwandlungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste aber derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr…
…855.631,44,-- und der Abschreibung der Forderung an die Ye GmbH samt Zinsen iHv ATS 9,392.060,--. Diese Positionen sind in den Aktiva zum 31.12.1995 noch enthalten, sodass dieser Zeitpunkt als jener im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste betrachtet werden muss…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…des dem Ausmaß der Beteiligung der einzelnen Gesellschafter entsprechenden Verlustabzuges. Unsere Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt, da die Anteile über den Treuhänder RS erst im Jahr 1993 und 1994 erworben wurden. Im Übrigen werde die Vorgangsweise des…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…sind und die Verluste und Fehlbeträge bereits in den Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor diesem Anteilserwerb begonnen haben. Unsere im Betreff genannte Mandantschaft war zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste nicht an der Gesellschaft beteiligt und steht ihr daher ein aliquoter Verlustabzug im Jahre 1998…
…Umfang gegenüber dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste so vermindert ist, dass keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist. Die Bw., im Jahr 1983 als T.GmbH gegründet, wurde durch Verschmelzungsvertrag vom 29.9.1999 zum Stichtag 1.1.1999 als übernehmende Gesellschaft mit der P.GmbH…
…how" auch im Zeitpunkt der tatsächlichen rechtlichen Verschmelzung durchaus gegeben. Das Finanzamt wies die Berufungen mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Nach dem im Betriebsprüfungsbericht vom 30.9.1998 angestellten Messgrößenvergleich sei eine Vergleichbarkeit des Unternehmens am Verschmelzungsstichtag mit dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste (hauptsächlich…
…Realteilung im Sinne des UmgrStR vor (Abtretungsvertrag, fehlende formale Voraussetzungen, positiver Verkehrswert, etc... Ist in den Fällen des § 4 Z 1 lit. b der Umfang der Betriebe oder Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag (Einbringungsstichtag: 31.12.2000) gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert…
…Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Begriffe Betrieb und Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Kriterien auszulegen (vgl. z.B. Kolienz, Der Verlustvortrag bei Umgründungen von Holdinggesellschaften…
…Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust…
…stehende Vermögen zum Umgründungsstichtag zwar noch vorhanden, aber gegenüber dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Es ist auch kein vernünftiger Grund dafür erkennbar, warum zwar Verluste des Einbringenden nach § 21 Z 1 UmgrStG dann nicht…
…Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust…
…gehen Verluste der übertragenden Körperschaft dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn sie dem übertragenen Vermögen zugerechnet werden können und das übertragene Vermögen am Umwandlungsstichtag tatsächlich vorhanden ist. Ist der Umfang des Betriebes im Zeitpunkt der Umwandlung gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart…
…bestehenden Verluste ua. dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn die verlustverursachenden Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Umwandlungsstichtag (Verschmelzungsstichtag) zwar noch tatsächlich vorhanden sind, ihr Umfang gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
…Berechnung der Gebühr erforderlichen Grundlagen zu entnehmen sind. Gemäß § 33 TP 17 Abs. 2 GebG ist die Gebühr, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Nach § 31 Abs. 3 GebG sind die Gebühren am 20. des dem Entstehen der…
…zu folgen, weil - wie unter B ausgeführt werden wird - gemäß § 21 Z 2 iVm § 4 Z 1 lit c UmgrStG der Umfang des Textilhandels am 31. August 1999 gegenüber jenem zu den Zeitpunkten des Entstehens der Verluste am 31. Dezember 1989, am 31. Dezember 1990…
…wenn der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Danach bleibt der Verlustabzug entweder zur Gänze…