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UFSW RV/1936-W/05Die Rechtzeitigkeit der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages ist nachzuweisen. Für diesbezüglich mangelhafte Anträge ist die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages verpflichtend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages erforderlichen Angaben erwiesen sich somit als ungeeignet, um die Rechtzeitigkeit der Stellung des Wiederaufnahmeantrages innerhalb der gesetzlichen Fist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes unter Beweis zu stellen. Als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von…

UFSW RV/1600-W/12Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme nach Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…

UFSW RV/0683-W/03Wiederaufnahme der Verfahren auf Antrag, Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat, mündliche Verhandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…Aufzeichnungen von der Masseverwalterin Dr. KW ausgehändigt bekommen haben" - ergibt sich, dass die Bw. die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998 wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder neu hervorgekommener Beweismittel beantragt hat. Der auf neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel anzuwendende § 303 Abs. 1 lit…

UFSS RV/0170-S/13Wiederaufnahmeantrag, Mängelbehebungsverfahren, Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a lit b BAO) und (nur für Wiederaufnahmeanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits…

UFSS RV/0080-S/11Entspricht ein Wiederaufnahmsantrag nicht den Inhaltserfordernissen gemäß § 303a BAO, ist dem Antragsteller die Behebung der Mängel aufzutragen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a Abs. 1 lit. b) und (nur für Wiederaufnahmsanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht…

UFSW RV/1709-W/05VwGH-Erkenntnis kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel…

UFSL RV/1006-L/11Nachträglich geänderte Bestätigung über die Höhe eines ausbildungsbedingten Zuschusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013

… 303 Abs. 2 BAO). Aus dem Gesetzestext folgt, dass ein Wiederaufnahmeantrag nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden kann, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der…

UFSW RV/0367-W/10Entspricht ein Wiederaufnahmsantrag nicht den Inhaltserfordernissen gemäß § 303a BAO, ist dem Antragsteller die Behebung der Mängel aufzutragen. Ein ohne Mängelvorhalt ergangener Bescheid ist aufzuheben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a Abs. 1 lit b) und (nur für Wiederaufnahmsanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht…

UFSW RV/3998-W/10Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.10.2013

…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a lit b BAO) und (nur für Wiederaufnahmeanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…Wiederaufnahme eines Verfahrens auf Antrag einer Partei jede Form eines Parteienverschuldens entgegen. Seit 1.1.2003 schließt lediglich grobes Verschulden an einer unterlassenen Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme aus. Nach den erläuternden Bemerkungen (EB) zum AbgRmRefG 2002 soll die…

UFSF RV/0308-F/09Keine Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund eines nicht geltend gemachten "Politikerpauschales"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…

UFSW RV/1741-W/10Antrag auf Wiederaufnahme ohne Hervorkommen neuer Tatsachen sowie Anregung einer Wiederaufnahme von Amts wegen, weil ein Alleinerzieherabsetzbetrag mangels Rechtskenntnis bisher nicht geltend gemacht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…als auch von Amts wegen möglich: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO ist ua. dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…

UFSS RV/0239-K/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.10.2007

…von Tatsachen (Beweismittel), die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, kann nach der Judikatur des VwGH keine Rede sein, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes oder wegen…

UFSG RV/0340-G/03Die Unkenntnis der Rechtslage rechtfertigt keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…695/80). Da es im anhängigen Fall somit bereits am Vorliegen geeigneter, neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel fehlte, war eine Beurteilung des Verschuldensausmaßes des Berufungswerbers am verspäteten Vorbringen entbehrlich. Dem Berufungsbegehren musste unter den gegebenen Umständen der Erfolg versagt bleiben. Daran vermag auch der Hinweis…

UFSW RV/4720-W/02Wiederaufnahme des Verfahrens neu hervorgekommene Tatsachen rechtliche Beurteilung durch Höchstgericht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2005

…des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…

UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…Der nach rechtlicher und rechnerischer Prüfung wegen rechtswidriger Verkürzung dagegen eingebrachten Berufung habe das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Jänner 2006 durch Anhebung der zugesprochenen Mietzinsbeihilfe von 54,24 auf 99,88 Euro monatlich stattgeben. Den aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen dazu eingebrachte Wiederaufnahmeantrag vom 23…

UFSL RV/0539-L/101. Kein Rechtsanspruch auf bescheidmäßigen Abspruch über einen "Antrag" oder eine Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme. 2. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag bei Nichtgeltendmachung von Absetzbeträgen infolge Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtums.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…vorzubringen, diese Gelegenheit aber zufolge Fehlbeurteilung oder aus mangelnder Obsorge versäumte, hat die Folgen daraus zu tragen und kann sich nicht auf diesen Wiederaufnahmegrund berufen (siehe UFS RV/0124-L/10). Da es im Berufungsfall somit bereits am Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel fehlte…

UFSF RV/0142-F/05Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Schenkungssteuer bei behauptetem Mangel der tatsächlichen Übergabe und fehlender Bereicherungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…Diese Einwendungen hätten aber nur im Berufungsverfahren gegen den Schenkungssteuerbescheid vom 17. Juni 2002 vorgebracht werden können. Die Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel biete die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie diene aber nicht dazu…

UFSK RV/0071-K/11Wiederaufnahme des Verfahrens oder Wertfortschreibung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2011

…groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Einem auf dem Neuerungstatbestand basierenden Wiederaufnahmeantrag eines durch Bescheid (rechtskräftig) abgeschlossenen Verfahrens ist nur statt zu geben, wenn er folgende Angaben enthält (§ 303a BAO): - Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (die neuen Tatsachen oder Beweismittel genau beschreibt) (lit…

UFSK RV/0252-K/09Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtgewährung des AVAB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2011

…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu…