…Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel und Studienblatt in Ablichtung vor. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte der Bw. mit Eingabe vom 16. Juli 2001 zusätzliche Unterlagen (Bestätigung des Vaters über Unterhaltszahlungen, Bestätigung über den gemeinsamen Haushalt der Eltern, Einkommenserklärung des Bw.) als Beweismittel nach. Mit Bescheid vom 23. Juli…
…Ihnen denn Nachweis schon erbracht, dass sie nicht Anspruchsberechtigt ist. Meine Frau ist nicht berufstätig führt also keine Lohnsteuer ab und ich ebenfalls nicht im Wohnland der Kinder sondern an Sie in Österreich. Dem zufolge hat meine Frau keinen Anspruch. Wenn das der Fall wäre…
…Wohnsitz" haben. Es wird daher um schriftliche Klarstellung (und um belegmäßigen Nachweis der diesbezüglichen Angaben), a) ob (und seit wann, bzw. seit wann nicht mehr) Sie einen weiteren (gemeinsamen) Wohnsitz (zusammen mit Ihrem Sohn) unterhalten, (und wenn ja, wo befindet sich dieser weitere - gemeinsame- Wohnsitz …
…E C (...02.96) ab 01.06.2015 sowie rückwirkend für die letzten 5 Jahre beantragen. Ich leiste für beide Kinder überwiegend Unterhalt. Beide Elternteile (meine Exfrau und ich) leben und arbeiten in Wien. Es besteht somit keine Haushaltszugehörigkeit zu einem der Elternteile. Beiliegend finden…
…Wirtschaftsraum besteht der Grundsatz des Beschäftigungslandprinzipes. Danach besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsland des Familienerhalters. Da weder Sie selbst noch Ihr Gatte im Bundesgebiet beschäftigt sind und das Wohnland der Kinder Spanien ist, ist das Beschäftigungsland nicht Österreich. Nach den vorgelegten Nachweisen hat Ihr…
…Anspruch auf Familienbeihilfe. Weiters hat eine Person dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn das Kind zwar nicht dem Haushalt angehört, jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend getragen werden und keine andere Person aufgrund der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist. Die Tochter A. , geboren Datum1, hat ihren…
…nachzuweisen bzw. um welchen Rechtsstreit es sich handelt und die Honorarnoten sowie gegebenenfalls ein Gerichtsurteil vorzulegen. • Familienbeihilfe für Eltern (Nr. 10 bis 12lt. Aufstellung): Unterhaltsleistungen an mittellose Familienangehörige (Eltern) stellen keine Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG dar. Sie dienen nicht dem Erwerb, dem Erhalt…
…temporär (bzw. permanent bezogene) Kindergeld und das Kinderbetreuungsgeld nicht den Kindern zugute, sondern wurde fuer andere Zwecke verwendet oder fuer die sporadische, zu geringe Unterhaltszahlung zweckentfremdet. Ich bestätige, dass mein jetziger Partner und Ehemann Helmuth H*****, auch Vater unseres gemeinsamen Sohnes Thomas H*****, immer fuersorglich…
…ab dessen Geburt. Das Kind wohne bei seiner Mutter E D, die überwiegenden Unterhaltskosten würden vom Bf finanziert. Beigefügt war eine Kopie der Geburtsurkunde von C und ein vom Bf vorausgefülltes, aber nicht von der zuständigen Behörde vervollständigtes Formular E 411. Wie aus diesem zu…
…Person oder der den (überwiegenden) Unterhalt leistenden Person gewährt werden (vgl dazu insbesondere VwGH 16.12.2009, 2009/15/0207). Das bedeutet vereinfachend, dass durch die VO fingiert wird, dass derjenige Elternteil, der die Kosten des Unterhalts für das im Wohnland (B) lebende Kind (im…
…Familienleistungen gewähren, in dem ein leiblicher Elternteil erwerbstätig ist. Sind beide leiblichen Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, ist das Wohnland der Kinder vorrangig zuständig. Ohne Bedeutung ist, ob die leiblichen Eltern gemeinsam oder getrennt leben. Gemäß Artikel 87 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883…
…1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 inklusive Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli bis Oktober 2009 in Höhe von insgesamt € 912,10 gewährt und hiezu begründend ausgeführt: "Da der Kindesvater im Wohnland des Kindes erwerbstätig ist, besteht ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in…
…Finanzamtes vom 22.01.2001 wurde eine Schulbesuchsbestätigung des Sohnes abverlangt sowie der Bw. um Bekanntgabe gebeten, bei wem der Sohn in Israel wohne und wer für den Unterhalt des Sohnes aufkomme. Der Bw. übersandte eine "Schülerbestätigung" für das Schuljahr 2001/2002 und gab bekannt…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) verzog im Streitjahr 2019 mit seiner Gattin +A* von ***Stadt1*** (Deutschland) nach ***Stadt2***. Laut ZMR unterhalten die beiden Eheleute seit dem 4.6.2019 in ***Stadt2***, ***Adr2***, ihren Hauptwohnsitz. Der Bf ist seit 1.11…
…in Bratislava (voraussichtlich bis 2016), als seine "Stiefkinder", welchen der Bw. die überwiegenden Kosten der Unterhaltsleistung finanziere und die ständig in einem Haushalt am gemeinsamen Wohnort mit der Lebensgefährtin des Bw. (in der Slowakei), mit der er in Lebensgemeinschaft lebe, wohnten. In der im Akt…
…auf die diese Rechtsvorschriften anwendbar sind, so werden der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder als Familienangehörige angesehen" (Art. 1 Buchstabe i Nummer 2 VO 883/2004). Wird nach den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen…
…die sich ständig in einem anderen EU-Staat aufhalten. Sind beide Elternteile jeweils in einem EU-Land beschäftigt, so besteht It. VO im Wohnland der Kinder vorrangig Anspruch auf Familienleistungen, im Beschäftigungsland gegebenenfalls auf Ausgleichszahlung. Bei Personen, die zugleich mehrere Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten ausüben…
…9.1.2014 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer auf, bis 30.1.2014 Nachweise (Bankbelege) dafür vorzulegen, dass er an seinen Sohn im Zeitraum 2008 bis laufend Unterhaltsleistungen erbringe. Ferner wurden Schulnachrichten/Jahreszeugnisse für die Schuljahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 (mit Übersetzung…
…der die Kosten des Unterhalts für das im Wohnland lebende Kind überwiegend trägt, vom Beschäftigungsland so zu behandeln ist, als gehöre dieses Kind seinem Haushalt an. Da der Vater des Kindes nach den unbestritten gebliebenen Feststellungen des Finanzamtes den Unterhalt für das Kind überwiegend getragen…
…dadurch nicht unterbrochen. Mit der Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiere sich der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr am Elternteil, sondern am "Wohnland" des Kindes. Dieses sei stets für die Zahlung der Familienbeihilfe zuständig. Da nach…