…bei den dargestellten schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Pflegebefohlenen nur Ersatz für Barauslagen, nicht jedoch für die aufgewendete Zeit und Mühe sowie das Entgelt als beruflicher Parteienvertreter ersetzt. Im Sinne des der zitierten Rechtsprechung des UFS (RV/0274-S/09) stellten diese Aufwendungen von insgesamt…
…bei dessen Haushaltsführung und Bewältigung des täglichen Lebens (waschen, kochen, Besorgungen machen u.ä.) unterstützen habe müssen" beziehen konnte. Dem ist jedoch das Erkenntnis des VwGH vom 15.9.199, 99/13/0101, entgegenzuhalten, worin dieser ausdrücklich und unmissverständlich festgestellt hat, dass Zeit und Mühe…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Nach § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag, wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…XIV. GP 11). Der Bestandvertrag besteht in der Überlassung einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis. Bei einem Mietvertrag wird die in Bestand gegebene Sache (ohne weitere Bearbeitung) zum Gebrauch, beim Pachtvertrag zur Benützung "durch Fleiß und Mühe" überlassen (vgl. etwa…
…mögen sie den Steuerpflichtigen auch zeitmäßig oder körperlich belasten. Eine Berücksichtigung von "abgeflossener" Zeit und Mühe ist nicht möglich (VwGH 15.9.1999, 99/13/0101) Im Fall von Kostenübernahme oder Kostenersatz von dritter Seite trägt der Steuerpflichtige den getätigten Aufwand nicht aus eigenen Mitteln…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…dem Erkenntnis des VwGH vom 15.09.1999, 99/13/0101, kommt eine Berücksichtigung von "abgeflossener Zeit und Mühe" als agB nicht in Betracht. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung der verloren gegangenen Vermögensgegenstände, die nach dem oben Gesagten grundsätzlich als agB anzuerkennen wären, hat der Bw…
…und beim Einholen von Erkundigungen wird eine Privatperson wie der Bf erhebliche Zeit und Mühe aufwenden müssen, sodass eine Rechtsbehelfsfrist von vierzehn Tagen zu kurz bemessen scheint, wenn daraufhin noch eine entsprechender Rechtsbehelf erforderlich wird. Der Bf hat in seinem Beschwerdevorbingen auch unverschuldete Fristversäumnisse und…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Entgeltliche Gebrauchsüberlassung stellt im Zweifel einen Bestandvertrag dar (Binder in Schwimann, ABGB 5, 3. Auflage, zu § 1090, Rz 3). In Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag setzt die Gesellschaft eine Gemeinschaftsorganisation voraus. Das Fehlen einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung und…
…gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Entgeltliche Gebrauchsüberlassung stellt im Zweifel einen Bestandvertrag dar (Binder in Schwimann, ABGB 5, 3. Auflage, zu § 1090, Rz 3). In Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag setzt die Gesellschaft eine Gemeinschaftsorganisation voraus. Das Fehlen einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung und…
…daher lediglich ein Entgelt für seine Aufwendungen und Mühen im Zusammenhang mit der jahredauernden umfassenden Pflege und Betreuung von LB und einen Ersatz für seine getätigten Auslagen erhalten. Er beantrage die Einvernahme von CT, AD, Dr. M, Dr. R, MT und HT als Zeugen. Die…
…ist, dass mit der Zurverfügungstellung der Dienstwohnung am Arbeitsort (nach einer zwangsläufigen oder freiwilligen Wohnsitzbegründung) die ansonsten auf andere Weise abzudeckenden allgemeinen Wohnbedürfnisse befriedigt wurden (und sich damit auch die Möglichkeit einer Ersparnis an Zeit und Mühe von täglichen Fahrten oder einer Familientrennung ergab, vgl…
…Finanzsenates vor allem zum Ausdruck gebracht, dass auch bei einer vorläufigen Abgabenfestsetzung nach § 200 BAO die Behörde alle Umstände, die sie - wenngleich unter Aufwand von Zeit und Mühe - endgültig klären kann, auch tatsächlich ermitteln muss, bevor sie die Abgabe festsetzt (VwGH vom 25. Februar 1994…
…Aufwand von Zeit und Mühe - endgültig klären kann, auch tatsächlich ermitteln, bevor sie die Abgabe festsetzt. Denn die Möglichkeit, vorläufige Bescheide gemäß § 200 Abs. 1 BAO zu erlassen, ist nicht dazu bestimmt, der Behörde vorerst die Ermittlung der für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Tatsachen und rechtlichen…
…Berufung und führte dazu aus, dass sie - da keine Ausführung vorliege, wie das FA zu dieser Beurteilung gekommen sei - dazu nur sagen könne, dass die Tochter den Unterricht im Wintersemester 2009/2010 bis auf insgesamt 13 Fehltage kontinuierlich besucht habe und viel Zeit und Mühe…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes findet eine unmittelbare Berücksichtigung von "abgeflossener" Zeit und Mühe als außergewöhnliche Belastung im Gesetz mangels Vorliegens eines finanziellen Mehraufwandes keine Deckung (VwGH 15.9.1999, 99/13/0101). 3.) Die Kosten für die Anschaffung einer Motorsäge stellen nach Ansicht des…