…einem rechtzeitig gestellten Überrechnungsantrag ausgegangen worden sei, wäre nunmehr das Vorbringen dahingehend zu ergänzen, dass aus dem Wortlaut des § 230 Abs. 5 BAO geschlossen werden könne, dass zur Wahrnehmung des Terminverlustes ein Rückstandsausweis gemäß § 229 BAO ausgestellt werden müsse, zumal auch Stoll in seinem BAO…
…bemerken, dass mit Bescheid vom 29. Mai 2008 die Entrichtung des Rückstandes in Raten bewilligt wurde. Infolge Zahlungsverzuges trat jedoch Terminverlust ein, sodass die gewährte Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erlosch und der Zahlungsaufschub durch Wahrnehmung des Terminverlustes gemäß § 212 Abs. 2…
…500,00 wurde jedoch mit Bescheid vom 12. Juni 2007 abgewiesen, sodass infolge Nichteinhaltung des Zahlungstermins Terminverlust eintrat, die gewährte Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erlosch und der Zahlungsaufschub durch Wahrnehmung des Terminverlustes gemäß § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO (Ausstellung der…
…Bescheid vom 14. Oktober 2003 bewilligt worden sei, aufrecht gewesen, sodass die Vollstreckbarkeit hinausgeschoben gewesen sei. Mit Eintritt des Terminverlustes und Ausstellung des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 20. Jänner 2004 sei schließlich Vollstreckbarkeit eingetreten, sodass die 3-Monatsfrist bis zum 20. April 2004 gelaufen…
…warum es bei der Wahrnehmung des ihm eingeräumten Ermessens der Zweckmäßigkeit Vorrang vor der Billigkeit eingeräumt hat. Der Bw. bringt dagegen nichts Substantielles vor. Auch für den unabhängigen Finanzsenat ist nicht erkennbar, wo - in Anbetracht der Höhe der potentiellen Abgabennachforderung - ein schutzwürdiges Interesse des Bw…
…sollte der Berufungswerber oder der steuerliche Vertreter das Finanzamt telefonisch informieren, ob eine Bankgarantie beigebracht werden könne. Ab dem Eintritt des oben erwähnten Terminverlustes bestand daher kein Zahlungsaufschub hinsichtlich der von den angeführten Zahlungserleichterungsansuchen bzw. von der Bewilligung mit Bescheid vom 23.2.2007 umfassten…
…mehr entstehen. Es sei daher im vorliegenden Fall die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24. Februar 2005 ohne Einfluss, da bereits zuvor am 20. Jänner 2005 Terminverlust eingetreten sei. Was den Einwand des Bw. anlage, er sei mit der Wahrnehmung des Rechnungswesens nicht befasst gewesen, so…
…ein Rückstandsausweis frühestens zwei Wochen nach Verständigung des Abgabepflichtigen vom Eintritt des Terminverlustes ausgestellt werden. Mit Erstellung des Rückstandsausweises war somit die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige verwirkt. Wird ein Zahlungsaufschub gewährt und werden die zur Abstattung bewilligten Raten nicht eingehalten, so wird den Bedingungen des …
…eines Terminverlustes der Zahlungsaufschub erst im Zeitpunkt der Ausstellung eines Rückstandsausweises als beendet. Ein solcher wurde jedoch laut Aktenlage vor Konkurseröffnung nicht mehr ausgestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 24.10.1990, 90/13/0087 ausgeführt, dass eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des…
…entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen…
…eingebracht. Daher kann nicht von einer Offenlegung ohne Verzug gesprochen werden, somit liegt - unabhängig von einem Terminverlust bei eingegangener Ratenzahlungsverpflichtung - im Sinne des § 29 Abs.2 FinStrG bereits mangels gesetzeskonformer Offenlegung keine wirksame Selbstanzeige vor. Die Einkommensteuererklärung 1998 wäre am 31.3.1999 einzureichen gewesen…
…wirtschaftliche Existenz zerstört würde, bevor er die nur objektiv zustehende Chance auf steuerliche Gleichbehandlung mit gerichtlichen Sanierern überhaupt wahrnehmen könne, erscheine ein ausreichender Grund zu sein. Warum dem nicht so sein sollte, sei der Begründung des abweisenden Bescheides nicht zu entnehmen. Die angebotenen Raten stellten…
…der Ehescheidung 2007 zurücknimmt, nicht jedoch im Hinblick auf die Wahrnehmung der Betreuungspflichten am damaligen Wohnort und Wohnung seiner Tochter und die damit verbundenen Familienheimfahrten für ein minderjähriges Kind, für das er die Obsorge hat". Mit Vorhalt des UFS vom 6. Mai 2010 wurden dem…
…aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass anlässlich der Einleitung des Finanzstrafverfahrens keine endgültigen…
…der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten, befreit den Geschäftsführer nicht davon, den Dritten zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die ausschließen, dass dem Geschäftsführer Steuerrückstände verborgen bleiben (VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112; 21.10.2003, 2001/14/0099). Unterbleibt die Überwachung, liegt eine Pflichtverletzung des…
…Eintritt von Terminverlusten, die Abgabenbehörde erster Instanz hat jedoch nicht bedacht, dass nach § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO der Zahlungsaufschub im Fall eines Terminverlustes erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229 BAO) als beendet gilt. Um einen Terminverlust auch wirksam wahrnehmen zu können…
…aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen…
…aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen…
…2 EStG normierten Verpflichtung nicht einbehalten und abgeführt worden seien. Die Geltendmachung der Haftung stelle die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Die Bw habe im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten auffallend sorglos gehandelt, weshalb die Geltendmachung der Haftung geboten sei. Mit Eingabe…
…des Sohnes vom März 2007 vor und führte sinngemäß aus: Die Ablehnung der Familienbeihilfe sei mit mangelndem zielstrebigem Bemühen begründet worden. Es sei jedoch sehr wohl ein ernstes und zielstrebiges Bemühen um einen Abschluss gegeben gewesen. Der Sohn hätte den Termin im Oktober nicht wahrnehmen…