…gewöhnlichen Wohnsitz unbestrittenerweise im Zollgebiet der Union. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Art. 558 ZK-DVO werden daher nicht erfüllt. Es findet sich in den Artikeln 555 bis 562 ZK-DVO auch keine sonstige Bestimmung…
…in ihrer durch die Verordnung Nr. 1386/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. Juni 2001 geänderten und aktualisierten Fassung ist 'Arbeitnehmer' oder 'Selbständiger' jede Person, i) die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen…
…bei der Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nur eine weitergehenden Zwecken dienende - und somit nicht vorrangig entscheidende - Funktion zu (VwGH 30.1.1990, 89/14/0054) Die Berufungswerberin ist nicht verheiratet. Inwieweit (noch) nähere persönliche Beziehungen zum Kindesvater, welcher (zumindest im Jahr 2004) in [EU…
…Auf Grund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung war diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger haben Sie innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die obige Verordnung ist in Ihrem Fall nicht anwendbar." Gegen den Abweisungsbescheid vom 22…
…Auf Grund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung war diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger haben Sie innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die obige Verordnung ist in Ihrem Fall nicht anwendbar." Gegen den Abweisungsbescheid vom 22…
…geringfügig beschäftigt. Die wiederverwertbaren Teile würden in ganz Europa gehandelt. Beispielsweise würden alte Toner bei bestimmten Firmen wieder befüllt. Mit Bescheid vom 15. November 2005 wies das Finanzamt den Antrag vom 13. September 2005 auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für die Zeit vom 1. Juli 2005…
…Mit der Gewerbeberechtigung seien diverse Kosten, wie Steuer, Sozialversicherungsbeiträge und Grundumlage verbunden, welche er auch laufend zu leisten habe. Es sei die Frage offen geblieben, auf Grund welcher Rechtslage andere Selbständige die Familienbeihilfe erhielten. Er dürfe als EU-Bürger nach der Gesetzeslage in keiner Weise…
…Instanz (Vorlageantrag) dagegen ein, er sei vor dem 18. April 2006 in Österreich selbständig erwerbstätig gewesen. Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bestehe für Selbständige, deren Familienangehörige sich ständig innerhalb der Europäischen Gemeinschaft aufhielten, ein Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsland. Er habe selbst sämtliche…
…Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der…
…Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der…
…Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der…
…dass es dem Mieter B. als natürliche Person mit Wohnsitz in der Gemeinschaft gemäß Artikel 719 Absatz 11 Buchstabe b ZK-DVO in der damals geltenden Fassung nicht gestattet war, das verfahrensgegenständliche Fahrzeug für eine Fahrt nach Österreich, wo er keinen Wohnsitz hat, zu verwenden. …
…Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union knüpfe die "Wohnsitzfiktion" an die Bedingung der Amtstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat, was jedoch im Gegenstandsfall nicht vorliege. X sei daher mangels Wohnsitz in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Im Einkommensteuerbescheid 2010 vom 13. September…
…gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Europäischen Union. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben nach dieser Bestimmung werden daher nicht erfüllt. Gemäß Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in…
…162 ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf...5 Stück Zigarren...beschränkt. Gem. …
…gewöhnlichem Wohnsitz in Adr1., ansässige Beschwerdeführer (im Folgenden als Bf. bezeichnet), verbrachte am 11. Juni 2010 den im Fürstentum Liechtenstein für die B-AG, Adr., zugelassenen und in deren Eigentum stehenden PKW, Marke VW Jetta, mit dem amtlichen Kennzeichen 000 in das Zollgebiet der Europäischen…
…der Europäischen Union auf den Namen einer außerhalb des Zollgebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind. Damit sei die Einfuhr vom Grundsatz her durch die Verwendung eines nicht in der Gemeinschaft, weil eben in der Slowakei zugelassenen Fahrzeuges durch eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz…
…es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll, sondern lediglich zu Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gem. Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des…
…es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll, sondern lediglich zu Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gem. Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des…
…es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll, sondern lediglich zu Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gem. Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des…