…dass ihr Verhalten als erfahrene Zollbeteiligte in Bezug auf einfache Vorschriften frei von grober Fahrlässigkeit sei. Auch sei keine tatsächliche unveränderte Gestellung der Waren erfolgt - allenfalls sei eine solche durch die Wiederausfuhr nach Bearbeitung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens anzusehen. Weiters sei im vorliegenden Fall…
…auf einfache Vorschriften frei von grober Fahrlässigkeit sei. Auch sei keine tatsächliche unveränderte Gestellung der Waren erfolgt - allenfalls sei eine solche durch die Wiederausfuhr nach Bearbeitung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens anzusehen. Weiters sei im vorliegenden Fall, wie unter Ziffer 2 der Bestimmung des Art…
…werden sie als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 angemeldet angesehen. Artikel 233 ZK-DVO: (1) Im Sinne der Artikel 230 bis 232 kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung auf folgende Weise abgegeben werden: a) bei…
…werden sie als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 angemeldet angesehen. Artikel 233 ZK-DVO: (1) Im Sinne der Artikel 230 bis 232 kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung auf folgende Weise abgegeben werden: a) bei…
…sondern betreffen die Wiederausfuhren der Veredelungserzeugnisse. Sie sind zum anderen nicht geeignet nachzuweisen, dass hinsichtlich der entzogenen Waren im Fall der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ein Anspruch auf Gemeinschaftsbehandlung oder auf eine Zollpräferenzbehandlung bestanden hätte. Nach vorliegender Akten- und Beweislage erfüllt…
…Bewilligung des aktiven Veredelungsverkehr mit Nichterhebungsverfahren vom 20.11.1995 wurde im Punkt 9a die Frist für die Wiederausfuhr mit sechs Monaten festgesetzt. b) In der Anlage, die zum Spruch des Bescheides zu zählen ist, wird im Punkt 5.1. die monatliche Gliederung nach Art…
…Zollschuld geführt hat, früher noch nicht praktiziert wurde und keine besonderen Umstände auf ein Verschulden hindeuten. Der Bf. ist einerseits zur Last zu legen, dass der Ring, den sie nicht für sich selbst benötigt, sondern gefälligkeitshalber zur Bearbeitung im Gemeinschaftsgebiet mitbefördert hatte, nicht als persönlicher…
…Ausbesserung und Instandsetzung hinausgehende Bearbeitung. Dem Vorbringen in der Beschwerde, der ursprüngliche Zustand der Ware sei nicht verändert worden und die "Ausbesserung" habe den Wert der Ware nicht gesteigert kann daher nicht gefolgt werden. Weiters wurde nach der vorliegenden Beweislage auch die Art der Bearbeitung…
…Anmeldung zur Wiederausfuhr das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung beendet sei. Werde das Verfahren nicht demgemäß beendet, seien die Verpflichtungen, die für den Bewilligungsinhaber durch die Inanspruchnahme des Zollverfahrens entstanden sind, nicht erfüllt und komme es zu einer Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK. Nach Ansicht des…
…2001 über 30 Stück DMD Optik Systeme (Warennummer: 90138090). Die Wiederausfuhr sei daher binnen offener Frist durchgeführt worden. Weiters verwies der Bf. auf Art. 206 ZK, nach welchem die Einfuhrzollschuld als nicht entstanden gelte, wenn die betreffende Ware durch Zufall oder infolge höherer Gewalt unwiederbringlich…
…zum Zollkodex festgelegt ist, hat der Bundesminister für Finanzen diese Festlegung mit Verordnung zu treffen; dabei hat er auch die für eine automationsunterstützte Bearbeitung notwendigen Codes zu bestimmen. (2) Zur (...) (4) Die Verordnung nach Abs. 1 ist in der Form kundzumachen, dass die Verordnung in…
…nicht weiter bearbeiten, was dazu führe, dass die Einschreiterin über keine Austrittsbestätigung hinsichtlich des jeweiligen Frachtgutes verfüge. Weiters wird vorgebracht, Zweck der Austrittsbestätigung sei es, nachzuweisen, dass die Ware das Zollgebiet tatsächlich verlassen habe. Dies könne jedoch auch durch eine Ersatzbeurkundung erfolgen. Alternativnachweise nach Artikel…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. März 2008, Zl. 700000/aaa/2007, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29. März 2001, Zl. 700/bbb/2001, hat das Hauptzollamt Graz für die…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. März 2008, Zl. 700000/aaa/2007, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30. April 2001, Zl. 700/bbb/2001, hat das Hauptzollamt Graz für die…
…Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. März 2008, Zl. 700000/aaa/2007, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. November 2000, Zl. 700/bbb/2000, hat das Hauptzollamt Graz für die…
…vom 27. März 2008, Zl. 700000/aaa/2007, betreffend Erstattung bzw. Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30. April 2001, Zl. 700/bbb/2001, hat das Hauptzollamt Graz für die A, als nunmehrige…
…unterzogen. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 24. Oktober 2001, Zahl 100/59039/2001, wurden dem Beschwerdeführer daraufhin Eingangsabgaben samt einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in der Höhe von insgesamt € 4.241,76 vorgeschrieben. Der Beschwerdeführer habe die zwei Armbanduhren vorschriftswidrig…
…Oktober 2007, Zl. 600000/00000/06/2006, betreffend Eingangsabgaben nach der am 5. Mai 2008 in 5026 Salzburg, Aignerstraße 10, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Jahr 2006 führte das Zollamt Salzburg bei der…
…zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 angemeldet angesehen. Im Sinne der Artikel 230 bis 232 kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung auf folgende Weise bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach…
…Zwecke der Wiederausfuhr innerhalb eines fünf Tage nicht übersteigenden Zeitraums verwendet werden. Art 560 ZK-DVO lautet: (1) Im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Personen können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben von Beförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch in Anspruch nehmen, sofern diese gelegentlich nach den…