…werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.3.1997, 96/16/0052) kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Die Zahlungs- und Exekutionssperre des…
…werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.3.1997, 96/16/0052) kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Die Zahlungs- und Exekutionssperre des…
…dass über das Vermögen der NN. bereits im MM 2007 das Konkursverfahren eröffnet worden ist und der dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende Zollschuldbescheid erst im März 2008 ergangen ist. Die verfahrensgegenständliche Abgabenforderung unterliegt bis zur Konkursaufhebung als Konkursforderung einer Zahlungs- und Exekutionssperre iSd § 10 Konkursordnung…
…werden (Exekutionssperre). Gemäß § 14 Abs. 2 IO gelten betagte Forderungen im Insolvenzverfahren als fällig. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.3.1997, 96/16/0052) kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Die Zahlungs- und Exekutionssperre des…
…über das Vermögen der S. bereits im MM 2007 das Konkursverfahren eröffnet worden ist und der dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegende Zollschuldbescheid erst im März 2008 ergangen ist. Die verfahrensgegenständliche Abgabenforderung unterliegt bis zur Konkursaufhebung als Konkursforderung einer Zahlungs- und Exekutionssperre iSd § 10 Konkurs- bzw…
…Konkursverfahren eröffnet. Die Konkurseröffnung bewirkte eine Exekutionssperre (§ 10 KO), sodass ab diesem Zeitpunkt Einbringungsmaßnahmen nicht mehr zulässig waren. Nachdem der Masseverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hatte und damit feststand, dass die Konkursgläubiger keine Quote erhalten würden und die JK vorgeschriebene Grunderwerbsteuer objektiv uneinbringlich sein würde, zog das…
…einer angemessenen Zeit, den Bf. bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder rechtzeitigen Strafantritt über die Polizeibehörden festnehmen zu lassen. Immerhin würde ja jeder einzelne Zahlungseingang proportional die Ersatzfreiheitsstrafe verringern und wäre insbesondere bis 31. Dezember 2005 noch ausreichend Zeit gewesen. Auch bestehe beim Bf. keine Fluchtgefahr…
…im Zwangsausgleich mit der rechtzeitigen Zahlung der Quote eintretende Tilgung der Abgabenschuld wirkt aber nicht für Gesamtschuldner: Gemäß § 151 KO und § 48 KO können die Rechte der Gläubiger gegen Mitschuldner des Gemeinschuldners durch den Ausgleich grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Die in den § 156 KO und …
…dem tatsächlichen Wasserverbrauch und damit verbundene Zählermiete, | 4. | allfällige Kosten der Müllabfuhr, | 5. | Verwaltungskosten gemäß § 22 Mietrechtsgesetz, | 6. | 10 % des jährlichen Reinigungsaufwandes der Liegenschaft. Es wurde vereinbart, dass die genannten Betriebskosten durch monatliche angemessene Zahlungen akontiert und die Höhe…
…5. 1999 wurde über das Vermögen des Berufungswerbers (Bw.) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. In diesem Verfahren hat der Bw. einen Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gestellt und die Erklärung gemäß § 199 Abs. 2 KO abgegeben, dass er den pfändbaren Teil seiner Forderungen auf Einkünfte aus einem…
…als keine Restschuldbefreiung (§ 156 Abs. 1 KO) eingetreten sei. Ein Zahlungsaufschub bzw. eine Exekutionssperre bewirke noch kein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot, sodass die nach Bestätigung des Zwangsausgleiches bzw. nach Aufhebung des Konkursverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften mit der noch offenen Zwangsausgleichsquote verrechnet werden hätten können (vgl. Fischerlehner…
…eine weitere Zahlung ebenfalls in Höhe von ATS 10.000,00. Nach neuerlicher Feststellung der unveränderten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. am 3. April 2003 (Nettogehalt € 1.300,00, das aufgrund des Abschöpfungsverfahrens bis auf das Existenzminimum an einen Treuhänder abgetreten werde und kein weiteres…
… 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Nach § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich…
… 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Nach § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung…
… 213 bis 215 BAO, die die Verrechnung der Abgaben im Hinblick auf die Anlastung der Abgaben, die nachträglichen Minderungen der Anlastungen und die Tilgung durch Zahlungen und sonstige Gutschriften, einschließlich des Schicksales der entstandenen Guthaben regeln, wäre die vom Finanzamt vorgenommene Verrechnung nicht rechtswidrig. Der…
…Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder von einem Mitschuldner oder Bürgen bereits einen Teil seiner Forderung erhalten hat, 2. die Zahlungen die Höhe des Kapitals ohne Zinsen und Kosten erreichen, 3. die der Insolvenzforderung zugrunde liegende Leistung keinen Vermögensvorteil für den Schuldner oder die von ihm als…
…Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder von einem Mitschuldner oder Bürgen bereits einen Teil seiner Forderung erhalten hat, 2. die Zahlungen die Höhe des Kapitals ohne Zinsen und Kosten erreichen, 3. die der Insolvenzforderung zugrunde liegende Leistung keinen Vermögensvorteil für den Schuldner oder die von ihm als…
…Weiters halte die Bw. fest, dass das Finanzamt die zwei Zahlungen des Treuhänders vom 31. Dezember 2007 von € 175,55 und vom 31. Dezember 2008 von € 214,38 nicht auf ihrem Abgabenkonto gutgebucht hätte. Mit Schreiben ebenfalls vom 23. März 2009 teilte der…
…Juni 2004, während des vorliegenden Abschöpfungsverfahrens sei in Folge der beschlussmäßigen Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens eine Exekutionssperre zu Lasten aller Konkursgläubiger aufrecht und die Nichtanmeldung der gegenständlichen Forderung im Konkursverfahren des Bezirksgerichtes zur GZ.1 sei als Verzicht derer zu werten, können dieser zu keinem Erfolg…
…Ersuchen um Aufschiebung der Zahlung bis zur Erledigung des Einspruches beigefügt. Mit Bescheid vom 10.11.2006 wies die Abgabenbehörde I. Instanz die Berufung ab und führte aus, dass die in der Berufung angeführten Anträge beim Finanzamt nicht eingelangt seien und daher auch nicht bearbeitet…