RIS AI
1 953 Treffer198 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1936-W/05Die Rechtzeitigkeit der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages ist nachzuweisen. Für diesbezüglich mangelhafte Anträge ist die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages verpflichtend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages erforderlichen Angaben erwiesen sich somit als ungeeignet, um die Rechtzeitigkeit der Stellung des Wiederaufnahmeantrages innerhalb der gesetzlichen Fist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der nachweislichen Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes unter Beweis zu stellen. Als neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von…

BFG RV/2100136/2023Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO: Voraussetzungen für den Neuerungstatbestand nicht erfüllt ("irrtümlich vergessen, Pendlerpauschale zu beantragen"), keine "Nachholung" von mangels Rechtskenntnis verabsäumter Anträge im Rahmen der Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.01.2024

…des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen ist (vgl VwGH 23.3.2022, Ra 2021/15/0100, mwN). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen. Gemeint sind also Tatsachen oder Beweismittel…

BFG RV/7101697/2025Vergessener Unterhaltsabsetzbetrag ist kein Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs 1 lit b. BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2025

…sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei durch das Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag (VwGH 7.11.2022, Ra 2021/15/0073 mwN). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen. Gemeint sind also Tatsachen oder Beweismittel, die…

BFG RV/2100454/2023§ 303 Abs. 1 lit. b BAO: Irrtümlich zu niedriges Pendlerpauschale beantragt - kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2023

…Ra 2014/15/0058) ergeben würde, dass die Antragswiederaufnahme (Neuerungstatbestand) tatbestandmäßig voraussetzt, dass die geltend gemachten Tatsachen oder Beweismittel dem Antragsteller im abgeschlossenen Verfahren noch nicht bekannt waren. Anderenfalls sei der Wiederaufnahmeantrag aus Rechtsgründen abzuweisen (§ 303 BAO idF FVwGG 2012). Aus dem klaren Wortlaut des …

BFG RV/7105764/2019Keine Wiederaufnahme des Verfahrens zur nachträglichen Geltendmachung "vergessener" Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2020

…vorhanden waren, aber erst später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des §…

BFG RV/7102661/2020Erlassung von Zurücknahmebescheiden durch das Finanzamt trotz fristgerechter, hinreichend erfüllter Mängelbehebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2024

…abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen…

BFG RV/7101970/2020Antragslose Arbeitnehmerveranlagung und Arbeitnehmerveranlagung auf Antrag.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2020

…erst später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe.   Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs…

UFSW RV/1600-W/12Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme nach Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit…

BFG RV/2100459/2023§ 303 Abs. 2 lit. b BAO: Unzureichende Befolgung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.09.2023

…b BAO ("... kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind ...") an. Die belangte Behörde führte in Folge ein Mängelbehebungsverfahren durch [BFG-Akt OZ 9, Mängelbehebungsauftrag]. Nach Ansicht…

BFG RV/2100633/2011Mangelhafter Antrag - keine Wiederaufnahme ohne Mängelbehebungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2014

…abweisenden Bescheid, mit dem es den „Antrag“ des Bf „betreffend Wiederaufnahme der Einkommensteuerberechnung 2006 – 2009“ abwies. In der Begründung verwies es zunächst auf die gesetzlichen Formalvoraussetzungen für einen Wiederaufnahmeantrag wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel. Die Wiederaufnahme diene nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen…

BFG RV/7200151/2017Wiederaufnahme wegen neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2019Teil 1/2

…Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) [...] b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) [...], und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Wiederaufnahmsantrag hat…

BFG RV/7101953/2018Wiederaufnahme von Amts wegen - neu hervorgekommene Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2018

…Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). 23 Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen…

BFG RV/1100608/2015Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2017

…Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). 23 Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen…

UFSW RV/0683-W/03Wiederaufnahme der Verfahren auf Antrag, Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat, mündliche Verhandlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…Aufzeichnungen von der Masseverwalterin Dr. KW ausgehändigt bekommen haben" - ergibt sich, dass die Bw. die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998 wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder neu hervorgekommener Beweismittel beantragt hat. Der auf neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel anzuwendende § 303 Abs. 1 lit…

UFSS RV/0170-S/13Wiederaufnahmeantrag, Mängelbehebungsverfahren, Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a lit b BAO) und (nur für Wiederaufnahmeanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits…

BFG RV/7100871/2026Kein Wiederaufnahmsgrund infolge neuer Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von bereits bekannten Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2026

…Wiederaufnahmeantrag (VwGH 07.11.2022, Ra 2021/15/0073; BFG 13.11.2025, RV/7104260/2024). Aufgrund der einheitlichen Judikatur des VwGH ist für einen Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO (wie gegenständlich) erforderlich, dass für den Antragsteller Tatsachen oder Beweismittel…

BFG RV/7400037/2016Keine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs.1 lit. b BAO, wenn die von der Antragstellerin ins Treffen geführten neu hervorgekommenen Umstände keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe darstellen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2022

…und die Begründung verwiesen. 2. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Abgabenfestsetzungsverfahrens wegen neu hervorgekommener Tatsachen, mit der Begründung, dass ihr eine neue, bisher unbekannte Tatsache und entsprechende Beweismittel, die geeignet seien…

UFSS RV/0080-S/11Entspricht ein Wiederaufnahmsantrag nicht den Inhaltserfordernissen gemäß § 303a BAO, ist dem Antragsteller die Behebung der Mängel aufzutragen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…aus dem Wiederaufnahmeantrag hervorgeht, welches Verfahren gemeint ist. Dies gilt gleichermaßen für die Bezeichnung der Wiederaufnahmegründe (§ 303a Abs. 1 lit. b) und (nur für Wiederaufnahmsanträge wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel) für Angaben über das fehlende grobe Verschulden daran, dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht…

UFSW RV/1709-W/05VwGH-Erkenntnis kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel…

BFG RV/7104399/2015Vorliegen eines Hinterziehungstatbestandes im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2019Teil 1/2

…Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmeantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Zweck der Wiederaufnahme wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismitteln ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen (vgl. Ritz, BAO, 5. Aufl., § 303 Tz 24). Gemeint sind also Tatsachen, die zwar im…