…in diesem Lichte als nicht rechtswidrig, wenn der Prüfer die Angemessenheit der Höhe der Zulage durch Vergleich mit anderen Zahntechnikern ermittelte." Daraufhin beantragte der Berufungswerber innerhalb offener Frist die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und rügte, dass mit der Berufungsvorentscheidung auf…
…Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) übt die gewerbliche Tätigkeit eines Zahntechnikers aus und erzielt Umsätze aus der Lieferung von Zahnersatz sowohl im In- als auch Ausland. Für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002 hat der Bw…
…geb. x.xx..1990, mit Schreiben vom 29.7.2010 Familienbeihilfe. Der Sohn hatte bei DentalY ab 7.12.2009 eine Lehrstelle als Zahntechniker und ging ab 10.12.2009 in die 1. Klasse der Berufsschule, wo er Ende Jänner 2010 erfolgreich die Feststellungsprüfung ablegte…
…vom 24. Oktober 2005 übermittelte die Berufungswerberin 1. Eine Schulbesuchsbestätigung, wonach die Tochter im Schuljahr 2003/2004 die Berufsschule für Lebensmittel- und Textilbereich, Technische Zeichner und Zahntechniker in Wien besucht habe. Der Lehrgang dauerte "vom 1. September 2003 bis 9. November 2003." 2. Die Einberufung…
…83 | 2002 | 13.800,00 | 621,00 | 60,72 In der dagegen erhobenen Berufung wurde ausgeführt, der Geschäftsführer sei für die Bw. in einem Auftragsverhältnis als Zahntechniker tätig. Er sei nicht in die Organisation eingebunden, weil er keinen organisatorischen Vorschriften unterliege…
…Dadurch wurde die Tochter praktisch schulunfähig, hatte enorme, krankheitsbedingte Fehlstunden, konnte das Schuljahr nicht mehr positiv abschließen und musste die Schule verlassen. Im Herbst 2005 hat die Tochter eine Zahntechnikerlehre beim Dentallabor X. in Wien ... begonnen. Im Frühjahr 2006 musste die Lehre wieder abgebrochen werden…
…Ausbildungs- bzw.Studienorten (bis Salzburg 60 km) mit Heimkosten, Inskriptionsgebühren etc verbunden gewesen wäre, was infolge der geringen Rente des Bw nicht finanzierbar sei, oder eine Berufsausbildung, allenfalls als Zahntechnikerin, anzustreben.Trotz enormer Motivation, Engagement und Arbeitswilligkeit sei ein derartiger Ausbildungsplatz nicht zu beschaffen gewesen…
…Vertretung der Interessen der Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker und Bandagisten, sowie der Zahntechniker. Der Bw. machte die Ausgaben in den Jahren 2006 und 2007 für sein Medizinstudium als Aus- bzw. Fortbildungskosten geltend. Ebenfalls als Aus- bzw. Fortbildungskosten machte der Bw. Aufwendungen für einen Kommunikationskurs im…
…0073 und Beiser in ÖStZ 1989, 241 ff). Der Berufungswerber war seit Langem für das Dental-Labor G in N, eine liechtensteinische Anstalt, als Zahntechniker tätig. Bis zum Jahr 2007 war er unstrittig in Österreich, in seinem Haus in M, zusammen mit seiner Lebensgefährtin MB…
…aus? Der Berufungswerber beantwortete den Fragenkatalog wie nachstehend: 1)BDL GmbH ist ein Zahnlabor, meine berufliche Stellung ist Zahntechniker und bin auch mit meinem Sohn Gesellschafter der Firma. Anzahl der Arbeiter 2 (Sohn und ich) 2) Vor Beni arbeitete ich in FL DLG Anstalt, seit…
…7 Unternehmer bzw. Selbständige aus baufreien Branchen, 1 Architekt, 2 Steuerberater, 7 Ärzte, selbständige Physiotherapeuten bzw. selbständige Zahntechniker, 2 Rechtsanwälte, 1 Bankdirektor, 1 Betriebsökonom und 1 Finanzvorstand seien. Von diesen könne man annehmen, dass sie unübliche Honorare erkennen und nicht widerspruchslos hinnehmen würden. Da Freiberufler…
