Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 23. März 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben: Für den Zeitraum Oktober 2009 bis September…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau A.B., vom 10. Dezember 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. November 2004, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2003 bis 30. September 2004 entschieden…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegenden Bescheid des Finanzamtes St.Johann Tamsweg Zell am See betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für Sohn Ch. für die Zeit ab 1. Septmber 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Ab dem SS 2007 sei er an der WU Wien in J033 561 Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gemeldet. Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe daher frühestens wieder nach einer Wartefrist von vier Semestern (also ab März 2009). In der Berufung gegen den Rückforderungsbescheid brachte der Bw. vor…
…wurde die Rückforderung damit, dass die Tochter aufgrund des Studiumswechsel Landschaftsplanung und -pflege nach dem vierten inskribierten Semester erst nach einer viersemestrigen Wartefrist der darauf folgenden Studienrichtung wieder Anspruch auf Familienbeihilfe habe, folglich ab Oktober 2007. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. innerhalb offener Frist…
…sogenannte Drittstaatsangehörige eine quotenpflichtige Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsgenehmigung. Die Erteilung einer solchen Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsbewilligung sei jedoch mit einer in aller Regel mehrjährigen Wartefrist verbunden, welche der Familie des Bw. ebenfalls nicht zumutbar sei. Schlussendlich werde zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Verlegung des…
…bei. Generell müsse man leider sagen, dass nach Abschluss der Ausbildung ein durchschnittlicher Zeitraum von ca. 2 Jahren als "Wartefrist" angenommen werden müsse, bevor man die Chance auf einen freien Cockpit-Platz bekomme. Auf Grund seines Alters und bisherigen Berufe seien die Chancen des Bw…
…inskribierten Semester vorläge. Die Wartezeit sei im nunmehr betriebenen Studium noch nicht abgelaufen. Ab 10/2011 wurde Familienbeihilfe ausgezahlt, was einer Wartefrist von drei Semestern entspricht. Nach Auffassung des Bw. verletze die Anwendung des § 26 FLAG das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums. Es sei nicht…
…unentgeltlich in einem Firmenquartier des Arbeitgebers wohne. Überdies benötigten die Ehefrau und die volljährigen Kinder für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige Erstniederlassungsbewilligung, welche mit einer längeren Wartefrist verbunden wäre bzw. bezüglich der volljährigen Kinder auch gar nicht vorgesehen sei. Es werde daher beantragt…
…erste Nachricht über diesen Sachverhalt erreichte, sind wir bemüht eine Verkürzung für die momentan mit 4 Semestern (bis inklusive Sommersemester 2012) festgelegte Wartefrist zu erreichen. Wir möchten Sie nun um Vorlage und nochmalige Überprüfung dieses Falles beim unabhängigen Finanzsenat ersuchen, da die Argumente der Ablehnung…
…Verfahrens (Zl. 2008/15/0064 - siehe nachfolgend, konnte die Berufung zunächst nicht erledigt werden; eine weitere Wartefrist ergab sich durch das EuGH-Verfahren Haribo/Saline vom 29. September 2008 - s nachfolgend). (1) Die Entscheidung des UFS vom 13.1.2005, RV/0279-L/04, in…
…Kinder des Bw. als so genannte Drittstaatenangehörige für ihren dauerhaften Aufenthalt in Österreich einen quotenpflichtigen Aufenthaltstitel benötigen, dessen Erteilung jedoch auf Grund der geringen jährlichen Anzahl an Quotenplätzen mit einer längeren Wartefrist verbunden sei. Mit Schreiben vom 10. Juni 2010 wurde der Bw. seitens des…
…2009: Zivildienst bei der i Frühester Eintrittstermin fs wäre 10/09; durch die Neuregelung ist es bei a März 2010. Aufgrund dieser Wartefrist hat a mit 7.8.2009 einen Ferialjob als Lagerarbeiter angenommen, befristet mit 30.11.2009. In Ihrer Begründung steht u.a…
…seien für die Beurteilung des Beihilfenanspruches irrelevant. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG habe die Wartefrist vier Semester betragen, so dass von September 2007 bis August 2009 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe. Im Vorlageantrag vom 28. Dezember wurde - bezugnehmend auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung…
…der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Im Vorlageantrag führt der Bw ergänzend aus, bei einer durchschnittlichen Wartefrist von zumindest 2 bis 4 Jahren und im Hinblick auf die erteilten und noch offenen Quotenplätze, hätte der Ehefrau selbst bei frühest möglicher Antragstellung zeitablaufbedingt noch keine Niederlassungsbewilligung erteilt…
…Ihnen für fünf Semester die Familienbeihilfe gewährt. Die Wartefrist für das "Bachelorstudium ws" beträgt daher fünf Semester. Aus der Anerkennung von Prüfungen aus der Vorstudienzeit (45 ECTS) können zwei Semester angerechnet werden. Die Wartefrist beträgt daher drei Semester (bis einschl. WS 08/09 = 28…
…bestehende Selbstversicherung bei der VGKK wurde seitens des Unabhängigen Finanzsenates nachgefragt und ermittelt: Die Selbstversicherung bestand erst ab 1.10.2002 ohne Vorversicherungszeiten. Die Berufungswerberin musste daher eine 6-monatige Wartefrist in Kauf nehmen. Ein Anspruch auf Versicherungsleistung bestand somit erst ab 1.4.2003…
…gleichlautend aus: Laut Ihren Unterlagen liegt keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vor, da die Gattin nicht berufstätig ist und sich durch eine 18-monatige Wartefrist auf eine Arbeitsbewilligung in Österreich keinerlei Auswirkung auf die Einkommenslage Ihrer Gattin ergibt. Da Sie seit vielen Jahren in Österreich arbeiten…
…Drittstaatsangehörige" im Sinne der fremdenrechtlichen Bestimmungen für deren dauerhaften Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung zum Zweck des Familiennachzuges. Diese wäre jedenfalls mit einer mehrjährigen Wartefrist verbunden, was eine Verlegung des Familienwohnsitzes aus Bosnien nach Österreich grundsätzlich unzumutbar mache. Gleichzeitig legte der Bw eine Viehstandsbescheinigung…
…Drittstaatsangehörige" im Sinne der fremdenrechtlichen Bestimmungen für deren dauerhaften Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung zum Zweck des Familiennachzuges. Diese wäre jedenfalls mit einer mehrjährigen Wartefrist verbunden, was eine Verlegung des Familienwohnsitzes aus Bosnien nach Österreich grundsätzlich unzumutbar mache. Die Berufung wurde ohne Erlassen einer…