…sei überzeugt davon, dass sie nach Anfrage der belangten Behörde das Auskunftsblatt INF 4 von der italienischen Zollbehörde erhalte. Damit könne nachgewiesen werden, dass die Warenverkehrsbescheinigungen nicht zu Unrecht ausgestellt worden seien. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 17. November 2008, Zahl: aa, wurde die Berufung als…
…wird. Unabhängig davon, ob sich der Präferenzstatus einer Ware nach dem Freiverkehrsprinzip oder dem Ursprungsprinzip richtet, ist das erforderliche Nachweispapier die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. In Ermangelung eigener Formalnachweise für die Anwendung der Agrarkonzessionen nach dem Assoziierungsabkommen werden hiefür die Präferenznachweise der Zollunion herangezogen, die jedoch…
…wird. Unabhängig davon, ob sich der Präferenzstatus einer Ware nach dem Freiverkehrsprinzip oder dem Ursprungsprinzip richtet, ist das erforderliche Nachweispapier die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. In Ermangelung eigener Formalnachweise für die Anwendung der Agrarkonzessionen nach dem Assoziierungsabkommen werden hiefür die Präferenznachweise der Zollunion herangezogen, die jedoch…
…Er habe sich darauf verlassen, dass ihm die Verkäufer der Bagger (in der EU ansässig) beim Erwerb bestätigt hätten, dass für sie die Zollpräferenzmaßnahmen anwendbar seien und dementsprechend die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt. Daher sei der Bescheid aufzuheben und dem Bf. die Vorlage entsprechender Ursprungsnachweise…
…worden waren. Nachgereicht wurde ein Duplikat der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vom 19.3.2002 zur gegenständlichen Ware. Mit Bescheid vom 10.4.2002 wies das Zollamt Klagenfurt den Antrag auf Erstattung der Einfuhrabgaben (= Zoll in Höhe von 7.481,60 €) nach Art. 239…
…der Präferenzartencode "300" angegeben. Der Anmeldung ist als Unterlage nach Art. 218 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Nr. A 32385 angeschlossen. Unter Anwendung des in der Anmeldung beantragten Präferenzzollsatzes Null wurde kein Zoll, aber Einfuhrumsatzsteuer von 9.881…
…Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist; oder b) wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Gem. der im Beschluss Nr. 1…
…Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist; oder b) wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Gem. der im Beschluss Nr. 1…
…Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist; oder b) wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Gem. der im Beschluss Nr. 1…
…Irrtums, eines unverschuldeten Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr nicht ausgestellt worden ist; oder b) wenn den Zollbehörden glaubhaft dargelegt wird, dass eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt, aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Gem. der im Beschluss Nr. 1…
…wird. Unabhängig davon, ob sich der Präferenzstatus einer Ware nach dem Freiverkehrsprinzip oder dem Ursprungsprinzip richtet, ist das erforderliche Nachweispapier die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. In Ermangelung eigener Formalnachweise für die Anwendung der Agrarkonzessionen nach dem Assoziierungsabkommen werden hiefür die Präferenznachweise der Zollunion herangezogen, die jedoch…
…der Präferenzartencode "300" angegeben. Der Anmeldung ist als Unterlage nach Art. 218 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Nr. A 0512830 angeschlossen. Unter Anwendung des in der Anmeldung beantragten Präferenzzollsatzes Null wurde kein Zoll, aber Einfuhrumsatzsteuer von 15.503…
…Feld 16 der Anmeldung) und in den Feldern 36 der jeweiligen Position der Präferenzartencode "300" angegeben. Den Anmeldungen sind als Unterlagen nach Art. 218 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (Nrn. A 1, A 2, A 3, A 4) angeschlossen…
…unrichtiger Präferenznachweise für schuldig erkannt worden sei, obwohl keine Ermittlungen dahingehend geführt worden seien, ob die der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zugrunde liegenden Waren tatsächlich keine präferenzierten Waren seien, sei der Berufungswerber bei richtiger rechtlicher Beurteilung im Zweifel freizusprechen. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis werde das Vorbringen…
…Erstellung WVB EUR 1", den Antrag auf Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung Formular EUR 1 und eine Gutschriftsanzeige der Bank über eine Zahlung der ungarischen Firma KA vor. Auch in diesem Fall wurde mit den vorgelegten Unterlagen kein Ausfuhrnachweis erbracht. Die Berufung war in diesem Punkt abzuweisen…
…der Präferenzartencode "300" angegeben. Der Anmeldung ist als Unterlage nach Art. 218 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Nr. A 0512830 angeschlossen. Unter Anwendung des in der Anmeldung beantragten Präferenzzollsatzes Null wurde kein Zoll, aber Einfuhrumsatzsteuer von 15.503…
…Folgenden: H) zur Zollabfertigung in indirekter Stellvertretung, die Rechnung Nr. ccc-A vom 20. April 2011, eine Packliste, eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR Nr. C ddd, ein CMR-Frachtbrief vom 6. Mai 2011, eine gültige Grüne Karte und eine Güterbeförderungsbewilligung, alle Unterlagen in Kopie. Frachtführer war…
…gar keine nachträgliche buchmäßige Erfassung notwendig geworden. Dazu komme, dass sämtliche Waren laut vorgelegten Warenverkehrsbescheinigungen türkischen Ursprungs und somit zollfrei seien. Ferner habe es die Behörde bislang unterlassen, die auf Basis des überhöhten Wertes 110.656,60 € statt richtig 40.428,50 € vorgeschriebenen…
…Februar 2006, GZ 100/1/2005-5, stellte das Zollamt Wien gemäß § 24 Abs. 3 ZollR-DG fest, dass die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Nr. XYZ, zu Unrecht ausgestellt worden sei. Bei der Prüfung dieses Präferenznachweises sei festgestellt worden, dass für sämtliche der von diesem Nachweis…
…Berufung erhoben. Unter Beifügung der Kopien der Anmeldung, WE-Nr. xxx/xxx/xxxxxx/01/4, und der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Nr. J 172968 brachte die Bfin begründend vor, dass die 500 lebenden Lämmer am 8. November 2004 bei der Zollstelle Xf zur Überführung in den…