Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 27. August 2008 gegen den Bescheid des FA vom 30. Juli 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend gemäß § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid 1989 entschieden: Die…
…konkreten (Steuer)Verfahren bei Erlassung des Erstbescheides. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich somit auf den Wissensstand des jeweiligen Verfahrens und des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. VwGH 19.3.2002, 97/14/0034; VwGH 20.9.2001,…
…bekannt, dass er die Berufung nicht nur gegen die Wiederaufnahmebescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2000 gerichtet , sondern auch gegen die am selben Tage erlassenen Sachbescheide gerichtet wissen will. Hinsichtlich des Wissenstandes des Finanzamtes führte der Bw. aus, er habe immer wieder der…
Die Funktion als Aufsichtsrat einer AG ist persönlich auszuüben. Allein der Bw. wurde zum Aufsichtsrat gewählt. Der Bw. trägt auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988…
…2004, 2001/13/0135). Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. mit weiteren Nachweisen das hg. Erkenntnis vom 31. Oktober 2000, 95…
…gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. beispielsweise die Erkenntnisse des VwGH 22.3.2000, 99/13/0253, und VwGH…
…303 Abs. 4 BAO ist, ob die potenziell in Frage kommende Tatsache im Erstverfahren bekannt war oder nicht. Das "Neuhervorkommen" von Tatsachen oder Beweismitteln ist nach dem Wissensstand des Finanzamtes aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl. VwGH-Erk. vom 28. März 2001…
…dass die Aussetzung einer Rechtmittelerledigung im Finanzstrafgesetz nicht vorgesehen ist und sich die Befugnis der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz lediglich auf eine Überprüfung des bekämpften Einleitungsbescheides bezieht. An Hand des Wissensstandes im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist im Sinne einer Momentaufnahme festzustellen…
…Pauschalierung Gebrauch gemacht worden sei. Einer genaueren Überprüfung durch die Behörde seien aber die Umsatzsteuererklärungen nicht unterzogen worden. Aber allein auf Grund dieses Wissensstandes habe das Finanzamt nicht prüfen können, ob auch die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Pauschalierung vorgelegen seien, denn aus den Umsatzsteuererklärungen…
…"die der zuständige Finanzbeamte in Ausübung seines Amtes erfährt und von denen er Kenntnis erlangt". Dem BFH zufolge sei selbst ein bewusstes Unterdrücken immer dem Wissensstand der Behörde zuzurechnen, außer der Abgabepflichtige habe "den Verstoß gegen die Dienstpflichten veranlasst oder auf sonstige Weise mit dem…
…Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Daher können zB Kenntnisse des Lohnsteuerprüfers für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen. Maßgebend ist überdies der - auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen gegebene - Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (s. Ritz, BAO³…
…Tatsachen" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr beziehe. Im Jahr 2004 seien in der Beilage E1a nur Ausgaben unter dem Titel "übrige Aufwendungen" geltend gemacht worden. Ein Zinsaufwand sei daher gar…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Hierbei kommt es auf den Wissensstand der Behörde (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr an (vgl. VwGH 29.07.2010…
…und Ihr Antrag vom 26. Februar 2004 war somit als verspätet zurückzuweisen. Handlungen, die Ihr Bevollmächtigter setzt bzw. der Wissensstand über den Ihr Vertreter verfügt, sind dem Vertretenen zuzurechnen." Gegen den Zurückweisungsbescheid vom 28. Mai 2004 erhob die OK OHG, vertreten durch die Wirtschaftstreuhandkanzlei S…
…nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Entscheidend ist der Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des vorangegangenen Bescheides. Es darf somit nur…
…eines bestimmten Berufes befähigt, sondern um eine Berufsorientierungsmaßnahme. Das Sammeln von Erfahrungen, Aneignen von Fertigkeiten oder eines bestimmten Wissensstandes kann für sich allein nicht als Berufsausbildung gewertet werden. Grundlegende Kriterien einer Berufsausbildung, wie ein genau umrissenes Berufsbild oder das Ablegen von Prüfungen, müssen erfüllt werden…
…2006/14/0014 mwN). Nicht die Außenprüfung selbst, sondern allein die anlässlich der Außenprüfung festgestellten Wiederaufnahmsgründe berechtigten zur Beseitigung der Rechtskraft und in der Folge zur Berichtigung der Bescheide aufgrund des erweiterten Wissensstandes (vgl Stoll, BAO-Kommentar, 2937). Eine Wiederaufnahme rechtfertigende Tatsachen sind nämlich ausschließlich…
…und der daraufhin folgenden Zustimmung zu einer weiteren Zahlungserleichterung die Abgabenbehörden vollsten Einblick in die Gesamtsituation gehabt hätte. Auf diesem Wissensstand aufbauend wäre einer Ratenvereinbarung zugestimmt worden, obwohl objektiv zu diesem Zeitpunkt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sehr wohl mit einer möglichen teilweisen Uneinbringlichkeit zu rechnen…
…hätte gelangen können (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 303 Tz. 10 mit Hinweisen auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Maßgebend ist überdies der - auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen gegebene - Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (s. Ritz, BAO³, § 303 Tz 13f, und die dort angeführten Nachweise…
… KG: € 661,70) zurückgefordert. Begründend führte das Finanzamt aus: "Das Sammeln von Erfahrungen, Aneignen von Fertigkeiten oder eines bestimmten Wissensstandes durch verschiedene Sozialarbeiten stellt für sich allein keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) dar. Kinder, die ein "Freiwilliges Soziales Jahr" absolvieren…