…Ruhendmeldung Rz 93: Wird ein Gewerbe ohneunabhängig davon, ob im Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes besteht oder nicht, angemeldet und gleich darauf ruhend gemeldet oder still gelegt, so liegt keine Neugründung eines Betriebes vor. Wird das Gewerbe später tatsächlich ausgeübt…
…4 NeuFöG die Wirkungen des § 1 NeuFöG nachträglich (rückwirkend) eintreten würden, wenn diese zunächst nur deshalb nicht eintreten konnten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war. Dazu wird festgestellt, dass diese Regelung für Übertragungen vom 1. Jänner 2002 bis 1…
…4 NeuFöG die Wirkungen des § 1 NeuFöG nachträglich (rückwirkend) eintreten würden, wenn diese zunächst nur deshalb nicht eintreten konnten, weil der amtliche Vordruck zur Erklärung der Neugründung noch nicht aufgelegt war. Dazu wird festgestellt, dass diese Regelung für Übertragungen vom 1. Jänner 2002 bis 1…
…Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Begünstigungen und haben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde zu erfolgen. RZ 95 Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR): … Der amtliche Vordruck ist grundsätzlich gemeinsam mit…
… 4 NeuFöG) - eintreten. Weiters vertritt er, dass für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich sind. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung - nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden…
…Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebes durch den ersten Erwerber (siehe Rz 34 ff) | § 1 Z 6 NeuFöG | Börsenumsatzsteuer (außer Kraft seit 1. Oktober 2000; BGBl. I Nr. 106/1999; siehe Rz 40) | § 1 Z 7 NeuFöG | Für Neugründungen bis 31…
…keine begünstigte Neugründung, unter Umständen jedoch eine begünstigte Betriebsübertragung (vgl. Rz 166, Rz 182 ff) vor. Rz 50: Die Eintragung in das Firmenbuch ist keineswegs zwingend schon die "Neugründung eines Betriebes" iSd NeuFöG (VwGH 24.04.2002, 99/16/0398). Zum Zeitpunkt der Neugründung eines…
…diesem Zeitpunkt sei der zuständigen Abgabenbehörde keine Neugründungserklärung gem. dem NEUFÖG vorgelegen. Mangels dieser Voraussetzung könnte die Begünstigung nach dem NEUFÖG nicht Platz greifen. Durch die spätere Nachreichung könne dieser Mangel nicht saniert werden. Dem Anbringen vom 26. Juni 2000 wurde eine Erklärung der Neugründung…
…erstmals vorgebracht, dass der hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 des NEUFÖG für die Grunderwerbsteuer, und zwar je Käufer, zur Anwendung zu gelangen habe und wurde dazu erstmals das Formular NeuFö 3 zur Vorlage gebracht. Nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl…
…erstmals vorgebracht, dass der hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 des NEUFÖG für die Grunderwerbsteuer, und zwar je Käufer, zur Anwendung zu gelangen habe und wurde dazu erstmals das Formular NeuFö 3 zur Vorlage gebracht. Nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl…
…Jahre vor dem Zeitpunkt der Übertragung nicht als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art tätig war. 7.4.7. Umgründung iSd Umgründungssteuergesetzes Rz 191: Der bloße Erwerb eines Betriebes - sei es entgeltlich oder unentgeltlich bzw. durch einen Umgründungsvorgang iSd Umgründungssteuergesetzes - stellt niemals eine Neugründung dar (zB…
…ist § 2 Abs. 3 Neugründungs-Förderungsverordnung entgegenzuhalten. Nach dieser Bestimmung liegt eben keine Neugründung vor, wenn der Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat. Dass es sich dabei um keinen Betrieb vergleichbarer Art gehandelt hat, wurde…
…RV/0472-F/07, ist der unabhängige Finanzamt zum Ergebnis gelangt, dass die Regelung des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG auch im Falle der Neugründung einer GmbH greift, die Beteiligungsquote des bisherigen Alleingesellschafters somit um 100% zu kürzen sei und die vor dem Anteilserwerb…
…wäre, zwar den Erwerb von Anteilen an einer bestehenden GmbH und damit auch die Erweiterung der Beteiligungsquoten von Anteilsinhabern unter den Tatbestand des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG zu subsumieren, nicht aber den Erwerb von (sämtlichen) Anteilen im Zuge einer Neugründung einer GmbH, kommt…
…Dem Finanzamt kann somit nicht angelastet werden, bereits zum Zeitpunkt der Vorlage des von der Wirtschaftskammer bestätigten Formulars NeuFö 1 die näheren Hintergründe nicht ermittelt zu haben. Das Bundesfinanzgericht kommt auf Grund dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass das Finanzamt die strittigen Abgaben rechtskonform gemäß…
…0090). Dem Finanzamt kann nicht angelastet werden, bereits zum Zeitpunkt der Vorlage des von der Wirtschaftskammer bestätigten Formulars NeuFö 1 die näheren Hintergründe nicht ermittelt zu haben. Das Bundesfinanzgericht kommt auf Grund dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass das Finanzamt die strittigen Abgaben rechtskonform gemäß …
…die Erklärung der Neugründung eine materielle Voraussetzung für die Abgabenbegünstigung darstelle und spätesetens im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches vorliegen müsse. Im Vorlageantrag vom 13. April 2000 wurde vorgebracht, § 4 Abs. 1 NEUFÖG sehe nicht vor, dass der amtliche Vordruck schon im Zeitpunkt des Entstehens…
…Zum Zeitpunkt der Durchführung der Selbstberechnung sei also das NeuFöG-Formular nicht vorgelegen und die Steuerschuld daher richtig berechnet gewesen, weshalb von einer Festsetzung nach § 201 BAO Abstand zu nehmen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs. 1 Z 5 Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG…
…€ 490.000,00, insgesamt € 980.000,00 Im ersten Schritt betrage die Gesellschaftsteuer bei einer Bemessungsgrundlage von € Null ebenfalls € Null. Da im Zeitpunkt der Zahlung des ersten Teilbetrages der Einlage die "Erklärung der Neugründung" noch nicht vorgelegen sei, könnten die Befreiungsbestimmungen…
…Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung durch die zuständige Vertretung erfolgt ist, enthalten ist. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) keinerlei Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld enthält, ist auf die allgemeine Norm des § 4 Abs. 1 Bundesabgabenordnung abzustellen, wonach der Abgabenanspruch zu jenem Zeitpunkt entsteht…