…S 350ff) und Beisers (SWK 2006, S 905ff) bezeichne der UFS lediglich als "verfehlt", ohne dass sich der UFS inhaltlich mit deren Argumenten auseinander gesetzt hätte. 4) Die (vollständige) Wortinterpretation des § 10 Abs. 1 EStG (und nicht die vom UFS bloß auf das Wort "gewinnmindernd…
…2. Auflage, 395) und ständiger Rechtsprechung des VwGH (vgl. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation nicht nur am Beginn des Interpretationsvorganges, ihr gebührt auch in Fällen, in denen verschiedene Auslegungsmethoden unterschiedliche Auslegungsergebnisse bringen, der Vorrang. Begründet wird dies damit…
…entgegnen, dass die angeführte Gesetzesbestimmung einen eindeutigen Wortlaut hat. Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. 25.2.1994, 93/12/0203) steht im öffentlichen Recht die Wortinterpretation am Beginn des Interpretationsvorganges. Begründet wird dies mit dem Gesetzmäßigkeitsgebot des Art. 18 Abs…
…der Erhöhungsbetrag gem. § 8 Abs. 4 FLAG wurde vom verstorbenen Gatten nicht geltend gemacht. Nach der Wortinterpretation des § 8 Abs. 4 FLAG 1967 kann der Erhöhungsbetrag nur gemeinsam mit der Familienbeihilfe beantragt werden (ab 1. Jänner erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich…
…1993, 92/10/0077). Bei der Auslegung von generellen Normen ist in erster Linie von der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen und der systematischen Auslegung auszugehen. Nur wenn sich aus der Wortinterpretation keine Anhaltspunkte ergeben, also der Wortlaut des Gesetzes unklar bleibt, kann zur…
…handelt es sich nicht um ein Verschreiben oder um eine Verwechslung, eine Mängelbehebung kommt nicht in Betracht. Damit ist auch nur die Wortinterpretation heranzuziehen, weil der Begriff und/oder nur die Auslegung einer Dreifachvariante zulässt, sodass andere Auslegungsmethoden nicht greifen können. Die Erledigung konnte damit…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007…
…Demnach wäre ein Betrieb bereits dann "eröffnet", wenn er noch keine Leistungen anbieten kann, aber bereits ihm eindeutig zuzuordnende Aufwendungen (hier: Adaptierung der Liegenschaft) angefallen sind. Für diese Rechtsfolge bietet allerdings nach einer Wortinterpretation der eindeutige Wortlaut des § 18 Abs. 7 EStG 1988 keine Handhabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen der Bw., vom 1. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 15. bzw. 16. Juni 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2000 - 2002 entschieden: Den Berufungen gegen die Bescheide betreffend…
…entsprach. Es handelt sich daher im Streitfall nicht um eine Vorausverfügung, um einen verkürzten Zahlungsfluss zur Entrichtung der Einkommensteuer. Die hypothetische Einkommensteuer ist somit nicht im Sinne einer reinen Wortinterpretation zu qualifizieren, sondern stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung der Bw dar mit dem Ziel…
…unabhängig davon, wer (Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter) die Investitionen tätigt, nicht begünstigt sein sollen. Aber auch eine Wortinterpretation des Begriffes "Gebäude" in § 108e EStG führt dazu, dass der im Gesetz nicht verwendete Begriff "Mieterinvestition" kein taugliches Abgrenzungskriterium zum Begriff "Gebäude" sein kann. Eine "Mieterinvestition…
…vertritt. Gerade aus diesem EuGH-Urteil geht klar und zweifelsfrei hervor, dass eine bloße Wortinterpretation ungeeignet zur Auslegung der Artikel 77, 78 VO 1408/71 ist. Bereits in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts hat der EuGH zur Verordnung Nr. 3 zu Recht erkannt…
…unterworfenen Organen die Disposition über das Verständnis möglichst zu entziehen sei. Dies bedeute bei Auslegung von Verwaltungsgesetzen einen Vorrang der Wortinterpretation in Verbindung mit der grammatikalischen Auslegung sowie äußerste Zurückhaltung gegenüber der Anwendung sogenannter "korrigierender Auslegungsmethoden". Daher ist zunächst nach dem Wortsinn zu fragen (VwGH…
… 295a BAO ist jedoch der Eintritt eines Ereignisses, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Wiederaufnahmegrundes hat. Damit schließt eine Wortinterpretation der Bestimmung des § 295a BAO bereits die vom Bw. beantragte Aufhebung des Bescheides über die Verfügung der Wiederaufnahme des…
…und Pensionsrückstellungen ergibt sich bereits aus § 9 Abs. 1 Z 1 und 2 EStG 1988. Der Ausschluss der Bildung nach Z 3 leg cit ist bei verfassungskonformer Wortinterpretation entbehrlich; für Jubiläumsgeldrückstellungen eventuell sogar erforderlich, weil ihre Bildung derzeit dem Wortlaut nach nicht von § 9 Abs…
…12 Abs. 10 und Abs. 11 UStG. Auch die Umsatzsteuerrichtlinien sprechen vom Veranlagungszeitraum (im gegenständlichen Fall das abweichende Wirtschaftsjahr) und nicht vom "Kalenderjahr". Die Wortinterpretation für das "Kalenderjahr" stimmt damit nur für den Regelfall, dass der Veranlagungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht. In jenen Fällen, in welchen…
…Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 06.07.2017, RV/7102793/2014, in dem das Bundesfinanzgericht selbst erkannt habe: "Bei Auslegung von Verwaltungsgesetzen hat die Wortinterpretation i.V.m. der grammatikalischen Auslegung wegen des Legalitätsprinzips Vorrang vor allen anderen Auslegungsmethoden. Äußerste Zurückhaltung ist daher bei sogenannten korrigierenden…
…wurde der Bf. "mit heutigem Tag" ..."als Geschäftsführer abberufen". Dieser Text ist insofern nicht eindeutig, als damit "mit Beginn" oder "mit Ablauf" des heutigen Tags gemeint sein könnte. Eine Wortinterpretation spricht dafür, dass der Beginn des Beschlusstags gemeint ist. Sohin wäre der Bf. am Datum4…
…diese wörtliche Gesetzesauslegung und die sich daraus ergebenen Rechtsfolgen wendet die Behörde durch den beschwerdegegenständlichen Zurückweisungsbescheid an. ….. Die Gesetzesauslegung darf jedoch nicht bei der Wortinterpretation stehen bleiben. Da im vorliegenden Fall die wörtliche Auslegung des Gesetzes zu einem dem logischen Denkansätzen widersprechenden und Rechtsschutzgrundsätzen…
…ist. Auch wenn gegebenenfalls vermeint werde, durch den Terminus "Verwaltungsabgabe" den Wortlaut "Abgeltung des dadurch entstandenen erhöhten Verwaltungsaufwandes" zu relativieren, sei es dennoch allein schon iSd Wortinterpretation der "Abgeltung des erhöhten Verwaltungsaufwandes" eine Gebühr iSd Art. 52 UZK. Daraus resultierend kollidiere § 41 ZollR-DG ganz…