…Er wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Erfahrungen des täglichen Lebens früher getätigten Aussagen ein höherer Wahrheitsgehalt zuzumessen sei, als späteren. Im Jänner 2009 brachte Herr RZ ein Schreiben mit nachstehendem Inhalt ein: "Ich habe bei der Firma B im Monat netto so…
… 11 3.Fall FinStrG in Betracht kommt. Für den Wahrheitsgehalt der Erstaussage des Bf vom 11.3.2010 und gegen dessen spätere Verantwortung (in der am 18.3.2010 durch Organe des Zollamtes Linz Wels aufgenommenen Niederschrift) spricht nicht nur die detailgetreue Schilderung bezügliche der…
…Die Behörde hat in diesem Zusammenhang auch nicht begründet, aus welchen Überlegungen heraus die Einvernahme unterblieben ist: Ob ein bestimmtes Beweismittel geeignet ist, den Wahrheitsgehalt einer konkreten, im Abgabenverfahren strittigen Tatsache darzutun, kann erst nach Aufnahme des Beweises im Rahmen der freien Beweiswürdigung beurteilt werden…
…Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Es geht bei der der Behörde durch § 167 Abs 2 BAO aufgetragenen Beweiswürdigung darum, von mehreren Möglichkeiten jene als…
…der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen…
…zwar von der Erstbehörde nicht rechtens, die Aussage des Bf im (oberwähnten, bereits rechtskräftig abgeschlossenen) Zollstrafverfahren vor dem Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz als "Erstaussage" mit erhöhtem Wahrheitsgehalt zu bewerten, als Anhaltspunkt (Indiz) kann diese aber sehr wohl herangezogen werden, entspricht es doch -wie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag.ES, vom 10. September 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen vom 5. August 1999 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1994 bis 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…bisherigen Erklärungen (keine beruflichen Fahrtkosten) noch für die Ursache der geraumen Verzögerung beim Vorlegen der Fahrtenbücher, wurde eine plausible Begründung vorgebracht. Bei widersprüchlichen Angaben des Steuerpflichtigen kommt der früheren Erklärung größerer Wahrheitsgehalt als der Späteren zu. Die Beweiswürdigung führt daher nicht nur zum dem Ergebnis…
Da der Wahrheitsgehalt der übrigen Aussagen der Gesellschafter vom 28. Juli 2005 nicht bestritten wurde, ist nicht entscheidungswesentlich, ob Ing. MW die Aussagen selbstständig gemacht oder die befragten polnischen Staatsbürger lediglich übersetzt hat. Ebenso wenig entscheidend ist, ob ein Polier der Fa. N auf den…
…grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar…
…BAO BGBl. Nr. 194/1961). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweislastregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen (Ritz, BAO3, § 167 Tz 6). Nach dem im §…
…BAO BGBl. Nr. 194/1961). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweislastregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen (Ritz, BAO3, § 167 Tz 6). Nach dem im §…
…zu überprüfen. Damit könne jeder Wettteilnehmer durch die beliebige, nicht auf den Wahrheitsgehalt prüfbare Nennung eines in- oder ausländischen Aufenthaltsortes bei jeder Transaktion bestimmen, ob der Anbieter der Wette nach österreichischem Recht gebührenpflichtig werde oder nicht. Der Unabhängige Finanzsenat hält dem Vorbringen der Bw., es…
…BAO BGBl. Nr. 194/1961). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweislastregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen (Ritz, BAO3, § 167 Tz 6). Nach dem im §…
…BAO BGBl. Nr. 194/1961). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass alle Beweismittel grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweislastregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen (Ritz, BAO3, § 167 Tz 6). Nach dem im §…
…grundsätzlich gleichwertig sind und es keine Beweisregeln (keine gesetzliche Rangordnung, keine formalen Regeln) gibt. Ausschlaggebend ist der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen. Nach ständiger Rechtsprechung genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar…
…werden könne. 5. Die Bw. hat nicht behauptet, den Betrag in bar zurückgezahlt zu haben (was ebenso Zweifel am Wahrheitsgehalt eines solchen Vorbringens erwecken konnte). Dessen ungeachtet wäre - vorausgesetzt, es läge eine Kreditierung des strittigen Betrages vor - ein Abfluss bei der Bw. im Berufungsjahr anzunehmen…
…Das gesamte Verhalten vor, während und nach der Prüfung ist nicht darauf gerichtet, Vertrauen in den Wahrheitsgehalt des Gesagten - oder Geschriebenen - zu haben: s. Verhalten beim Schriftverkehr (falsches Datum, etc ...)." Der Bw beantragte mit Datum vom 21.8.2011 die Entscheidung über die Berufung durch…
…und er aufgrund der Eheproblemen nicht arbeitstäglich zu seinem Familienwohnsitz nach Z zurückgekehrt sei, stellt lediglich eine Behauptung dar, deren Wahrheitsgehalt für den Berufungssenat nicht überprüfbar ist und auch Widersprüchliches zeigt (siehe weiter unten). In diesem Zusammenhang fällt auch auf, dass der Berufungswerber unterschiedliche Aussagen…
…Als Kaufpreis seien 13.000,00 € vereinbart worden. Die Behörde könne den Wahrheitsgehalt dieser Aussage durch Kontaktaufnahme mit dem Käufer überprüfen. Auch der in beglaubigter Übersetzung bereits aktenkundige Auszug aus dem Sterbematrikelbuch wurde nochmals eingereicht. Seitens der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates wurde der laut…