…keine Anträge auf Aussetzung der Einhebung offen. Die Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof bewirke nicht das "Wiederaufleben" der Aussetzung der Einhebung. Auf dem Abgabenkonto hafte derzeit ein fälliger Rückstand von 61.627,28 Euro aus, der sich überwiegend aus der Nichtentrichtung von Abgaben der Jahre 2005…
…das Wiederaufleben der Aussetzung der Einbringung und die Verrechnung der verfahrensgegenständlichen Einkommensteuergutschrift als nicht verfassungskonform gesehen werde, weil in diesem Fall eine eindeutige Gläubigerbevorzugung der Republik Österreich und im Extremfall sogar eine 100%ige Befriedigung des Abgabengläubigers die Folge sein könnte. Auch die Bestimmungen der…
…Juli 2010 eine Aussetzung der Einbringung hinsichtlich eines Betrages von € 15.000,00 stattgefunden, welche auch die Einkommensteuer 2008 erfasste (Buchungsabfrage, Finanzstrafakt Bl. 61). Im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte ist aber anzunehmen, dass sie bereits mittels der genannten Saldozahlung jedenfalls die angezeigten Verkürzungsbeträge…
…der im konkreten Fall anzuwendenden Fassung des Art. 221 Abs. 3 ZK ist die Verjährung unabhängig davon zu beurteilen, ob ein Rechtsbehelf erhoben wurde oder nicht (vgl. VwGH 2.9.2008, 2005/16/0083). Der Bescheid vom 12. Dezember 2006, Zahl: gg, betreffend das Wiederaufleben…
…weshalb für die darauf entfallenden Beträge (für die eine Kompensation unzulässig ist) der Berufung teilweise Folge zu geben ist. Die Aussetzungszinsen für 2004 betragen ab YA bis 13.3.2007 € YL und vom 14.3.2007-16.7.2007 € YM (siehe dazu auch…
…Judikatur). Der aus dem Wiederaufleben des ursprünglichen Einkommensteuerbescheides resultierenden Gutschrift wäre durch die Erlassung eines an die Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides gebundenen Gutschriftszinsenbescheides Rechnung zu tragen, wodurch die festgesetzten Nachforderungszinsen egalisiert würden. Da der Berufung aufgrund der bestehenden Sach- und Rechtslage keine Berechtigung zukam, war spruchgemäß…
…geltend gemachte Haftungsthematik unerheblich, ob im Rahmen des Ausgleichsvorschlages absolutes Wiederaufleben für den Fall des Quotenverzuges anzunehmen gewesen wäre. Im Rahmen des Ausgleichsverfahrens hätte er die erste Ausgleichsquote bezahlt und noch vor Fälligkeit der zweiten Quote neuerlich und pflichtgemäß ein Insolvenzverfahren beantragt, das auch eröffnet…
…ursprüngliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung wieder aufleben zu lassen. In der Berufungsbegründung wurde ausgeführt: "Die Behörde verweist in ihrer Begründung unter anderem auf ein die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten gefährdendes Verhalten des Abgabepflichtigen. Es wird unter anderem erwähnt, dass der Abgabepflichtige schon in der Vergangenheit…
…Jänner 2007 bewilligte Aussetzung der Einhebung nach wie vor (bis zum Ergehen der neuerlichen Berufungsentscheidung bzw. des neuerlichen Ablaufbescheides) aufrecht ist. Dies betrifft auch die noch nicht wieder vorgeschriebenen Säumniszuschläge, die aber als mittelbare Folge des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH ebenfalls wieder aufleben und nach…
…hinterlegt. Für die Gefährdung der Einbringlichkeit im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung entscheidend, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Bedeutsam sei nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes Verhaltes des Abgabepflichtigen…
…hinterlegt. Für die Gefährdung der Einbringlichkeit im Sinne des § 212a Abs. 2 lit. c BAO sei die mit dem Verhalten verbundene objektive Gefährdungseignung entscheidend, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen. Bedeutsam sei nicht nur ein im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag stehendes Verhaltes des Abgabepflichtigen…
…Ablaufbescheid, dass die Aussetzung wiederauflebe. In dem Fall erstrecke sich die Aussetzung gegebenenfalls auch auf allfällige nach Zustellung des Ablaufbescheides durch Verwendung sonstiger Gutschriften oder Guthaben gänzlich oder teilweise getilgte von der Aussetzung betroffene Abgabenschuldigkeiten. Über die Berufung wurde erwogen: Mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) ist gemäß …
…Vorlageantrag gestellt und die Verfügung der Aussetzung der Entscheidung angeregt. Mit Bescheid vom 20. September 2010 setzte das Finanzamt die Entscheidung über die Berufung vom 18. Dezember 2009 gemäß § 281 BAO aus unter Verweis auf die Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit/Wirksamkeit der im Feststellungsverfahren zu St…
…teilweise Entrichtung der Umsatzsteuer für März 2001 noch ein Betrag von S 2.296,00 (€ 166,86) zur Verfügung. Dass die getilgten haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten infolge Rückzahlung des Betrages von S 455.223,00 an die Konkursmasse auf Grund einer Anfechtung durch den Masseverwalter wiederauflebten…
…teilweise Entrichtung der Umsatzsteuer für März 2001 noch ein Betrag von S 2.296,00 (€ 166,86) zur Verfügung. Dass die getilgten haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten infolge Rückzahlung des Betrages von S 455.223,00 an die Konkursmasse auf Grund einer Anfechtung durch den Masseverwalter wiederauflebten…
…ESt) in Abzug zu bringen. Darüber hinaus kann der Abschluss eines General-Vergleiches für 2000 - 2004 nicht zur Folge haben, dass dann frühere, ausgesetzte Forderungen aus 2000 wieder aufleben und die Forderung dadurch wieder erhöht wird. Demzufolge ist der Betrag von € 17.599,18 …
…nur in dem Fall in Betracht, dass Abgaben durch Aufrechnungen abgedeckt wurden, und durch die Anfechtung der Aufrechnung diese Abgaben wieder aufleben. In diesem Fall könnte ein Geschäftsführer für die wieder aufgelebten Abgaben tatsächlich nicht zur Haftung herangezogen werden, da eine solche Anfechtung durch den…
… 3 Abs. 2 lit. d BAO insbesondere die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungs- und Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens, worunter gemäß § 26 AbgEO insbesondere Pfändungsgebühren und die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen (somit auch Postgebühren) fallen…
… 3 Abs. 2 lit. d BAO insbesondere die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungs- und Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens, worunter gemäß § 26 AbgEO insbesondere Pfändungsgebühren und die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen (somit auch Postgebühren) fallen…
… 3 Abs. 2 lit. d BAO insbesondere die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungs- und Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens, worunter gemäß § 26 AbgEO insbesondere Pfändungsgebühren und die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen (somit auch Postgebühren) fallen…