…Dies obwohl das Finanzamt selbst in der BVE betreffend Einkommensteuer 2010 noch vom Vorliegen einer unzumutbaren Fahrzeit vom Wohnort der Tochter bei der Mutter zum Studienort ausging. Der Richter ersuchte mit einem Mail vom 6.6.2018 den Amtsvertreter um eine kurze Stellungnahme zur Ansicht…
…dem Geist und der Logik der Bestimmung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 sei als Wohnort der des Einkommensteuerpflichtigen und nicht der des Auszubildenden anzunehmen. Da in Graz und dem Einzugsbereich keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestanden habe, könne der Antrag auf Berücksichtigung des Pauschbetrages für auswärtige…
…Wohnen, Mobile Dienste, Beratung; verwiesen wird diesbezüglich auf die Homepage der Beschwerdeführerin. Damit im Zuge dieser Tätigkeit die beeinträchtigten Personen vom Wohnort zu Therapiewerkstätten, zu Arzt- und sonstigen Therapiebesuchen befördert werden können, hat die Beschwerdeführerin im Zeitraum Juni 2015 bis Dezember 2019 zehn neue, für…
…gewisse, abteilungsübergreifende Projekte sind Besprechungen am Hauptsitz (Anmerkung: Ort2) der Firma erforderlich, daher habe ich im Jahr 2019 dafür 18x das Fahrtgeld OrtW (Anmerkung: Wohnort) bis Ort2 geltend gemacht. Aus meiner Sicht steht mir das auch zu, da ich üblicherweise mit dem Zug bzw. Rad…
…er habe das Pendlerpauschale neu so beantragt, weil der amtliche Pendlerrechner des BMF sogar bei einem Wohnort in A und einem Arbeitsort in E (Strecke von nur 36 km im Vergleich zu Arbeitsort B mit 49 km), als Ergebnis eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…
…2001/449). Bei Subsumierung des beschwerdegegenständlichen Sachverhalts unter die anzuwendenden Normen ergibt sich folgendes: Unbestritten ist, dass der Ausbildungsort (Linz) des jüngeren Sohnes des Bf innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort (Zell an der Pram) gelegen ist. Lt.Hofstätter /Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar…
…17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 12% der Einnahmen. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 machte der Bw. die folgenden Betriebsausgaben geltend: Fahrtkosten in Höhe des Kilometergeldes für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seinem Dienstort, Verpflegungsaufwendungen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtversicherung). Der…
…wurde durch den Vorhalt vom 25.3.2013 und vom 8.5.2013 Gelegenheit gegeben, die von ihm behauptete weitere Entfernung seines Arbeitsortes vom Wohnort nachzuweisen. Da dieser Nachweis nicht erbracht wurde findet darin und damit die Ermittlungspflicht des Unabhängigen Finanzsenates ihre Grenze und es…
…seinem Nebenwohnsitz G, zu seinem Dienstgeber in BD [60 km von G nach BD, 53 km von Wien nach BD]) handelt es sich eindeutig um Fahrten vom Wohnort (auch wenn er dort arbeitet) zur Arbeitsstätte (Dienstgeber). Diese sind - wie aus den gesetzlichen Bestimmungen des § 16…
…privates Kfz) die Berücksichtigung der sich aufgrund des Fahrtenbuches ergebenden Kilometergelder. Mit Vorhalt vom 21. Februar 2012 wurde der Berufungsführer unter Darlegung der Rechtslage im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ersucht, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu begründen…
…Antrag auf Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten. Mit Anbringen vom 20. August 2005 legte sie dem Finanzamt eine die Fahrten zwischen ihrem Wohnort in Wien und ihrer Arbeitsstätte in Tirol im Jahr 2004 betreffende Aufstellung vor, in der das jeweilige Datum der (über das ganze Jahr…
…kommerziellen und administrativen Bereich. Aufgrund dieser gravierenden Ausbildungsunterschiede sei als erwiesen anzusehen, dass am Wohnort Wien keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gegeben sei. Die Berufungsverfahren betreffend Einkommensteuer 1996 und 1998 führten zu keinem abschließenden Sachbescheid. Gegenständliche Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung am 15.4.2002 vorgelegt.…
…Lehrtätigkeit an der Universität L. lt. Beilage". Laut Beilage würde es sich jeweils um Fahrten hin und retour von 220 km handeln, die vom Wohnort der Berufungswerberin zur Universität L. und retour führen würden. Insgesamt seien 36 Fahrten angefallen. 8 von diesen Fahrten würden auf…
…gewähren. Ein derartiger Unterschiedsbetrag muss jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird. …" Gemäß Artikel 59 Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September…
…als Arbeitnehmer beschäftigt ist, so ist die Rangfolge wie folgt aufzulösen: Da sowohl der leibliche Vater in Österreich als auch der Stiefvater in Ungarn einer Beschäftigung nachgehen bzw. der Wohnort des Kindes in Ungarn ist, besteht prioritärer Anspruch auf Familienleistungen in Ungarn. Da hinsichtlich des…
…Juli 2014 ersuchte das Finanzamt den Bf. um Bekanntgabe der Arbeitsstätte und des Wohnsitzes, der Anzahl der Fahrten Wohnort-Arbeitsstätte im Kalendermonat, der Arbeitszeiten (Normaldienstzeit, Wechseldienstzeit) beim Dienstgeber und einer genauen Aufstellung der täglichen Arbeitszeiten für das Jahr 2013. In Beantwortung des Vorhaltes führte der…
…D GmbH und bekleidete dort die Position eines Verwaltungsdirektors mit Dienstort W. Sie bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihr Wohnort war K in O . Am 16. April 2007 reichte die Bw. beim Finanzamt KPS auf elektronischem Weg die Einkommensteuererklärung für das Jahr…
…der zur Gänze Privatvermögen darstellt, unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und somit privat veranlasst seien, da die Privatnutzung des Garagenplatzes im Vordergrund stehe. Bei den Lohnzahlungen an die Söhne handle es sich jedenfalls um Zahlungen an Angehörige im Sinne…
…übermittelt. Aus dem übermittelten Pendlerrechner geht ein Pauschale von 2.016,00 € und ein Pendlereuro von 174,00 € hervor (Fahrtstrecke Wohnort bis Arbeitsstätte in Wien 87 km). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.12.2021 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und wie folgt begründet…
…die Beschwerde und führte in der Begründung aus, dass hinsichtlich des Pauschalbetrages für die auswärtige Berufsausbildung der Punkt "bei SchülerInnen sowie Lehrlingen stellt bereits der Besuch eines mehr als 25 km vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar, wenn es keine nähergelegene Ausbildungsstätte gibt"…