…stellten fest, dass die bisherige gemeinsame Ehewohnung im Eigentum der Frau RR steht und vom Berufungswerber bereits geräumt wurde und dass es außer dem gemeinsamen Unternehmen X KEG keine sonstigen gemeinsamen Vermögenswerte oder Zahlungsverbindlichkeiten gibt. Frau RR überträgt ihre gesamten Kommanditanteile an der X KEG…
…Abgabenschuld, jedoch kein rechtsmittelfähiger Bescheid wäre. Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes stelle er eine aus den Rechnungsbehelfen gewonnene Aufstellung über Zahlungsverbindlichkeiten dar, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus bereits erlassenen Bescheiden ergeben würden (OGH 28.11.1990, 3 Ob 91/90). Die…
…ohne überprüfbare Grundlagen, insbesondere ohne jede Begründung und Rechtsgrundlagen, als Lastschrift aufgezählt. Eine solche Mitteilung stelle nicht mehr als eine aus den Rechnungsbehelfen gewonnene Aufstellung über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Es müsse aber einer als Schuldner herangezogenen Person freistehen, eine Entscheidung über den Rückstandsausweis (bzw. die Buchungsmitteilungen…
…enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Rückstandsausweise sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden und stellen aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Sie sind rechtserheblich und nach …
…auch gegenüber dem Finanzamt, abzutragen. Er sei vor dem Dilemma gestanden, dass er die Zahlungsverbindlichkeiten, die Gegenstand des Finanzstrafverfahrens seien, nur unter dem Risiko einer (anfechtbaren) Begünstigung abtragen konnte. In den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung finde sich kein Anhaltspunkt, dass der Beschuldigte seinen Verpflichtungen vorsätzlich…
…sei und somit auch etwas an Gewinn erzielt werde. Es sei aber beim besten Willen nicht möglich, die bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten innerhalb eines Jahres abzudecken. Aus diesem Grund habe sie sich in der letzten Zeit sehr bemüht, zu ihrem Internethandel noch einen weiteren Zusatzverdienst zu bekommen…
…Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. September 1997, 96/17/0454, stellen sie bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar, die aber rechtserheblich und zufolge des § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel) sind. Gemäß § 229 BAO ist ein Rückstandsausweis…
…Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. September 1997, 96/17/0454, stellen sie bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar, die aber rechtserheblich und zufolge des § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel) sind. Gemäß § 229 BAO ist ein Rückstandsausweis…
…dass die Bw. eine stufenweise Erhöhung der Raten angeboten hat. Andererseits zeigt sich nach dem vorgelegten Tilgungsplan und dem Auslaufen sonstiger Zahlungsverbindlichkeiten, dass der Eintritt einer Gefährdung der Einbringlichkeit nicht zu erwarten ist, sofern die Bewilligung auch eine Abschlusszahlung beinhaltet. Zu berückichtigen ist die in…
…Zudem sind sie öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber rechtsmittelfähige Bescheide. Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Wohl sind sie aber rechtserheblich und zufolge des § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Wenn nun…
…gehindert haben (VwGH 4. 4. 1990, 89/13/0212). Da dem Bw. weder ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit noch eine Mitwirkung am Entstehen der Zahlungsverbindlichkeiten, für die er haftet, noch ein Verstoß gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Konkursantrag zu stellen, zum Vorwurf gemacht wird…
…dass sie während der Zeit der Wohn- und Geschlechtsgemeinschaft von 1996 bis 1997 vom Berufungswerber keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten habe, sondern sie für Zahlungsverbindlichkeiten des Berufungswerbers aufkommen hätte müssen. Der Berufungswerber habe zwar diverse Arbeiten bei ihrem Haus verrichtet, diese seien jedoch so mangelhaft gewesen…
…Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld, aber kein rechtsmittelfähiger Bescheid; er stellt eine aus den Rechnungsbehelfen gewonnene Aufstellung über Zahlungsverbindlichkeiten dar, die sich entweder aus dem Gesetz oder aber aus bereits erlassenen Bescheiden ergeben. Die Ausstellung eines Rückstandsausweises erfolgt somit nur als Grundlage für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des IH, B, vertreten durch Dr. iur. Egon R. Rhomberg, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, 6900 Bregenz, Ölrainstraße 3, vom 22. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 19. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn I.H., vertreten durch Frau Dr. Isabel Albrecht, Rechtsanwältin, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 88a, vom 7. Dezember 2004 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 21. Oktober 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Bilanz & Co, SteuerberatungsgesmbH, 1013 Wien, Börsegasse 9/2, vom 27. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk vom 13. Oktober 2000 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Handelsgesellschaft, Sch.Gasse, vertreten durch Dr. Michael PIRKER, Wirtschaftstreuhänder, 9500 Villach, Völkendorferstraße 43, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch OR Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend Körperschaftsteuer 1999 entschieden: Der…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…