…der an die geschiedene Gattin zu entrichtenden Beträge hat. Die in der BRD getroffene Regelung betreffend den "schuldrechtlichen Versorgungsausgleich", dass die Beträge nach der Pensionierung des Berufungswerbers unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber an die geschiedene Ehegattin überwiesen werden, ändert nichts an der Qualifikation dieser Zahlungen als…
…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Fall ist die Abzugsfähigkeit folgender Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen strittig: 1.Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin des Bw. in Höhe von € 3.492.- 2. Folgende Zahlungen an den Sohn des Bw…
…die Zahlungen an meine geschiedene Gattin keinesfalls Lohnnachzahlungen sind (wie diese Idee auch nur auftauchen konnte, ist für mich nicht nachvollziehbar) sondern es handelt sich um gerichtliche Unterhaltszahlungen, die gem. EStG bei mir in voller Höhe abzugsfähig sind und der Erhalt von meiner ehemaligen Gattin…
…geleisteten Zahlungen an seine geschiedene Gattin mit § 98 ABGB in Zusammenhang bringt, ist darauf zu verweisen, dass sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die geschiedene Ehegattin im Erwerb des Bw. - der Bw. ist Beamter im Ruhestand und Fahrlehrer - mitgewirkt hat und mit den Zahlungen eine solche…
…an die geschiedene Gattin im Gesamtbetrag von € 8.240,00 (8 x € 590,00 sowie 4 x € 880,00) als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 (Renten) geltend. Im angefochtenen Bescheid verweigerte das Finanzamt den Zahlungen an die geschiedene…
…vehement, dass dieses Geld für das behinderte Kind verwendet wurde. Diese Nachweise mögen jedenfalls von der Kindesmutter abverlangt werden... Bestätigungen für die Zahlungen zugunsten des Sohnes S. können jederzeit erbracht werden; ..." Das Finanzamt richtete am 15. Juni 2005 an die geschiedene Gattin des Bw. folgendes…
…stets entrichtet habe, sodass die Republik "bereichert" wäre, wenn sie einerseits die Ergebnisse der Veranlagung der geschiedenen Frau des Bw. nicht verändere und die dieser gehörigen Werte steuerlich voll dem Bw. zuordne. c) Hinsichtlich der Aberkennung der Zahlungen an die Fa. V. und E.GmbH…
…der Zahlung "befreit" ist. Dass mit dieser Vereinbarung auch die bestehende Unterhaltsverpflichtung des Ernst M. gegenüber seiner geschiedenen Gattin an den Bw. abgetreten wurde, kann daraus nicht abgeleitet werden. Für die Qualifizierung als Versorgungsrente spielt es keine Rolle, dass die (Versorgungs) Rente nicht an den…
…Bw. verpflichtete sich zur Zahlung monatlicher Raten in Höhe von S 10.000,00, beginnend im Dezember 1997. Den Angaben des Bw. im Vorlageantrag folgend dienten die Schulden ausschließlich dem Unterhalt seiner Kinder. Die Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin bedingten die finanzielle Zwangslage des Bw…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 Unterhaltsleistungen an seine in einem Pensionistenheim lebende geschiedene Gattin als außergewöhnliche Belastung geltend. In dem vom Finanzamt am 6. Juli 2004 erlassenen Einkommensteuerbescheid 2003 wurden die Unterhaltsleistungen mit der Begründung…
…2005 Zahlungen an das Finanzamt erfolgt. In den Monaten September 2005 und Jänner 2006 sei die Lohnsteuer zwar gemeldet, aber hievon wenig bezahlt worden. Der Spruchsenat sei zur Ansicht gekommen, dass ein vorsätzliches Verhalten des Beschuldigten nicht vorliege. Er habe sich auf seine damalige Gattin…
…in Tz 4 des genannten Berichtes die Feststellung, dass die D-Versicherung im Jahr 2004 an den Bf. für die Vermittlung der dort näher bezeichneten Verträge (Versicherungsnehmer seien der Bruder des Bf., BB, und dessen Lebensgefährtin, die geschiedene Gattin von BB, die Schwägerin des Bf…
…686.- | Gehalt Gattin nto. | 202.300.- | 204.750.- | Alimente an Gattin | 126.000.- | 126.000.- | Kreditaufnahme 19.5. 1993 Auszahlungsbetrag | 128.160.- | | Familieneinkommen | 664.712.- | 441.436.- | Alimentationszahlungen an geschiedene Gattin | …
…an die Banken abgetreten" gewesen sei (Zessionen, Verpfändungen etc.). Die Banken hätten die Firmengruppe "am Gängelband" gehabt und sich entsprechend abgesichert. Die Geschäfte seien vom Bw. und seiner geschiedenen Ehegattin geführt worden. Der Bw. sei an der Gesellschaft zu 74% beteiligt gewesen, seine geschiedene Gattin…
…Darüber hinaus habe er aber auch die Zahlungen an seinen Mitarbeiter in bar abgewickelt. Es sei dabei stets um größere Beträge gegangen, die er vom Sparbuch abgehoben hätte. Die Ex-Gattin und die beiden Töchter hätten die Existenz und ungefähre Höhe des Sparbuches bestätigt (1…
…des Bw. 80%), die dieser früher an die von ihm geschiedene Gattin und ab Juli 2000 auf Grund von Unterhaltsvergleichen mit der Gemeinde Wien direkt an das Amt für Jugend und Familie als dem Kostenträger zu leisten hatte und auch tatsächlich geleistet hat. Weiters beantragte…
…X vom zuständigen Finanzamt und die (namentlich genannte) geschiedene Gattin des Bw. zeugenschaftlich zu befragen. Bezüglich der Ausführungen zur Lohnsteuer werde mitgeteilt, dass die Auszahlungen durch den Insolvenzausgleichsfonds der Lohnsteuer unterliegen würden und jedenfalls die Forderung an Lohnsteuer um diesen Betrag zu reduzieren gewesen wäre.…
…80 vorsätzlich nicht gemeldet und nicht bezahlt. Insgesamt seien nur fünfmal, nämlich in den Monaten 6,7,8,10,11/2005 Zahlungen an das Finanzamt erfolgt. In den Monaten 9/2005 und 11/2006 sei die Lohnsteuer zwar gemeldet, aber hievon zu wenig bezahlt worden…
…von € 8.972,80 geltend und brachte in der Folge vor, dass es sich dabei um die gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin handle. Vom Finanzamt wurden im Einkommensteuerbescheid vom 26. Februar 2009 diese Unterhaltszahlungen mit der Begründung nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt…
…1988. Eine Wohnraumschaffung im Sinne der lit. a liegt vor, wenn achtjährig gebundene Beträge an die im Gesetz näher definierten Bauträger geleistet werden. Zahlungen an die geschiedene Ehefrau scheiden daher - abgesehen von der weiteren Voraussetzung der besonderen achtjährigen Bindung - aus (vgl. Doralt, Kommentar EStG, 7…