…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. beantragte für den strittigen Zeitraum im Berufungswege Unterhaltsaufwendungen zugunsten dreier in der Türkei lebender Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Insoweit die Volljährigkeit…
…= S 34.900, Fahrtkosten und Verpflegungsmehrkosten) als außergewöhnliche Belastung beantragt. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c abgegolten, und zwar auch…
…keine außergewöhnliche Belastung mehr berücksichtigt werden. Wie sich aus der o.a. Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes unzweifelhaft ergibt, war der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 23. März 2010 mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet, da die vom Bf. erklärten Unterhaltsleistungen ungekürzt, also zur Gänze, als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt…
…gegenständlichen Berufungsverfahren waren zunächst sowohl die Anerkennung von erhöhten Werbungskosten aus dem Titel der Fortbildung und der Computeraufwendungen als auch einer außergewöhnlichen Belastung aus dem Titel von Unterhaltsleistungen strittig. A) Hinsichtlich des Antrages auf Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung wegen der im berufungsgegenständlichen Jahr geleisteten Unterhaltszahlungen…
…Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltsleistung an ihre Eltern bestanden habe. Zur vom Finanzamt ins Treffen geführten Liegenschaftsveräußerung wurde vorgebracht, dass ein naher zeitlicher Ablauf zwischen Eigentumsübertragung und Übernahme der Pflegekosten Voraussetzung für deren Nichtanerkennung als außergewöhnliche Belastung sei, was bei einem Zeitraum von 16 Jahren…
…bedeutet dies, dass die Unterhaltsleistungen des Bw. für seine Tochter im Jahr 2001 zu Unrecht für einen Zeitraum von 6 Monaten als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zuerkannt wurden, infolge der Rechtskraft des Bescheides aber keine Sanierung mehr möglich ist. Betreffend das Anbringen des Bw., die…
…mit der Begründung als Grenze für das Vorliegen eines zeitlichen Zusammenhangs, weil selbst nach den Sozialhilfegesetzen bei einem Abstand von mehr als fünf Jahren kein ursächlicher Zusammenhang mehr zwischen der unentgeltlichen Vermögensübertragung und der späteren Übersiedlung in das Pflegeheim und den daraus resultierenden Pflegekosten herzustellen…
…Regel eine laufende Unterhaltsleistung dar. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an (un-)eheliche Kinder von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen und kommt daher beispielsweise auch eine Berücksichtigung des Schulgeldes (z.B. auch Kurskosten) als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich nicht in…
…Bw. mit der Begründung abgewiesen, die Gemeinde P, in der auch K liege, werde in der Verordnung gemäß § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich noch zumutbar sei…
…Ausbildung als auch der zeitliche Umfang (vgl. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG § 2 Rz 36; BFG 14. 6. 2016, RV/7101100/2016 u. v. a.). Eine Berufsausbildung i. S. d. FLAG 1967 liegt in zeitlicher Hinsicht nur vor, wenn ein wöchentlicher Zeitaufwand von etwa…
…hat, durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit b abgegolten sind. Daraus ist abzuleiten, dass laufende Unterhaltsleistungen an eheliche und uneheliche Kinder von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich ausgeschlossen sind (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0054; VwGH 23.3.1999…
…1999, 2002 und 2003 Berufung und führte begründend aus: "... Ich berufe gegen die o.a. ESt-Bescheide da es nicht nachvollziehbar ist, denn in den Jahren 1998 und 1999 war ich noch berufstätig und die ESt-Bescheide wurden von Ihnen an mich rechtens erledigt, also…
…als außergewöhnliche Belastung im Kalenderjahr 2009 wurde ausgeführt, dass diese Aufwendungen den Selbstbehalt von 8.448,32 € nicht übersteigen würden und deshalb nicht berücksichtigt werden könnten. Dagegen erhob der Beschwerdeführer die Berufung (nunmehr Beschwerde genannt) mit der Begründung, dass ein konkreter (vertraglicher oder zeitlicher…
…Unterhaltsleistungen gegenüber einem (nahezu) einkommenslosen (Ehe-)Partner, wogegen der AEAB der Bedachtnahme auf die besonderen Belastungen allein stehender (= allein verdienender) Personen mit Kindern dient, nicht aber der Abgeltung der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind selbst (vgl. die bereits zitierten EB bzw. Doralt, a.a.O…
…2007 bis Juli 2007 nicht möglich gewesen sei und die Ausgaben zwangsläufig für den Unterhalt der Familie angefallen seien, weshalb diese Zinsaufwendungen als "Aufwendungen a.o. Belastung" geltend gemacht würden. Hinsichtlich der geltend gemachten Kosten für das Arbeitszimmer (in Summe 1.056 €) wurde ausgeführt…
…des Vaters angehörten. Durch die o.a. Maßnahmen wurde die Haushaltszugehörigkeit zum Vater jedoch beendet, da es sich vom Zeitpunkt der Unterbringung aus gesehen, nicht um eine kurzfristige Unterbrechung der Haushaltszugehörigkeit im oben dargelegten Sinn handelte, deren Dauer zeitlich eingrenzbar gewesen wäre oder deren nur…
…Unterhaltsleistungen nach § 34 Abs 7 keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden können, gelten nach § 34 Abs 8 die Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung von (auch volljährigen) Kindern (iSd § 34 Abs 7, vgl VwGH 26. 6. 1013, 2012/13/0076) außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung…
…4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…Berufung mit folgender Begründung: Gem. Par 34 (8) EStG 1988 würden Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastungen gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Der Wohnort seiner Tochter C. sei H., von wo sie täglich die…
…Errichtung der Stützmauer seien keine Beihilfen oder Förderungen von Dritten gewährt worden. Abweichend von der Begründung der BVE habe die belangte Behörde auch sämtliche Kosten der Beseitigung des unmittelbar eingetretenen Katastrophenschadens iHv 45.913 € nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Die belangte Behörde legte die…