…440), zu qualifizieren. Angesichts dessen, dass die Wohnstätte den durchschnittlichen Wohnbedürfnissen eines Allleinstehenden entspricht – speziell, darüber hinausgehende Anforderungen wurden vom Abgabepflichtigen im Verfahren nicht vorgebracht – ist nicht zuletzt deshalb, da auch der Bf. selbst die Begründung eines, regelmäßig den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellenden Hauptwohnsitzes (vgl. …
…dieser Grundsatz dann nicht, wenn es bereits zu einer Verlegung des Familien- bzw. Heimatwohnsitzes an den Arbeitsort gekommen sei. Von einer solchen Verlegung sei auszugehen, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung stünde (z.B. VwGH 24.09…
…Wohnbedürfnissen des allein stehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung steht (z.B. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024; 18.12.1997, 96/15/0259; 3.3.1992, 88/14/0081). Im Zusammenhang mit der Unterkunft am Heimatort spricht der VwGH explizit von "(s)einer…
…zu rechtfertigen. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer kann die Wohnung am Beschäftigungsort - ungeachtet der melderechtlichen Bezeichnung dieses Wohnsitzes - durchaus den steuerlichen (Familien-)Wohnsitz darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Arbeitnehmers nicht weniger entspricht, als eine außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene…
…Übergangszeit können bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einer Wohnung im Heimatort auch Aufwendungen für Heimfahrten Berücksichtigung finden, weil diesem Arbeitnehmer zuzubilligen ist, in gewissen Zeitabständen, etwa monatlich in seiner Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Anderes gilt allerdings, wenn es bereits zu einer Verlegung des…
…Denn nachdem die Bw. bereits im Oktober 2002 eine nichtselbständige Tätigkeit in D angetreten hat, hat sie im Dezember 2002 am Beschäftigungsort eine kurz zuvor erworbene Wohnung bezogen, deren objektive Eignung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bw. von dieser nach ihrem gesamten Berufungsvorbringen nicht in…
…und für Familienheimfahrten in die Steiermark hatte daher für den Bw als alleinstehenden, seit Februar 2001 durchgehend unbefristet in Wien beschäftigten Dienstnehmer zu erfolgen. Wie dargestellt, hatte der Bw bereits (spätestens) seit Juli 2006 einen Wohnsitz in seiner Wiener Mietwohnung inne, der seinen Wohnbedürfnissen entsprach…
…Aus den Akten ist nicht zu entnehmen, dass diese Wohnung nicht objektiv zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse des Bf geeignet war. Das BFG erachtet daher die Auflösung des Wohnsitzes in Ungarn innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten als zumutbar, weshalb die mit der Beibehaltung dieses Wohnsitzes…
…3 Zimmer, Bad/WC) und Größe (Wohnfläche: ca. 60 m²), sehr wohl objektiv die Eignung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse einer alleinstehenden Person und Führung eines Ledigenhaushaltes erfüllt. Für den UFS-Referenten lässt sich aus diesen beiden Unterlagen (Bestätigung der Mutter, Bl. 8 sowie den Mietvertrag…
…bloß zwei eigene Zimmer nicht den Lebensbedürfnissen einer dreiköpfigen Familie entsprechen, liegt kein eigener Hausstand iSd § 4 Abs 2 Pendlerverordnung vor. Der Argumentation des Bf, § 4 Abs 2 Pendlerverordnung sei so zu verstehen, dass er sich nur auf alleinstehende Steuerpflichtige beziehe und somit ein bloßes…
…VwGH 19,12,2012, 2009/13/0012). Die tägliche Rückkehr nach ***3*** - bei einer Entfernung von etwa 217 km - ist unzumutbar (VwGH 10.2.2016, 2013/15/0236). Nach ständiger Judikatur des VwGH ist die Wohnsitzverlegung auch einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar, wenn der Verbleib am…
… 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer würden Aufwändungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser an seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzen würde. Die Fahrtaufwendungen zum Besuch der Eltern seien der privaten Lebensführung im Sinne…
… 16 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer würden Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitzen würde. Die Fahrtaufwendungen zum Besuch der Eltern seien der privaten Lebensführung im Sinne…
…eine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt. Die Definition entspricht somit im Wesentlichen den von der Verwaltungspraxis und der Judikatur entwickelten Kriterien. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer kommt es im Allgemeinen dann zu einer Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Arbeitsort, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des alleinstehenden…
…Bundesfinanzgerichtes aus gutem Grund eine angemessene Frist von 6 Monaten einräume, habe er tatsächlich seinen Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt. Sowohl von der herrschenden Lehre als auch in der gängigen Rechtsprechung (und sogar in den Lohnsteuerrichtlinien des BMF) werde vertreten, dass Alleinstehenden für die Verlegung…
…jeweiligen Arbeitgebern in der Staat_A zur Verfügung gestellten Personalzimmer (jeweils für die Zeitdauer der Beschäftigung) für die eigenen Wohnbedürfnisse nutzen und hatte über diese die erforderliche tatsächliche Verfügungsmacht inne. Die Beschwerdeführerin ist sohin zum einen (mit ihren in- und ausländischen Einkünften) im Sinne des …
…Haushaltsführung eines Expatriat habe man sich an der RZ 1038e LStR gennannten Betragsgrenze von € 2.200,00 pro Monat orientiert und die tatsächlich angefallenen Kosten der Monate 7-9/2013 entsprechend gekürzt. Wiederholt wurde zum Abschluss ins Treffen geführt, dass der Bf nicht alleinstehend…
…bei einem verheirateten oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Arbeitnehmer, dessen Ehegattin/Lebensgefährtin nicht mehr als 2.200,00 € jährlich verdient, ein Zeitraum von zwei Jahren - anzusehen. Die zeitlich darüber hinausgehende Beibehaltung des Familienwohnsitzes (des Wohnsitzes bei Alleinstehenden) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort sei…
…eigenem Mietvertrag und alleiniger Nutzungsmöglichkeit stellt eine Wohnmöglichkeit dar, die den üblichen Wohnbedürfnissen eines alleinstehenden Arbeitnehmers entspricht und daher als "Wohnung" im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988 zu qualifizieren ist (vgl. zur Qualifikation einer Garçonnière mit 25 m² als…
…von den Besitzern des Hauses bewohnt worden. Damit sei dieses Zimmer keinesfalls für ein dauerndes Wohnbedürfnis geeignet gewesen. Da in dieser Zeit auch eine Zuweisung (Lehrer) von Seiten des LSR für Vertretungs- oder Karenzstunden jederzeit möglich gewesen wäre, sei die Aufrechterhaltung der Wohnmöglichkeit in Salzburg…