…17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 12% der Einnahmen. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 machte der Bw. die folgenden Betriebsausgaben geltend: Fahrtkosten in Höhe des Kilometergeldes für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seinem Dienstort, Verpflegungsaufwendungen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtversicherung). Der…
…wurde durch den Vorhalt vom 25.3.2013 und vom 8.5.2013 Gelegenheit gegeben, die von ihm behauptete weitere Entfernung seines Arbeitsortes vom Wohnort nachzuweisen. Da dieser Nachweis nicht erbracht wurde findet darin und damit die Ermittlungspflicht des Unabhängigen Finanzsenates ihre Grenze und es…
…seinem Nebenwohnsitz G, zu seinem Dienstgeber in BD [60 km von G nach BD, 53 km von Wien nach BD]) handelt es sich eindeutig um Fahrten vom Wohnort (auch wenn er dort arbeitet) zur Arbeitsstätte (Dienstgeber). Diese sind - wie aus den gesetzlichen Bestimmungen des § 16…
…privates Kfz) die Berücksichtigung der sich aufgrund des Fahrtenbuches ergebenden Kilometergelder. Mit Vorhalt vom 21. Februar 2012 wurde der Berufungsführer unter Darlegung der Rechtslage im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ersucht, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu begründen…
…Antrag auf Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten. Mit Anbringen vom 20. August 2005 legte sie dem Finanzamt eine die Fahrten zwischen ihrem Wohnort in Wien und ihrer Arbeitsstätte in Tirol im Jahr 2004 betreffende Aufstellung vor, in der das jeweilige Datum der (über das ganze Jahr…
…kommerziellen und administrativen Bereich. Aufgrund dieser gravierenden Ausbildungsunterschiede sei als erwiesen anzusehen, dass am Wohnort Wien keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gegeben sei. Die Berufungsverfahren betreffend Einkommensteuer 1996 und 1998 führten zu keinem abschließenden Sachbescheid. Gegenständliche Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung am 15.4.2002 vorgelegt.…
…Lehrtätigkeit an der Universität L. lt. Beilage". Laut Beilage würde es sich jeweils um Fahrten hin und retour von 220 km handeln, die vom Wohnort der Berufungswerberin zur Universität L. und retour führen würden. Insgesamt seien 36 Fahrten angefallen. 8 von diesen Fahrten würden auf…
…D GmbH und bekleidete dort die Position eines Verwaltungsdirektors mit Dienstort W. Sie bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihr Wohnort war K in O . Am 16. April 2007 reichte die Bw. beim Finanzamt KPS auf elektronischem Weg die Einkommensteuererklärung für das Jahr…
…der zur Gänze Privatvermögen darstellt, unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und somit privat veranlasst seien, da die Privatnutzung des Garagenplatzes im Vordergrund stehe. Bei den Lohnzahlungen an die Söhne handle es sich jedenfalls um Zahlungen an Angehörige im Sinne…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. Juli 2011 und 7. März 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 24. Juni 2011 und 21. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Den Berufungen wird…
Wie zu Pkt. 2) d) dargelegt, sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung nur für den Zeitraum 1.1. bis 6.9.2010 steuerlich absetzbar. Aus den Auskünften der Arbeitgeberin über die Abwesenheitstage des Berufungswerbers kann entnommen werden, dass in diesem Zeitraum zweimal eine…
…Stunde Fahrtzeit, so ist die tägliche Hin- und Rückfahrt jedenfalls zumutbar (vgl zB UFS vom 29. August 2003, RV/4297-W/02). Auf Grund der dargestellten Rechtslage konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein: Der Wohnort der Bw. (bzw. ihres Sohnes) ist explizit in § 2…
…einer Beilage zu den Abgabenerklärungen führte die Bw. ergänzend aus, die Fahrzeit zwischen dem Wohnort Graz - St. Peter nach Leoben - Hauptbahnhof betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln im günstigsten Fall zwischen 1 Stunde 19 Minuten und 1 Stunde 27 Minuten. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt sei daher…
…bereits aus den Angaben des Bw. Ungereimtheiten. Die Fahrtstrecke Arbeitsstätte - WIFI W ist zum größten Teil mit der Fahrtstrecke Arbeitsstätte - Wohnung ident und liegt das WIFI W der Arbeitsstätte in L bedeutend näher als der Wohnort in A . Das Beweisverfahren ergibt daher, dass der Bw…
…Aus dieser Tätigkeit im Krankenhaus bezog der Bw. auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Form von Sondergebühren. Für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte, welche in eine Richtung 74km betragen, wurden dem Bw. im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in den Jahren 2001 bis…
…werden können, auch wenn er eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnt habe, weil der Wohnort vom Ausbildungsort weniger als 25 km entfernt gewesen sei und ein öffentliches Verkehrsmittel existiert habe, das die Strecke in weniger als einer Stunde bewältigt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…ein weiterer Wohnsitz begründet werden müsse (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Im Erkenntnis 19.9.1995, 91/14/0227 habe der VwGH eine Entfernung von 78 Kilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort als zumutbar angesehen. Vergleichbar mit dem vorliegenden Sachverhalt sei dieses Erkenntnis insbesondere…
…€ 1.242 dividiert durch 12 x 8 Monate Jänner bis August 2010 | € 828 Auch die Anerkennung des kleinen Pendlerpauschale für die Strecke Wohnort P.G- ("Schule 3") ab dem Zeitraum 09/2010 bis 12/2010 entspricht nach Ansicht des Referenten dem Gesetz…
…Schule oder Universität außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes liege, und dem Kind auf Grund seines Alters und der Entfernung zum Wohnort eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne oder eine Fahrzeit von mehr als eine Stunde bestehe. Bei der Berechnung der Fahrzeit seien Wartezeiten vor…
…betrage, weshalb das Pendlerpauschale für die Distanz 2 bis 20 Kilometer berücksichtigt werde. In der Begründung des hierauf erhobenen Vorlageantrages führt der Bw. aus, dass die Wegstrecke, gemessen vom Wohnort, exakt 19 km entspreche. Es sei zwar richtig, dass diese Wegstrecke etwas kürzer sei, das…