…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. beantragte für den strittigen Zeitraum im Berufungswege Unterhaltsaufwendungen zugunsten dreier in der Türkei lebender Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Insoweit die Volljährigkeit…
…= S 34.900, Fahrtkosten und Verpflegungsmehrkosten) als außergewöhnliche Belastung beantragt. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c abgegolten, und zwar auch…
…gegenständlichen Berufungsverfahren waren zunächst sowohl die Anerkennung von erhöhten Werbungskosten aus dem Titel der Fortbildung und der Computeraufwendungen als auch einer außergewöhnlichen Belastung aus dem Titel von Unterhaltsleistungen strittig. A) Hinsichtlich des Antrages auf Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung wegen der im berufungsgegenständlichen Jahr geleisteten Unterhaltszahlungen…
…bedeutet dies, dass die Unterhaltsleistungen des Bw. für seine Tochter im Jahr 2001 zu Unrecht für einen Zeitraum von 6 Monaten als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zuerkannt wurden, infolge der Rechtskraft des Bescheides aber keine Sanierung mehr möglich ist. Betreffend das Anbringen des Bw., die…
…mit der Begründung als Grenze für das Vorliegen eines zeitlichen Zusammenhangs, weil selbst nach den Sozialhilfegesetzen bei einem Abstand von mehr als fünf Jahren kein ursächlicher Zusammenhang mehr zwischen der unentgeltlichen Vermögensübertragung und der späteren Übersiedlung in das Pflegeheim und den daraus resultierenden Pflegekosten herzustellen…
…Regel eine laufende Unterhaltsleistung dar. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an (un-)eheliche Kinder von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen und kommt daher beispielsweise auch eine Berücksichtigung des Schulgeldes (z.B. auch Kurskosten) als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich nicht in…
…Bw. mit der Begründung abgewiesen, die Gemeinde P, in der auch K liege, werde in der Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich noch zumutbar sei…
…hat, durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit b abgegolten sind. Daraus ist abzuleiten, dass laufende Unterhaltsleistungen an eheliche und uneheliche Kinder von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich ausgeschlossen sind (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0054; VwGH 23.3.1999…
…1999, 2002 und 2003 Berufung und führte begründend aus: "... Ich berufe gegen die o.a. ESt-Bescheide da es nicht nachvollziehbar ist, denn in den Jahren 1998 und 1999 war ich noch berufstätig und die ESt-Bescheide wurden von Ihnen an mich rechtens erledigt, also…
…Unterhaltsleistungen gegenüber einem (nahezu) einkommenslosen (Ehe-)Partner, wogegen der AEAB der Bedachtnahme auf die besonderen Belastungen allein stehender (= allein verdienender) Personen mit Kindern dient, nicht aber der Abgeltung der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind selbst (vgl. die bereits zitierten EB bzw. Doralt, a.a.O…
…2007 bis Juli 2007 nicht möglich gewesen sei und die Ausgaben zwangsläufig für den Unterhalt der Familie angefallen seien, weshalb diese Zinsaufwendungen als "Aufwendungen a.o. Belastung" geltend gemacht würden. Hinsichtlich der geltend gemachten Kosten für das Arbeitszimmer (in Summe 1.056 €) wurde ausgeführt…
…Berufung mit folgender Begründung: Gem. Par 34 (8) EStG 1988 würden Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastungen gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Der Wohnort seiner Tochter C. sei H., von wo sie täglich die…
…nicht ausreichende Unterhaltsleistungen erhält und somit ein zwangsläufiges Erfordernis der Kinderbetreuung besteht. Die beantragten Kosten für den Besuch des Betriebskindergartens der Tochter waren demnach als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Abweichend von den im Jahr 2003 beantragten Kosten in Höhe von 1.533,00 € sind…
…7 EStG 1988 gewählten Umschreibung schließt aus, laufende Unterhaltsleistungen für Kinder zum Abzug vom Einkommen geltend zu machen. Unterhaltsleistungen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Berufsausbildungskosten des Steuerpflichtigen selbst beruhen…
…km á 42 Cent | | 2.520,00 | GESAMTAUFWAND | 12.454,40 | 15.186,77 Von den o.a. Kosten sind die Kosten der gewöhnlichen Lebensführung auszuscheiden. Wie auch der UFS ausführt, sind allgemeine Kosten der Lebensführung nicht als außergewöhnliche Belastung…
…3 lit. a und c EStG 1988 abgegolten und zwar auch dann wenn der im gemeinsamen Haushalt lebende (Ehe)Partner Anspruch auf diese Beträge hat (Z 1 leg. cit.). Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die…
…als es sich bloß um geringfügige Zuwendungen handelt, die der verdienende dem nicht verdienenden Ehegatten zur Befriedigung der "übrigen", kleineren Bedürfnisse - wie beispielsweise für Lektüre, Friseur, Körperpflege, u.ä. - überlässt. Allgemein wird ein Taschengeld in Höhe von 5 % des Nettoeinkommens des Ehegatten für angemessen erachtet…
…dass C. die Mietrechte fortsetzte, da sie doch am Studienort eine Wohnung benötigte. Weil der Familienwohnsitz wie o. a. im Haus in D. war, bin ich der Meinung, außergewöhnliche Belastung wegen der Berufsausbildung der Tochter C. außerhalb des Wohnortes geltend machen zu können. Anschließend die…
…gleichzeitiger Konvertierung in die Heimatwährung einer Tilgung gleichkommen. (Eine Konstellation der Konvertierung ohne Umschuldung liegt hier nicht vor.) Daher sind die o.a. Teiltilgungsverluste sowie der Konvertierungsverlust von sfr auf öS/Euro im Oktober 2001 steuerwirksam anzusetzen, nicht aber der rechnerisch zum Zeitpunkt der Umschuldung…
…ihren Vater) - besitze, und eben (ausdrücklich von der Bw. angeführt) Fahrkarten nach Innsbruck (zweimal) zur Schwester (€ 52,20 plus € 64, in Summe also € 116,20) sowie eine Eintrittskarte für Schloss Schönbrunn (€ 18) usw. (s. o. a. Kosten) mit dieser Karte beglichen…