…4 NeuFöG die Wirkungen des § 1 NeuFöG nachträglich (rückwirkend) eintreten würden, wenn diese zunächst nur deshalb nicht eintreten konnten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war. Dazu wird festgestellt, dass diese Regelung für Übertragungen vom 1. Jänner 2002 bis 1…
…4 NeuFöG die Wirkungen des § 1 NeuFöG nachträglich (rückwirkend) eintreten würden, wenn diese zunächst nur deshalb nicht eintreten konnten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war. Dazu wird festgestellt, dass diese Regelung für Übertragungen vom 1. Jänner 2002 bis 1…
…diesem Zeitpunkt sei der zuständigen Abgabenbehörde keine Neugründungserklärung gem. dem NEUFÖG vorgelegen. Mangels dieser Voraussetzung könnte die Begünstigung nach dem NEUFÖG nicht Platz greifen. Durch die spätere Nachreichung könne dieser Mangel nicht saniert werden. Dem Anbringen vom 26. Juni 2000 wurde eine Erklärung der Neugründung…
…erstmals vorgebracht, dass der hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 des NEUFÖG für die Grunderwerbsteuer, und zwar je Käufer, zur Anwendung zu gelangen habe und wurde dazu erstmals das Formular NeuFö 3 zur Vorlage gebracht. Nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl…
…erstmals vorgebracht, dass der hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 des NEUFÖG für die Grunderwerbsteuer, und zwar je Käufer, zur Anwendung zu gelangen habe und wurde dazu erstmals das Formular NeuFö 3 zur Vorlage gebracht. Nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl…
…wäre, zwar den Erwerb von Anteilen an einer bestehenden GmbH und damit auch die Erweiterung der Beteiligungsquoten von Anteilsinhabern unter den Tatbestand des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG zu subsumieren, nicht aber den Erwerb von (sämtlichen) Anteilen im Zuge einer Neugründung einer GmbH, kommt…
…die Erklärung der Neugründung eine materielle Voraussetzung für die Abgabenbegünstigung darstelle und spätesetens im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches vorliegen müsse. Im Vorlageantrag vom 13. April 2000 wurde vorgebracht, § 4 Abs. 1 NEUFÖG sehe nicht vor, dass der amtliche Vordruck schon im Zeitpunkt des Entstehens…
…Zum Zeitpunkt der Durchführung der Selbstberechnung sei also das NeuFöG-Formular nicht vorgelegen und die Steuerschuld daher richtig berechnet gewesen, weshalb von einer Festsetzung nach § 201 BAO Abstand zu nehmen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs. 1 Z 5 Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG…
…€ 490.000,00, insgesamt € 980.000,00 Im ersten Schritt betrage die Gesellschaftsteuer bei einer Bemessungsgrundlage von € Null ebenfalls € Null. Da im Zeitpunkt der Zahlung des ersten Teilbetrages der Einlage die "Erklärung der Neugründung" noch nicht vorgelegen sei, könnten die Befreiungsbestimmungen…
…Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung durch die zuständige Vertretung erfolgt ist, enthalten ist. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) keinerlei Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld enthält, ist auf die allgemeine Norm des § 4 Abs. 1 Bundesabgabenordnung abzustellen, wonach der Abgabenanspruch zu jenem Zeitpunkt entsteht…
…Neugründung iSd NEUFÖG - wie oben dargelegt - hervor. Die Erklärung NeuFö 1 ist seit 1. September 1999 aufgelegt; ab diesem Zeitpunkt hat die Vorlage der Erklärung bei den in Betracht kommenden Behörden bereits im Vorhinein, also spätestens bis zum Entstehen des Abgabenanspruches bzw. mit Einreichung der…
…1 NEUFÖG davon, daß "zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 -6 nicht erhoben werden." Auch die Verordnung des BMF, des BMJ, des BMOJV, des BMAGS, des BmwA zum Bun- desgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, BGBI II Nr…
…mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird, BGBl. II 1999/278, in Verbindung mit § 2 Z 2 NeuFÖG liegt keine Neugründung vor, wenn sich der Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat…
…wurde, wie vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien in den Berufungsvorentscheidungen vom 13. September 2006 richtig festgehalten wurde, nicht das für eine Neugründung erforderliche Formular NeuFö 1, sondern der Vordruck für Betriebsübergaben (NeuFö 3), vorgelegt. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…die Einbringung des Grundstückes liegt der Gesellschaftsvertrag und Sacheinlagevertrag vom 23.10.2006 und die X. GmbH als selbstständiger Rechtsträger vor. Die Übertragung des Grundstückes erfolgte durch den Gesellschafter V.X. als Sacheinlage auf die Gesellschaft aus Anlass der Neugründung HOTELBETRIEB gegen die Gewährung von…
…weiteren Betriebsstätte der Betriebsart "Buffet" mit dem Standort N., Hauptplatz 14 war. Über die Berufung wurde erwogen: Auf Grund des § 1 Z 2 NeuFöG in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geltenden Fassung (in der folge NeuFöG) wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben…
…auszugehen, dass alle formellen Voraussetzungen für die Gewährung der Abgabenbefreiung im Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung über den Abgabenanspruch vorliegen müssen. Diese Vorlage der Erklärung über die Neugründung gem. § 4 NEUFÖG im Berufungsverfahren, in welchem keinerlei Neuerungsverbot besteht, stehe daher einer Gewährung der Begünstigung nicht entgegen…
…1 bis 6 Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) die Vorlage des amtlichen Vordruckes NEUFÖ 1 (Erklärung der Neugründung) bei den in Betracht kommenden Behörden sei. Sie müsse im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gegeben sein. Durch spätere Nachreichung der Erklärung könne dieser Mangel nicht mehr saniert werden…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die getroffenen Feststellungen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde bei der Berufungswerberin (im Folgenden: Bw.) festgestellt, dass sie im Zeitpunkt der Neugründung der GmbH sämtliche…
…Vorlage eines Vordrucks als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - ein und weiters sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung nach § 4 NEUFÖG formgebunden…