…30.09.2005 | 04.10.2005 | | | 2005 | 08.09.2006 | 11.09.2006 | | Am 11. Dezember 2008 langten beim Wohnsitzfinanzamt des Bw elektronisch zu seiner Steuernummer Lohnzettel der Textil GmbH, 1210 Wien (in der Folge kurz Arbeitgeberin)…
…die Liegenschaft wie auch ihr Hauptwohnsitz in W, sodass eine allfällige Schenkungssteuervorschreibung durch ihr Wohnsitzfinanzamt hätte erfolgen müssen. Der Bescheid sei daher von der unzuständigen Behörde erlassen worden. Eine Rücksprache des Finanzamtes Urfahr beim Wohnsitzfinanzamt Wels ergab, dass der Einheitswert von 298.000,00 S…
…und damit der Wohnsitz des Berufungswerbers im Jahr 2003 in Salzburg und nicht in E.. Es war daher das Finanzamt S als Wohnsitzfinanzamt für die Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2003 des Berufungswerbers örtlich zuständig und damit auch die Außenstelle Salzburg des Unabhängigen Finanzsenates für das Rechtsmittelverfahren. …
…gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Wohnsitzfinanzamt ist laut § 55 Abs. 2 BAO jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes…
…in Wien aufhält und daher das Finanzamt Wien 8/16/17 örtlich zuständig ist), dass der Bw. seinen vorwiegenden Aufenthalt in Wien hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält, das heißt…
…haben ergeben, dass sich der Bw. im Streitjahr 2003 vorwiegend im Bereich des Wohnsitzfinanzamtes Wien für den 8/16/17 Bezirk aufgehalten hat. Umstände bzw. Beweise die gegen diese Sachverhaltsannahme sprechen würden ergeben sich weder aus der Aktenlage noch wurden solche vom Bw. im Zuge…
…Bescheide seien von einem unzuständigen Finanzamt erlassen worden: Sie habe seit ihrer Geburt ihren Hauptwohnsitz in 2400 K, M-Gasse2. Das für sie zuständige Wohnsitzfinanzamt sei daher das Finanzamt Eisenstadt. 2. Von der in den Wiederaufnahmsbescheiden angeführten Tatsache, dass der Arbeitgeber neue Lohnzettel übermittelt habe…
…unbeschränkt Steuerpflichtige), grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Wohnsitzfinanzamt ist nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Im gegenständlichen Fall hat sich das Wohnsitzfinanzamt der Bw geändert. Für…
…wurden diese von Amts wegen, mittels Kurzmitteilung vom 2. März 2006, vom Finanzamt Wien 21/22 an das Wohnsitzfinanzamt des Bw. in Klagenfurt (je Posteingang 7. März 2006) abgetreten. In der Arbeitnehmerveranlagungserklärung (L 1) für das Jahr 2004 machte der Bw. unter der Kennzahl 723…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (unbeschränkt Steuerpflichtige) haben, das Wohnsitzfinanzamt (Abs. 2) örtlich zuständig, soweit nicht nach Abs. 3, 4, 5 oder 6 ein anderes Finanzamt zuständig ist. Gemäß § 55 Abs. 2 BAO ist Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in…
…beim Betriebsstättenfinanzamt, dies sei vorliegendenfalls das Finanzamt Linz, einzubringen seien, welches sodann über die Steuerfreiheit entscheide und gegebenenfalls korrigierte Jahreslohnzettel an das Wohnsitzfinanzamt (Braunau) übermittle, das dann eine amtswegige Wiederaufnahme nach § 303 Abs.4 BAO durchführe. Dieses Anbringen fasste das Finanzamt Braunau Ried Schärding, dem…
…grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Wohnsitzfinanzamt ist nach Abs. 2 der zitierten Gesetzesstelle jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Im gegenständlichen Fall hat sich das Wohnsitzfinanzamt des Bw's geändert. Für den…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
…der leibliche Vater oder ob der Stiefvater im Berufungszeitraum diese Unterhaltskosten überwiegend getragen hat. A. Zeitraum Jänner bis November 2010: Gemäß § 11 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe durch das Wohnsitzfinanzamt ausbezahlt, eine bescheidmäßige Erledigung eines Antrages auf Familienbeihilfe ist nach § 13 FLAG 1967 nur vorgesehen…
…Dienstnehmern der KÖR-A , die nicht in den von der KÖR-A verwalteten Betrieben, Anstalten, Stiftungen oder Fonds beschäftigt waren in den Jahren 1998 bis 2005 die Familienbeihilfe von den Wohnsitzfinanzämtern ausbezahlt wurde, obwohl die KÖR-A gemäß § 46 Abs. 2 FLAG die Familienbeihilfe für…
Mit Schreiben vom 4. Juni 2007 teilte der Berufungsführer im Wesentlichen mit, dass er eine Wohnung in der Schweiz gemietet habe, dass er in der Schweiz arbeite, dort steuerpflichtig und sozialversichert sei, in der Schweiz eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung habe, mit Frau KS nicht wieder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Manfred Weissinger, 6850 Dornbirn, Steggasse 2, vom a) 2. März 2010 und vom b) 22. Oktober 2010 gegen a) den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrags auf…
Die Bw hat sich zwar im Juni 2010 an die Wohnadresse ihrer Schwester polizeilich umgemeldet, verwickelte sich anschließend in Widersprüche, wo sie dann tatsächlich überwiegend genächtigt bzw. gewohnt hat (einmal im Wohnungsverband ihrer Schwester, dann wieder überwiegend bei ihren Eltern, obwohl diese aussagten, dass ihre…
…April 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wohnsitzfinanzamt vom 29. Jänner 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird zu Ungunsten der Berufungswerberin abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe…
…auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 21…