…dieser Grundsatz dann nicht, wenn es bereits zu einer Verlegung des Familien- bzw. Heimatwohnsitzes an den Arbeitsort gekommen sei. Von einer solchen Verlegung sei auszugehen, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung stünde (z.B. VwGH 24.09…
…Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung steht (z.B. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024; 18.12.1997, 96/15/0259; 3.3.1992, 88/14/0081). Im Zusammenhang mit der Unterkunft am Heimatort spricht der VwGH explizit von "(s)einer…
…Denn nachdem die Bw. bereits im Oktober 2002 eine nichtselbständige Tätigkeit in D angetreten hat, hat sie im Dezember 2002 am Beschäftigungsort eine kurz zuvor erworbene Wohnung bezogen, deren objektive Eignung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bw. von dieser nach ihrem gesamten Berufungsvorbringen nicht in…
…und für Familienheimfahrten in die Steiermark hatte daher für den Bw als alleinstehenden, seit Februar 2001 durchgehend unbefristet in Wien beschäftigten Dienstnehmer zu erfolgen. Wie dargestellt, hatte der Bw bereits (spätestens) seit Juli 2006 einen Wohnsitz in seiner Wiener Mietwohnung inne, der seinen Wohnbedürfnissen entsprach…
…3 Zimmer, Bad/WC) und Größe (Wohnfläche: ca. 60 m²), sehr wohl objektiv die Eignung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse einer alleinstehenden Person und Führung eines Ledigenhaushaltes erfüllt. Für den UFS-Referenten lässt sich aus diesen beiden Unterlagen (Bestätigung der Mutter, Bl. 8 sowie den Mietvertrag…
… 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer würden Aufwändungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser an seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzen würde. Die Fahrtaufwendungen zum Besuch der Eltern seien der privaten Lebensführung im Sinne…
… 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer würden Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzen würde. Die Fahrtaufwendungen zum Besuch der Eltern seien der privaten Lebensführung im Sinne…
…bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Arbeitnehmer, dessen Ehegattin/Lebensgefährtin nicht mehr als 2.200,00 € jährlich verdient, ein Zeitraum von zwei Jahren - anzusehen. Die zeitlich darüber hinausgehende Beibehaltung des Familienwohnsitzes (des Wohnsitzes bei Alleinstehenden) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort sei…
…von den Besitzern des Hauses bewohnt worden. Damit sei dieses Zimmer keinesfalls für ein dauerndes Wohnbedürfnis geeignet gewesen. Da in dieser Zeit auch eine Zuweisung (Lehrer) von Seiten des LSR für Vertretungs- oder Karenzstunden jederzeit möglich gewesen wäre, sei die Aufrechterhaltung der Wohnmöglichkeit in Salzburg…
…Beschäftigungsort geeignet ist, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen (VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012; mit Hinweisen auf VwGH 18.12.1997, 96/15/0259, und VwGH 9.9.2004, 2002/15/0119). Mietet ein alleinstehender Steuerpflichtiger eine größere Wohnung am Beschäftigungsort, ist in der…
…2004/15/0102). Bei einem verheirateten (in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden) Steuerpflichtigen sind grundsätzlich die Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten zu berücksichtigen (VwGH 11.01.84, 81/13/0171). Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen hat der Verwaltungsgerichtshof das monatliche Aufsuchen des Heimatortes als ausreichend angesehen, um dort nach…
…Zeitraum ist bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ein solcher von ca 6 Monaten anzunehmen. Dieser Zeitraum ist aber bereits im Jahr 2003 abgelaufen. Im gegenständlichen Fall hat die Beschwerdeführerin in Bregenz eine Wohnung genommen, bei welcher nicht erkennbar ist, dass sie ihren Wohnbedürfnissen weniger entspräche als…
… 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer würden Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzen würde. Die Fahrtaufwendungen zum Besuch der Eltern seien der privaten Lebensführung im…
…genommen werden. Die in der Nähe des Tätigkeitsortes auf die Dauer von drei Jahren angemietete Garconniere hat dem Berufungswerber eine komfortablere Wohnsituation geboten als die ursprünglich bewohnte und die später neu angemietete Räumlichkeit in [Wohnort1] und damit seinen Wohnbedürfnissen - wie er selbst ausführt - durchaus entsprochen…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die alleinstehende Berufungswerberin (Bw) beantragt für das Streitjahr Werbungskosten und Betriebsausgaben infolge Vorliegens einer beruflich und betrieblich veranlassten vorübergehenden doppelten Haushaltsführung. Ihr Familienwohnsitz befinde…
…hat die Bw. am Ort ihrer Tätigkeit, nämlich in Innsbruck eine Wohnung, 52,60 m² plus Keller und Balkon, genommen, bei welcher nicht erkennbar ist, dass sie ihren Wohnbedürfnissen weniger entspräche als die eigenständige Wohnung, laut vorgelegtem Plan 49,79 m² plus Terrasse, im Hause…
…Anderes gilt allerdings, wenn es bereits zu einer Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung steht (vgl. Erkenntnisse vom 24.9.2007…
…vom erkennenden Senat als klare (eindeutige) Verlegungshandlung des (ledigen) Wohnsitzes (Haushaltes) an den Arbeitsort gewertet, zumal die neue Mietwohnung in Salzburg mit einer Wohnnutzfläche von ca. 80 - 90 m² zweifelsohne besseren Wohnbedürfnissen entspricht als die weiterhin beibehaltene Mietwohnung in B. mit lediglich 45 m² Nutzfläche…
…seinen Wohnbedürfnissen entsprochen hätte. Vor diesem Hintergrund ist aber nicht zu erkennen, warum es im Streitjahr für den Beschwerdeführer unzumutbar gewesen sein sollte, seinen (weiteren) Wohnsitz im Haus der Eltern aufzugeben. Aus der Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung des Beschwerdeführers aus V. ergibt sich eine solche…
…in Österreich aufgewachsen und hatte in den Streitjahren (als Alleinstehende) die stärksten persönlichen Beziehungen zu ihrer in Österreich lebenden Familie. So wie die Wurzeln der Bw klar und eindeutig in Österreich lagen, so belegen der Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich (nach der Zürcher Zeit) und…