…8.2003) - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist der…
…weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. " Die Z 3 des § 2 Abs. 2b EStG 1988 sieht in der ab 21. August 2003 anzuwendenden Fassung vor, dass die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze insoweit nicht anzuwenden sind, als in den positiven Einkünften oder…
…weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. " Die Z 3 des § 2 Abs. 2b EStG 1988 sieht in der ab 21. August 2003 anzuwendenden Fassung vor, dass die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze insoweit nicht anzuwenden sind, als in den positiven Einkünften oder…
…weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. " Die Z 3 des § 2 Abs. 2b EStG 1988 sieht in der ab 21. August 2003 anzuwendenden Fassung vor, dass die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze insoweit nicht anzuwenden sind, als in den positiven Einkünften oder…
…Ausmaß von ATS 67,922.527 enthalten, auf die die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden sei. Aus den im Akt enthaltenen Ablichtungen der Jahresabschlüsse der L-KEG ist Folgendes zu entnehmen: Zum 1.1.2001 ging die KEG auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG über…
…56,865.592 enthalten, auf die die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden sei. Aus den im Akt enthaltenen Ablichtungen der Jahresabschlüsse der G-KEG sowie der M-KEG ist Folgendes zu entnehmen: Zum 1.1.2001 gingen beide Firmen auf die Gewinnermittlung nach § 5 EStG…
…Zuge der Abwicklung des Konkurses seien im Jahr 2006 der Schuldnachlass im Rahmen des Insolvenzverfahrens und die Einstellung des Betriebes als Sanierungsgewinn verbucht worden. Da der Gewinn zur Gänze aus dem Schuldnachlass bestehe, sei die Verrechnungs- und Vortragsgrenze des § 2 Abs. 2b EStG nicht anzuwenden…
…Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 ist der Verlustabzug im Sinne des …
…des Bw, für die sonstigen Einkünfte in Höhe von 37.102.461 S im Sinne des § 2 Abs. 2 b Z 3 die Vortragsgrenze nicht anzuwenden, unberücksichtigt. Dagegen erhob der Bw mit Schreiben vom 18. August 2003 das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, er…
…Unabhängigen Finanzsenat entstanden ist, dass es dem Bw. nur darum geht, irgendeinen Grund für die Nichtanwendung der Verrechnungs- und Vortragsgrenzen zu finden. Nach der wohl unbestrittenen Aktenlage wurde der Betrieb mit Datum 31. Dezember 2006 veräußert. In einem Antrag vom 12. Februar 2007 auf Herabsetzung…
…werden (Vortragsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht abgezogen werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Vortragsgrenze abzuziehen. Dies gilt auch für Verluste im Sinne des § 117 Abs. 7 zweiter Satz insoweit, als diese Verluste wegen der Vortragsgrenze nicht abgezogen…
…abzugsfähig (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 18 Anmerkung 189; die mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 normierte Vortragsgrenze des § 2 Abs. 2b EStG 1988 ist auf den streitgegenständlichen Zeitraum noch nicht anwendbar). Der Verlustabzug ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verrechnen; besteht aus mehreren Jahren ein…
…der Rechtsform einer GmbH. Eine die Jahre 2000 bis 2002 umfassende Betriebsprüfung gelangte unter anderem zu folgender Feststellung: Tz. 1 Vortragsgrenze Verlustvortrag 2001/2002 Der Geschäftsbetrieb der Bw. wurde durch Kündigung der Mitarbeiter bzw. Verkauf aller Fahrzeuge mit Dezember 2001 eingestellt. Die Gewerbeberechtigung endete mit…
…nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden (Vortragsgrenze) (Z 2). Insoweit allerdings in den positiven Einkünften oder im Gesamtbetrag der Einkünfte Sanierungsgewinne (§ 36 Abs 1) [...] enthalten sind, ist die Vortragsgrenze nicht anzuwenden (vgl betreffend eine nähere Auseinandersetzung mit der historischen Entwicklung…
…Abs. 2b Z 2 EStG 1988 vortragsfähige Verluste im Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 nur im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (Vortragsgrenze) abgezogen werden können. Im fortgesetzten Verfahren war der Berufung daher stattzugeben. Beilage: 1 Berechnungsblatt Salzburg, am 16. Dezember 2010
…nach der, insoweit im Gesamtbetrag der Einkünfte Sanierungsgewinne enthalten sind, die Vortragsgrenzen nicht anzuwenden sind, Gebrauch gemacht. Anlässlich der Betriebsprüfung wurde hinsichtlich der erklärten Schuldnachlässe nachstehender Sachverhalt festgestellt: 1) Ausmaß der Verschuldung zu den Bilanzstichtagen: Seitens der geprüften Gesellschaft (S) wurde eine Aufstellung, wie hoch…
…31 zum Ansatz gelangte. In der gegen den Körperschaftssteuerbescheid 2002 eingebrachten Berufung begehrte die Bw. die Anerkennung des Schuldnachlasses der Bank als Sanierungsgewinn und somit auch die Anerkennung des Verlustabzuges in voller Höhe ohne Vortragsgrenze. Mit Schriftsatz vom 17. November 2005 wurde dazu näher ausgeführt…
…und verjährter Verbindlichkeiten" verbuchten Ertrag von 20.307,91 € und einem von der KG auf einem gleichnamigen Konto verbuchten Ertrag von 961.043,60 €. Das Finanzamt kürzte im angefochtenen Bescheid die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung der Verrechnungs- bzw. Vortragsgrenzen des § 2 Abs…
…der Abweichung(en) von der Steuererklärung wird auf die Begründung des Vorjahresbescheides / der Berufungsvorentscheidung verwiesen." Mit Berufung vom 15.05.2006 erhob die Steuerkanzlei B für die Bw gegen diesen Bescheid Berufung mit folgender Begründung: Im angefochtenen Bescheid sei der unter Berücksichtigung der Vortragsgrenze gemäß …
…Sinne des § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988 nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden dürften (Vortragsgrenze). Da im vorliegenden Fall steuerbefreite Erträge idHv € 1.105,22 den Gewinn und damit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gekürzt hätten, und somit…