…die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages erforderlichen Angaben erwiesen sich somit als ungeeignet, um die Rechtzeitigkeit der Stellung des Wiederaufnahmeantrages innerhalb der gesetzlichen Fist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes unter Beweis zu stellen. Als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von…
…des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen ist (vgl VwGH 23.3.2022, Ra 2021/15/0100, mwN). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen. Gemeint sind also Tatsachen oder Beweismittel…
…sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei durch das Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag (VwGH 7.11.2022, Ra 2021/15/0073 mwN). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen. Gemeint sind also Tatsachen oder Beweismittel, die…
…Ra 2014/15/0058) ergeben würde, dass die Antragswiederaufnahme (Neuerungstatbestand) tatbestandmäßig voraussetzt, dass die geltend gemachten Tatsachen oder Beweismittel dem Antragsteller im abgeschlossenen Verfahren noch nicht bekannt waren. Anderenfalls sei der Wiederaufnahmeantrag aus Rechtsgründen abzuweisen (§ 303 BAO idF FVwGG 2012). Aus dem klaren Wortlaut des …
…vorhanden waren, aber erst später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des §…
…abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen…
…erst später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs…
…Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…
…b BAO ("... kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind ...") an. Die belangte Behörde führte in Folge ein Mängelbehebungsverfahren durch [BFG-Akt OZ 9, Mängelbehebungsauftrag]. Nach Ansicht…
…abweisenden Bescheid, mit dem es den „Antrag“ des Bf „betreffend Wiederaufnahme der Einkommensteuerberechnung 2006 – 2009“ abwies. In der Begründung verwies es zunächst auf die gesetzlichen Formalvoraussetzungen für einen Wiederaufnahmeantrag wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel. Die Wiederaufnahme diene nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen…
…Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) [...] b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) [...], und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Wiederaufnahmsantrag hat…
…Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). 23 Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen…
…Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). 23 Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen…
…Aufzeichnungen von der Masseverwalterin Dr. KW ausgehändigt bekommen haben" - ergibt sich, dass die Bw. die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998 wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder neu hervorgekommener Beweismittel beantragt hat. Der auf neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel anzuwendende § 303 Abs. 1 lit…
…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a lit b BAO) und (nur für Wiederaufnahmeanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits…
…Wiederaufnahmeantrag (VwGH 07.11.2022, Ra 2021/15/0073; BFG 13.11.2025, RV/7104260/2024). Aufgrund der einheitlichen Judikatur des VwGH ist für einen Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO (wie gegenständlich) erforderlich, dass für den Antragsteller Tatsachen oder Beweismittel…
…und die Begründung verwiesen. 2. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Abgabenfestsetzungsverfahrens wegen neu hervorgekommener Tatsachen, mit der Begründung, dass ihr eine neue, bisher unbekannte Tatsache und entsprechende Beweismittel, die geeignet seien…
…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a Abs. 1 lit. b) und (nur für Wiederaufnahmsanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht…
…Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel…
…Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmeantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Zweck der Wiederaufnahme wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismitteln ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen (vgl. Ritz, BAO, 5. Aufl., § 303 Tz 24). Gemeint sind also Tatsachen, die zwar im…