…Mehraufwand vorliegen würde. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung erfolgt üblicherweise die selbständige Haushaltsführung einer 34-jährigen, allein erziehenden oder verheirateten Steuerpflichten, die über ausreichendes Einkommen verfügt, auf eigene Kosten, auch wenn sich der Haushalt in einer Wohnung befindet, die im Eigentum der Eltern steht. Werbungskosten wegen…
…sei ein Teil der geerbten Liegenschaften veräußert worden. Aus dem Erlös habe er noch zu seiner Studienzeit, somit vor Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit in Österreich, u. a. eine exklusive Vier-Zimmer-Wohnung, ein 2.000 m² großes Grundstück und eine Garconniere, alle im Stadtgebiet von…
…erfolgten Alimentationsleistungen als Kindesvater die überwiegenden Unterhaltskosten für seine Tochter getragen habe. Zu den Wohnverhältnissen seiner Tochter führt der Bw. abschließend aus, dass B. bereits Anfang des Jahres 2007 eine vollständig ausgestattete Wohnung, welche im Eigentum ihrer Großeltern gewesen wäre - in der Str. in A…
…wurde diesbezüglich eingewendet, hinsichtlich der Kinder lägen bereits im Jahr 2003 Arbeitseinkünfte, die Familienbeihilfe und auch gespartes Geldvermögen vor, um die Miete bezahlen zu können; die Familienbeihilfe stehe bei eigenem Haushalt den Kindern zu. Auf die finanzielle Ausstattung der Kinder sei zu verweisen; ein Fremdvergleich…
…Steuerklassen unterschieden. Zu Steuerklasse I zählen der Ehegatte und die Kinder; als solche gelten auch die an Kindes statt angenommenen Personen und die Stiefkinder. Zur Steuerklasse III zählen die Eltern, Großeltern und weitere Voreltern, die Stiefeltern, sowie die voll- und halbbürtigen Geschwister. Im Sinne des …
…m2 große, zweistöckige Wohnung. Im April 2011 erwarb Schw_KM eine Liegenschaft in Ort_kurz. Seit 5.5.2011 sind die Bw. und ihr Sohn an dieser Adresse gemeldet. Als Unterkunftgeber scheint die Bw. auf. Diese erklärte in der Vorhaltsbeantwortung vom 30.6.2011, ihre…
…dass bei der Vermietung einer Wohnung an unterhaltspflichtige Kinder keine steuerliche Erfassung des Mietverhältnisses zu erfolgen hat. Er meint jedoch, dass die Verzögerung im Studienabschluss nicht im Verschulden seiner Tochter gelegen sei, sie jedoch aufgrund der Unterstützungen durch die Großeltern mütterlicher- und väterlicherseits und aufgrund…
…Kellergeschoss im Haus der Großeltern war bereits vor Übergabe bis heute an eine Friseurin vermietet. Die Wohnung der Großeltern in E, stand zunächst leer und war von 02/2009 bis 11/2011 vermietet. Die Mieteinnahmen, die Frau C ab dem Tod des Großvaters im Jahr…
…und dessen Gattin sind Eigentümer der Grundstücke rund um MB 10. Bei allen vier Personen ist das Ausgedinge als Belastung grundbücherlich eingetragen, das Wohnungsrecht natürlich nur auf MB 10 (F und KLR ). Es gab dann auch noch einen zweiten Zivilprozess, der im Oktober 1999 zu…
…und dessen Gattin sind Eigentümer der Grundstücke rund um MB 10. Bei allen vier Personen ist das Ausgedinge als Belastung grundbücherlich eingetragen, das Wohnungsrecht natürlich nur auf MB 10 (F und AUR ). Es gab dann auch noch einen zweiten Zivilprozess, der im Oktober 1999 zu…
…Der Berufungswerber würde in Deutschland im Haus der Eltern wohnen; in diesem Haus würden auch noch die Großeltern und die Schwester wohnen. Er würde einen monatlichen Kostenbeitrag von 100,00 € leisten. zu 2. Der Berufungswerber würde die Wohnung gemeinsam mit seinem Kollegen PW bewohnen…
…normiert sei, eine darüber hinaus gehende sittliche Verpflichtung zu verneinen sein werde. Gemäß ABGB stehe die Unterhaltspflicht eines Enkelkindes der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Der Unterhaltsanspruch eines Großelternteils mindere sich insoweit, als ihm…
… Auch das wird nicht hinterfragt. Im übrigen sei zur Beziehung mit Frau Z angeführt, dass auch eine gelegentliche oder auch regelmäßige sexuelle Beziehung in der fremden Wohnung keinesfalls einen eigenen Wohnsitz begründen kann. Zeugin Shirley St-Jo: Diese Zeugin unterstreicht meine Darstellung in vielen Punkten…
…Wohnungsrechtes im Sinne des § 521 ABGB, aufgrund eines familienrechtlichen Anspruchs wie § 97 ABGB oder aber zu Unrecht vorliegt, hat für das Steuerrecht keine Bedeutung (VwGH vom 16.9.1992,90/13/0299). Ein "eigener Rechtstitel" für die Benützung der Wohnung ist daher nicht erforderlich. Der…
…diese Wohnung von der Genossenschaft nur deswegen angemietet, weil sie gemäß Vertrag ins Eigentum erworben werden konnte und ihr vom Vater eine Eigentumswohnung zur Hausstandsgründung im Falle ihrer Verehelichung als Heiratsgut versprochen war. Es war die erste Begründung eines gemeinsamen Haushaltes mit ihrem Ehemann, der…
…aus, laut Bescheid seien im Erhebungsjahr 1992 zwei Wohnungen angegeben worden, nämlich das Erdgeschoß mit 66 m2 und das Obergeschoß mit 98 m2. Zu diesem Zeitpunkt sei der Umstand der eigenständigen Lebensführung der Großeltern im Erdgeschoß als zweiter Wohnung als Bewertungskriterium zu Grunde gelegt worden…
…Nutzfläche Zwecken der im Mai 1993 begonnenen Vermietung und zu 40 % privaten Zwecken dient. Dabei umfasste die den privaten Zwecken zugeordnete Fläche die Privatwohnung des Abgabepflichtigen und den aliquoten Anteil an den nicht eindeutig zuordenbaren (gemischt genutzten) Gebäudeteilen. Die von den Großeltern benutzte Wohnung wurde…
…sich ein solcher im Besitz der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft ... befindet, jedoch nicht zur Unzeit ... . Die vorgenannte Pflege ist jedoch nur insoweit zu leisten, als die Übernehmer ohne Beeinträchtigung ihrer Berufsfähigkeit sowie aufgrund ihrer eigenen Fähigkeiten hiezu in der Lage sind, ... ". Der Übergeberin stand also…
…restliche Zeit würde sie bei den Eltern oder beim Freund in der l1 verbringen. Wenn sie hier übernachtet, würde sie auf der Couch im Wohnzimmer schlafen. Die Kinder würden sich meistens bei den Großeltern aufhalten. Laut den Sachverhaltsdarstellungen befindet sich in der Wohnung ein Wohn-…
…als den Erklärungen der jeweiligen Eltern. Als weitere Indizien dazu dienten auch die Erhebungen des Finanzamtes Judenburg Liezen und die Aussage von der Bw. in dem Erörterungsgespräch, dass J. immer im Haus der Großeltern war, von dort aus die Schule besuchte und nur von ihr…