…die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages erforderlichen Angaben erwiesen sich somit als ungeeignet, um die Rechtzeitigkeit der Stellung des Wiederaufnahmeantrages innerhalb der gesetzlichen Fist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes unter Beweis zu stellen. Als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von…
…Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…Aufzeichnungen von der Masseverwalterin Dr. KW ausgehändigt bekommen haben" - ergibt sich, dass die Bw. die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998 wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder neu hervorgekommener Beweismittel beantragt hat. Der auf neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel anzuwendende § 303 Abs. 1 lit…
…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a lit b BAO) und (nur für Wiederaufnahmeanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits…
…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a Abs. 1 lit. b) und (nur für Wiederaufnahmsanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht…
…Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel…
… 303 Abs. 2 BAO). Aus dem Gesetzestext folgt, dass ein Wiederaufnahmeantrag nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden kann, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der…
…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a Abs. 1 lit b) und (nur für Wiederaufnahmsanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht…
…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a lit b BAO) und (nur für Wiederaufnahmeanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits…
…Wiederaufnahme eines Verfahrens auf Antrag einer Partei jede Form eines Parteienverschuldens entgegen. Seit 1.1.2003 schließt lediglich grobes Verschulden an einer unterlassenen Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme aus. Nach den erläuternden Bemerkungen (EB) zum AbgRmRefG 2002 soll die…
…des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…als auch von Amts wegen möglich: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO ist ua. dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…von Tatsachen (Beweismittel), die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, kann nach der Judikatur des VwGH keine Rede sein, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes oder wegen…
…695/80). Da es im anhängigen Fall somit bereits am Vorliegen geeigneter, neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel fehlte, war eine Beurteilung des Verschuldensausmaßes des Berufungswerbers am verspäteten Vorbringen entbehrlich. Dem Berufungsbegehren musste unter den gegebenen Umständen der Erfolg versagt bleiben. Daran vermag auch der Hinweis…
…des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…Der nach rechtlicher und rechnerischer Prüfung wegen rechtswidriger Verkürzung dagegen eingebrachten Berufung habe das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Jänner 2006 durch Anhebung der zugesprochenen Mietzinsbeihilfe von 54,24 auf 99,88 Euro monatlich stattgeben. Den aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen dazu eingebrachte Wiederaufnahmeantrag vom 23…
…vorzubringen, diese Gelegenheit aber zufolge Fehlbeurteilung oder aus mangelnder Obsorge versäumte, hat die Folgen daraus zu tragen und kann sich nicht auf diesen Wiederaufnahmegrund berufen (siehe UFS RV/0124-L/10). Da es im Berufungsfall somit bereits am Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel fehlte…
…Diese Einwendungen hätten aber nur im Berufungsverfahren gegen den Schenkungssteuerbescheid vom 17. Juni 2002 vorgebracht werden können. Die Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel biete die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie diene aber nicht dazu…
…groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. Einem auf dem Neuerungstatbestand basierenden Wiederaufnahmeantrag eines durch Bescheid (rechtskräftig) abgeschlossenen Verfahrens ist nur statt zu geben, wenn er folgende Angaben enthält (§ 303a BAO): - Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (die neuen Tatsachen oder Beweismittel genau beschreibt) (lit…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu…