…Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel und Studienblatt in Ablichtung vor. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte der Bw. mit Eingabe vom 16. Juli 2001 zusätzliche Unterlagen (Bestätigung des Vaters über Unterhaltszahlungen, Bestätigung über den gemeinsamen Haushalt der Eltern, Einkommenserklärung des Bw.) als Beweismittel nach. Mit Bescheid vom 23. Juli…
…Wirtschaftsraum besteht der Grundsatz des Beschäftigungslandprinzipes. Danach besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsland des Familienerhalters. Da weder Sie selbst noch Ihr Gatte im Bundesgebiet beschäftigt sind und das Wohnland der Kinder Spanien ist, ist das Beschäftigungsland nicht Österreich. Nach den vorgelegten Nachweisen hat Ihr…
…Anspruch auf Familienbeihilfe. Weiters hat eine Person dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn das Kind zwar nicht dem Haushalt angehört, jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend getragen werden und keine andere Person aufgrund der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist. Die Tochter A. , geboren Datum1, hat ihren…
…nachzuweisen bzw. um welchen Rechtsstreit es sich handelt und die Honorarnoten sowie gegebenenfalls ein Gerichtsurteil vorzulegen. • Familienbeihilfe für Eltern (Nr. 10 bis 12lt. Aufstellung): Unterhaltsleistungen an mittellose Familienangehörige (Eltern) stellen keine Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG dar. Sie dienen nicht dem Erwerb, dem Erhalt…
…Familienleistungen gewähren, in dem ein leiblicher Elternteil erwerbstätig ist. Sind beide leiblichen Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, ist das Wohnland der Kinder vorrangig zuständig. Ohne Bedeutung ist, ob die leiblichen Eltern gemeinsam oder getrennt leben. Gemäß Artikel 87 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883…
…1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 inklusive Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli bis Oktober 2009 in Höhe von insgesamt € 912,10 gewährt und hiezu begründend ausgeführt: "Da der Kindesvater im Wohnland des Kindes erwerbstätig ist, besteht ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in…
…Finanzamtes vom 22.01.2001 wurde eine Schulbesuchsbestätigung des Sohnes abverlangt sowie der Bw. um Bekanntgabe gebeten, bei wem der Sohn in Israel wohne und wer für den Unterhalt des Sohnes aufkomme. Der Bw. übersandte eine "Schülerbestätigung" für das Schuljahr 2001/2002 und gab bekannt…
…in Bratislava (voraussichtlich bis 2016), als seine "Stiefkinder", welchen der Bw. die überwiegenden Kosten der Unterhaltsleistung finanziere und die ständig in einem Haushalt am gemeinsamen Wohnort mit der Lebensgefährtin des Bw. (in der Slowakei), mit der er in Lebensgemeinschaft lebe, wohnten. In der im Akt…
…dadurch nicht unterbrochen. Mit der Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiere sich der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr am Elternteil, sondern am "Wohnland" des Kindes. Dieses sei stets für die Zahlung der Familienbeihilfe zuständig. Da nach…
…Somit kann nicht angenommen werden, dass Sie die überwiegende Kostentragung für Ihr in Bulgarien lebendes Kind übernommen haben. Sie haben die Unterhaltsleistungen für da Jahr 2011 nur für die Monate Juni und September 2011 nachgewiesen. Dies ist nicht ausreichend. Daher besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung…
…Enkel, Stiefkinder usw., allerdings immer unter der einschränkenden Voraussetzung, dass das Kind mit dem in Frage kommenden Elternteil im gemeinsamen Haushalt lebt oder dieser Elternteil überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trägt ( § 2 Abs. 2 FLAG 1967 ). Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 26. November…
…2. April 2009 hat der Unabhängige Finanzsenat der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung unter der GZ RV/0073-G/09 stattgegeben, da die Unterhaltsleistungen für die beiden Kinder nach der (ungeprüft gebliebenen) Aktenlage weitaus überwiegend von der Berufungswerberin getragen wurden. Mit Erkenntnis vom 2. Februar 2009…
…und Identitätsnachweise des Bw. und seines Onkels in Kopie, notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung des Onkels des Bw. vom 14.12.2004 für Unterkunft und Unterhalt des Bw. für die Zeit seines Aufenthaltes in Österreich aufzukommen, Lohn- und Gehaltsbestätigung des Onkels des Bw. vom 25.11.2004…
…aus welchen Mitteln er in den Jahren 2004 und 2005 für sich und seine Ehefrau den Lebensunterhalt bestritten habe und für seine Kinder den Unterhalt und die Internatskosten geleistet habe. Der Bw beantragte mit Telefax (von einer Faxnummer in Israel) die Verlängerung der Frist zur…
…bzw. um Beantwortung der Frage, wie lange in Spanien ein Anspruch auf Familienleistungen bestanden habe bzw. aus welchen Gründen im Wohnland der Kinder kein Anspruch auf die spanischen Familienleistungen bestehen würde. Mit Eingabe vom 10. Mai 2002 wurden vom rechtlichen Vertreter der Bw. vier Schriftstücke…
…Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. ... (8) Personen haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie…
…FLAG) 1967 ist somit eine Familienleistung, auf welche aufgrund der genannten Verordnung grundsätzlich Anspruch bestehen kann, wenn der sorgeberechtigte oder der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil den Rechtsvorschriften iSd Art. 13 der VO 1408/71 Österreichs unterliegt. Da die Bw. in Österreich keiner Beschäftigung nachgeht und…
…als Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Arbeitnehmer oder dem Selbständigen oder dem Studierenden in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird. Art. 13 der Verordnung Nr. 1408/71 bestimmt…
…1 genanntes Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs…
…des über die Höhe der slowakischen Familienbeihilfe hinausgehenden Betrags, für den, auf Grund der Erwerbstätigkeit meines Ehemannes im Wohnland des Kindes, im Jahr 2010 die Slowakei zuständig war. Zum Abs. 3 in der Begründung der Berufungsvorentscheidung führe ich an: Für den Anspruch auf die Familienleistungen…