…S 350ff) und Beisers (SWK 2006, S 905ff) bezeichne der UFS lediglich als "verfehlt", ohne dass sich der UFS inhaltlich mit deren Argumenten auseinander gesetzt hätte. 4) Die (vollständige) Wortinterpretation des § 10 Abs. 1 EStG (und nicht die vom UFS bloß auf das Wort "gewinnmindernd…
…2. Auflage, 395) und ständiger Rechtsprechung des VwGH (vgl. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation nicht nur am Beginn des Interpretationsvorganges, ihr gebührt auch in Fällen, in denen verschiedene Auslegungsmethoden unterschiedliche Auslegungsergebnisse bringen, der Vorrang. Begründet wird dies damit…
…entgegnen, dass die angeführte Gesetzesbestimmung einen eindeutigen Wortlaut hat. Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation am Beginn des Interpretationsvorganges. Begründet wird dies mit dem Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs…
…der Erhöhungsbetrag gem. § 8 Abs. 4 FLAG wurde vom verstorbenen Gatten nicht geltend gemacht. Nach der Wortinterpretation des § 8 Abs. 4 FLAG 1967 kann der Erhöhungsbetrag nur gemeinsam mit der Familienbeihilfe beantragt werden (ab 1. Jänner erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich…
…Demnach wäre ein Betrieb bereits dann "eröffnet", wenn er noch keine Leistungen anbieten kann, aber bereits ihm eindeutig zuzuordnende Aufwendungen (hier: Adaptierung der Liegenschaft) angefallen sind. Für diese Rechtsfolge bietet allerdings nach einer Wortinterpretation der eindeutige Wortlaut des § 18 Abs. 7 EStG 1988 keine Handhabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen der Bw., vom 1. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 15. bzw. 16. Juni 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2000 - 2002 entschieden: Den Berufungen gegen die Bescheide betreffend…
…entsprach. Es handelt sich daher im Streitfall nicht um eine Vorausverfügung, um einen verkürzten Zahlungsfluss zur Entrichtung der Einkommensteuer. Die hypothetische Einkommensteuer ist somit nicht im Sinne einer reinen Wortinterpretation zu qualifizieren, sondern stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung der Bw dar mit dem Ziel…
…unabhängig davon, wer (Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter) die Investitionen tätigt, nicht begünstigt sein sollen. Aber auch eine Wortinterpretation des Begriffes "Gebäude" in § 108e EStG führt dazu, dass der im Gesetz nicht verwendete Begriff "Mieterinvestition" kein taugliches Abgrenzungskriterium zum Begriff "Gebäude" sein kann. Eine "Mieterinvestition…
… 295a BAO ist jedoch der Eintritt eines Ereignisses, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Wiederaufnahmegrundes hat. Damit schließt eine Wortinterpretation der Bestimmung des § 295a BAO bereits die vom Bw. beantragte Aufhebung des Bescheides über die Verfügung der Wiederaufnahme des…
… 67 Abs. 3 und Abs. 6 EStG 1988 genannten Bezüge von der Bemessungsgrundlage ausnehme. Allein aufgrund des Gesetzestextes und der primär vorzunehmenden Wortinterpretation könnten die in § 67 Abs. 6 EStG 1988 genannten Bezüge nicht zur Beitragsgrundlage für die Bemessung des DB gehören. Nach der Judikatur…
…Abs. 8 EStG nicht einmal andeutungsweise zu entnehmen ist, dass dieser Pauschbetrag zwischen verschiedenen Steuerpflichtigen aufzuteilen sei". Eine Wortinterpretation ergebe jedenfalls keine Aufteilung des Pauschbetrages. Auch aus dem Gesamtzusammenhang des Einkommensteuergesetzes ergebe sich keine andere Sicht, das Einkommensteuerrecht stehe "auf dem Boden der Individualbesteuerung". Sollte…
…einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe dem Empfänger auf Antrag zu vergüten. Da das Gesetz das Gerundiv ("zu entrichende") und nicht das Perfektpartizip ("entrichtete") verwendet, ergebe sich schon aus der Wortinterpretation, dass es vollkommen unerheblich sei, ob der rechnungslegende Unternehmer die Normverbrauchsabgabe ordnungsgemäß abgeführt habe oder…
…Basis ausschließlich der Gewinne der zur Gruppe gehörenden Gesellschaften unter Außerachtlassung der Verluste sei im Gesetz nicht vorgesehen. Wie bereits ausgeführt, ergebe sich dies einerseits aus der Wortinterpretation der Bestimmung, die für die Ermittlung des Anteilsverhältnisses auf die Einkommen abstelle, wozu auch negative Einkommen gehörten…
…IV. Abschnitt des Gebührengesetzes Rz 9 zu § 33 TP 20 hingewiesen. Schon die Wortinterpretation würde nahe legen, dass ein vor einem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich kein außergerichtlicher wäre. Zudem wäre eine Differenzierung zwischen gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Vergleichen gleichheitswidrig und unsachgerecht. In Rz 998 der Gebührenrichtlinien werde…
…notwendige Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens auch durch Abgabenbehörden erster Instanz vornehmen lassen (Ermittlungsauftrag). In diesem Zusammenhang übersieht die Bw., dass sich schon aus der Wortinterpretation (arg.: "können") keine Verpflichtung zur Vornahme eines Ermittlungsauftrages ergibt, sondern vom Ermessen des entscheidenden Organs getragen ist. Wie auch der Bw…
…20. September 1995, 95/13/007, zum Ausdruck gebracht hat, vom aufrechten Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern der anspruchswerbenden Person aus. Dafür spreche schon die Wortinterpretation zufolge Verwendung der Worte "Unterhalt Leisten" im geltenden Gesetzestext, weil dieser der Terminologie des Zivilrechtes ( § 140, 141, 142 ABGB…
…liege ein schädlicher Einkauf in "fremde" Verluste durch Organschaftsbildung ganz sicher nicht vor. Gehe man - entgegen der Ansicht der Bw. - von einer weiten Wortinterpretation aus, so müsse nach Ansicht der Bw. eine teleologische Reduktion des Gesetzestextes erfolgen (siehe zur teleologischen Reduktion allgemein Bydlinski in Rummel…
…des § 102 Abs. 3 EStG als bloßer Progressionsvorbehalt und nicht als Vorschrift zur Einkommensermittlung. Da jedoch die Wortinterpretation zu keinem eindeutigen Ergebnis führe, wäre die Vorschrift auch in ihrem systematischen Zusammenhang zu analysieren: § 2 EStG definiere den sachlichen Anwendungsbereich des EStG: Nach Abs. 1 unterliege…
…die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt heranzuziehen seien. Nach der Wortinterpretation sei auch ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsjahr und auch ein Rumpfwirtschaftsjahr sei ein Wirtschaftsjahr. Über die Berufung wurde erwogen: Einleitend ist festzuhalten, dass die Berufungswerberin den Antrag auf Entscheidung durch den…
…Vorteil erziele, nicht auch noch die IZPr erhalten soll. Wenn also das BMF und der UFS der teleologischen Interpretation gegenüber der reinen Wortinterpretation den Vorzug geben, dann müssten sie doch gerade erkennen, dass die Gewährung einer IZPr von der Gewinnermittlungsart unabhängig zu sein habe. Die…