…7 Unternehmer bzw. Selbständige aus baufreien Branchen, 1 Architekt, 2 Steuerberater, 7 Ärzte, selbständige Physiotherapeuten bzw. selbständige Zahntechniker, 2 Rechtsanwälte, 1 Bankdirektor, 1 Betriebsökonom und 1 Finanzvorstand seien. Von diesen könne man annehmen, dass sie unübliche Honorare erkennen und nicht widerspruchslos hinnehmen würden. Da Freiberufler…
…7 Unternehmer bzw. Selbständige aus baufreien Branchen, 1 Architekt, 2 Steuerberater, 7 Ärzte, selbständige Physiotherapeuten bzw. selbständige Zahntechniker, 2 Rechtsanwälte, 1 Bankdirektor, 1 Betriebsökonom und 1 Finanzvorstand seien. Von diesen könne man annehmen, dass sie unübliche Honorare erkennen und nicht widerspruchslos hinnehmen würden. Da Freiberufler…
…7 Unternehmer bzw. Selbständige aus baufreien Branchen, 1 Architekt, 2 Steuerberater, 7 Ärzte, selbständige Physiotherapeuten bzw. selbständige Zahntechniker, 2 Rechtsanwälte, 1 Bankdirektor, 1 Betriebsökonom und 1 Finanzvorstand seien. Von diesen könne man annehmen, dass sie unübliche Honorare erkennen und nicht widerspruchslos hinnehmen würden. Da Freiberufler…
…7 Unternehmer bzw. Selbständige aus baufreien Branchen, 1 Architekt, 2 Steuerberater, 7 Ärzte, selbständige Physiotherapeuten bzw. selbständige Zahntechniker, 2 Rechtsanwälte, 1 Bankdirektor, 1 Betriebsökonom und 1 Finanzvorstand seien. Von diesen könne man annehmen, dass sie unübliche Honorare erkennen und nicht widerspruchslos hinnehmen würden. Da Freiberufler…
…L 145, S 1) - im Folgenden kurz RL - bestimmt, dass unter anderem die Lieferungen von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker steuerbefreit sind. Dazu verpflichtet Artikel 14 (1) Buchstabe a) der RL die Mitgliedsstaaten, unbeschadet sonstiger Gemeinschaftsbestimmungen unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten…
…sein werden (vgl. etwa das bei Quantschnigg/Schuch, a.a.O., angeführte Beispiel eines Zusammenschlusses eines Zahnarztes mit einem Zahntechniker). Unterstützende Hilfstätigkeiten, wie etwa Sekretariatsarbeiten, vermögen hingegen den Betriebserfolg nicht maßgeblich zu beeinflussen und werden einen Freiberufler üblicherweise nicht dazu veranlassen, sich mit dem Erbringer…
…sein werden (vgl. etwa das bei Quantschnigg/Schuch, a.a.O., angeführte Beispiel eines Zusammenschlusses eines Zahnarztes mit einem Zahntechniker). Unterstützende Hilfstätigkeiten, wie etwa Sekretariatsarbeiten, vermögen hingegen den Betriebserfolg nicht maßgeblich zu beeinflussen und werden einen Freiberufler üblicherweise nicht dazu veranlassen, sich mit dem Erbringer…
…verfügbar gewesen wäre. Hätte man diesen beigeschafft, hätte man auch gesehen, dass das Gewerbe der VLE niemals geändert worden ist und sie das Gewerbe "Ausübung des Zahntechnikerhandwerks" bis 19. September 2008 ausgeübt hat. Sachbearbeiter: Sonst noch Anmerkungen zum Sachverhalt? Stb.: Unsere Steuerprüfung fand wann statt? …
…vom 21.11.2002 wurde der Berufungswerber darauf hingewiesen, dass die Gattin laut Lohnkonto als Assistentin beschäftigt und an anderer Stelle ("Anfragebeantwortung bzw. Vorbesprechung") als Zahntechnikerin bezeichnet worden sei. Das Ersuchen der Betriebsprüfung um "Übersendung der Ausbildungs- bzw. Befähigungsnachweise" beantwortete der Berufungswerber mit dem Hinweis…