…bei den dargestellten schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Pflegebefohlenen nur Ersatz für Barauslagen, nicht jedoch für die aufgewendete Zeit und Mühe sowie das Entgelt als beruflicher Parteienvertreter ersetzt. Im Sinne des der zitierten Rechtsprechung des UFS (RV/0274-S/09) stellten diese Aufwendungen von insgesamt…
…bei dessen Haushaltsführung und Bewältigung des täglichen Lebens (waschen, kochen, Besorgungen machen u.ä.) unterstützen habe müssen" beziehen konnte. Dem ist jedoch das Erkenntnis des VwGH vom 15.9.199, 99/13/0101, entgegenzuhalten, worin dieser ausdrücklich und unmissverständlich festgestellt hat, dass Zeit und Mühe…
…1992, 91/16/0137, 1993, 465). Auch bei einer vorläufigen Abgabenfestsetzung muss die Behörde alle Umstände, die sie - wenngleich auch unter Aufwand von Zeit und Mühe - endgültig klären kann, auch tatsächlich ermitteln, bevor sie die Abgabe festsetzt (VwGH 13.07.195, 2211 f/49, VwSlg…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Nach § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag, wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…XIV. GP 11). Der Bestandvertrag besteht in der Überlassung einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis. Bei einem Mietvertrag wird die in Bestand gegebene Sache (ohne weitere Bearbeitung) zum Gebrauch, beim Pachtvertrag zur Benützung "durch Fleiß und Mühe" überlassen (vgl. etwa…
…mögen sie den Steuerpflichtigen auch zeitmäßig oder körperlich belasten. Eine Berücksichtigung von "abgeflossener" Zeit und Mühe ist nicht möglich (VwGH 15.9.1999, 99/13/0101) Im Fall von Kostenübernahme oder Kostenersatz von dritter Seite trägt der Steuerpflichtige den getätigten Aufwand nicht aus eigenen Mitteln…
…11; VwGH 19.03.1985, 84/14/0149, zur Ersparnis von Zeit und Mühe von täglichen Fahrten oder einer Familientrennung) Sofern die Sachbezugswerteverordnung keine Aussagen trifft, sind geldwerte Vorteile bis zur Veranlagung 2015 mit den übl Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 15 Abs 2 EStG 1988)…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…dem Erkenntnis des VwGH vom 15.09.1999, 99/13/0101, kommt eine Berücksichtigung von "abgeflossener Zeit und Mühe" als agB nicht in Betracht. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung der verloren gegangenen Vermögensgegenstände, die nach dem oben Gesagten grundsätzlich als agB anzuerkennen wären, hat der Bw…
…und beim Einholen von Erkundigungen wird eine Privatperson wie der Bf erhebliche Zeit und Mühe aufwenden müssen, sodass eine Rechtsbehelfsfrist von vierzehn Tagen zu kurz bemessen scheint, wenn daraufhin noch eine entsprechender Rechtsbehelf erforderlich wird. Der Bf hat in seinem Beschwerdevorbingen auch unverschuldete Fristversäumnisse und…
…hingegen, wenn kein Entgeltanspruch bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Leistung besteht (VwGH 23.10.1990, 89/14/0102 zu Künstlern), denn dadurch wird der Einsatz von Zeit und Mühe für die Ausbildung und Aufrechterhaltung der künstlerischen Befähigung zunichte (VwGH 19.2.1971, 0047/69, 1971, 205…
…einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Gemäß § 1091 ABGB wird der Bestandvertrag, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann…
…die Mutter sei schon sehr lange zu betreuen und zu pflegen, darauf zu verweisen, dass Arbeitsleistungen nicht begünstigt sind (Jakom/Baldauf EStG, 2013, § 34, Rz 19) und nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Berücksichtigung von "Zeit und Mühe" als außergewöhnliche Belastung ebenso wenig in Betracht…
…gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Entgeltliche Gebrauchsüberlassung stellt im Zweifel einen Bestandvertrag dar (Binder in Schwimann, ABGB 5, 3. Auflage, zu § 1090, Rz 3). In Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag setzt die Gesellschaft eine Gemeinschaftsorganisation voraus. Das Fehlen einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung und…
…gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, Bestandvertrag. Entgeltliche Gebrauchsüberlassung stellt im Zweifel einen Bestandvertrag dar (Binder in Schwimann, ABGB 5, 3. Auflage, zu § 1090, Rz 3). In Abgrenzung zum Gesellschaftsvertrag setzt die Gesellschaft eine Gemeinschaftsorganisation voraus. Das Fehlen einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung und…
…daher lediglich ein Entgelt für seine Aufwendungen und Mühen im Zusammenhang mit der jahredauernden umfassenden Pflege und Betreuung von LB und einen Ersatz für seine getätigten Auslagen erhalten. Er beantrage die Einvernahme von CT, AD, Dr. M, Dr. R, MT und HT als Zeugen. Die…
…an Zeit und Mühe eine jährliche Entschädigung. Diese beträgt fünf Prozent sämtlicher Einkünfte nach Abzug der hievon zu entrichtenden Steuern und Abgaben, wobei Bezüge, die kraft besonderer gesetzlicher Anordnung zur Deckung bestimmter Aufwendungen dienen, nicht als Einkünfte zu berücksichtigen sind; bei besonders umfangreichen und erfolgreichen…