…Bw., vom 10. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. September 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr…
…überprüften Bewirtungen eindeutig auf Kundenwerbung ausgerichtet und überwiegend beruflich bzw. betrieblich veranlasst waren. Die im Rahmen des zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahrens durchgeführte stichprobenweise Überprüfung der Belege ergab daher bezüglich der restlichen Vorsteuern aus Bewirtungsspesen keinen Hinweis darauf, dass die vom Gesetz geforderte überwiegende berufliche Veranlassung sowie der…
…Die Rechnung dazu wurde erst mit 30.10.2012, im Zuge des Berufungsverfahrens eingereicht. Die Vorsteuer aus der Rechnung mit der Sequenznummer 1, die keine in Österreich gültige UID-Nummer enthält (und von einem deutschen Unternehmer stammt), wird laut Schreiben vom 30.10.2012 im…
…abziehbaren Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. Nr. II 222/2009 für den Zeitraum 01-12/1999 erfolgt mit € 342,51. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben im Vergleich zur Berufungsvorentscheidung ist aus…
…Der Aufwand Schadensfälle konnte daher steuerlich nicht anerkannt werden. Zudem werden Zwangsstrafen vom Finanzamt ohne Fakturierung einer Umsatzsteuer verhängt. Die Herausrechnung einer Vorsteuer aus "übernommenen Zwangsstrafen" ist daher gänzlich unverständlich. Zudem sind Schadenersatzsansprüche ohne Umsatzsteuer zu fakturieren, da zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kein…
…eine Tätigkeit ausüben, die ihnen das ermöglicht, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus zu versteuernden Einkünften decken müssen. Gemäß § 20 Abs. 1. Z 3 EStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Daraus resultiert die Nichtabzugsmöglichkeit der Vorsteuern in § 12 Abs. 2 Z 2…
…könne eine Vergütung der Vorsteuer im Vorsteuererstattungsverfahren nicht erfolgen. Der Unternehmer müsse sich an den Rechnungsaussteller wenden, der die Rechnung berichtigen und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an den Unternehmer zurückzahlen müsse. Die Vorsteuer aus den Rechnungen 1-6 werde daher nicht erstattet. Gegen diesen…
…und Hotelbetrieb für Ihre Entspannung und Erholung"). Die Bw. erklärt in Österreich nur die Ergebnisse aus dem Hotelbetrieb, die Ergebnisse aus dem Dienstleistungsunternehmen im Bereich Forstmanagement werden in Deutschland im Rahmen der dortigen Betriebsstätte versteuert (vgl. Vermerk Prüfer AB Seite 172). Der Werkvertrag vom 23…
…sein wird, weil es sich dabei um typische Freizeitliegenschaften handelt (siehe oben), weshalb ein allfälliger Erwerber bei Privatnutzung keine Vorsteuer aus dem Erwerb abziehen kann und deshalb eine umsatzsteuerpflichtige Veräußerung der Liegenschaften durch den Bw wenig wahrscheinlich ist. Wird eine (umsatzsteuerpflichtige) Vermietungstätigkeit eingestellt, um die…
…weil sei möglicherweise Kleinunternehmer waren. Soweit keine Berichtung erfolgt, kann jedenfalls die Vorsteuer aus diesen Rechnungen nicht geltend gemacht werden." Ebenfalls mit Datum 7.7.2009 erließ das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag betreffend Normverbrauchsabgabe. Bis 17.8.2009 möge bekannt gegeben werden, gegen welche Punkte "eines…
…die Nichtabzugsfähigkeit der entsprechenden Vorsteuer bewirkt. Die ebensolchen Konsequenzen des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 im Falle der gänzlichen einkommensteuerlichen Nichtabsetzbarkeit von Bewirtungskosten sind im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht unbedenklich, während die innerstaatlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen aus der einkommensteuerlichen Halbierung der…
…seien. Die hieraus resulitierende Vorsteuer falle somit keineswegs unter die Einschränkungen des Vorsteuerabzuges. Zu den übrigen Aufwendungen werde festgehalten, dass die jeweiligen Rechnungen entweder die Projektbezeichnungen oder eine Projektnummer beinhalteten, aus der die Zuordnung zum jeweiligen Projekt zweifelsfrei ableitbar sei. Ergänzend wurde von Dr. Haunold…
…dass der Verwaltungsgerichtshof bzw. der Europäische Gerichtshof auch die Einschränkungen des Vorsteuerabzuges bei den Bewirtungsspesen als richtlinienwidrig qualifizieren werde. Die Vorsteuern aus Bewirtungsspesen betreffend Geschäftsfreunde könnten daher nach Auffassung der Bw. zu 100 Prozent abgesetzt werden. Abschließend ersuchte die Bw. um Stattgabe der Berufung. Im…
…September 2000 fest, dass die ausgewiesenen Vorsteuerbeträge im Betrag von 572.620,00 S (2000) bzw. 52.993,26 € (2001) Vorsteuern aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden enthielten, was einem Vorsteuerabzug von 100 % entspreche. Zunächst nahm die Abgabenbehörde die Veranlagung der Bw. zur Umsatzsteuer für…
…Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung für das berufungsgegenständliche Jahr 2000 machte die Bw. Vorsteuern in Höhe von 41,044.040,82 S geltend. In der den Steuererklärungen für 2000 angeschlossenen Beilage führte die Bw. aus, dass im Hinblick auf die in den Rechtssachen C-177/99…
…EuGH) innerstaatlichen Rechtsvorschriften beruht, die zum Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zur EU bestanden haben und auch angewendet wurden. Aus diesen Gründen ist die Abzugsfähigkeit der mit Bewirtungskosten zusammenhängenden Vorsteuern anzuerkennen. Zusammenfassend ergeben sich im Bereich der Umsatzsteuer folgende Änderungen: [Grafik] 2. Körperschaftsteuer Im Bereich der…
…14. November 2001 den Gesamtbetrag der Vorsteuern mit 54,591.105,08 S fest. Begründend wird ausgeführt, dass Bewirtungsspesen grundsätzlich zu den Repräsentationskosten gehören und die daraus resultierenden Vorsteuerbeträge nicht abzugsfähig seien. Erfolge die Bewirtung allerdings nachweislich aus Gründen der Werbung oder der Geschäftsanbahnung, könnten…
…50 €). Gleichzeitig wurden Kopien der diesbezüglichen Kontoauszüge betreffend das Konto "Vorsteuern% 50 Bewirtung" vorgelegt. Außerdem übermittelte die Bw. auszugsweise Ablichtungen von Belegen in Form von Restaurantrechnungen betreffend die gegenständlichen Bewirtungskosten sowie dazugehörige Beilagen wie beispielweise Einladungen zu Informationsveranstaltungen, aus denen hervorgeht, dass die gegenständlichen…
…Sinn der Rechtsprechung des EuGH) innerstaatlichen Rechtsvorschriften beruht, die zum Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zur EU bestanden haben und auch angewendet wurden. Aus diesen Gründen ist die Abzugsfähigkeit der mit Bewirtungskosten zusammenhängenden Vorsteuern anzuerkennen. Insgesamt war spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 2 Berechnungsblätter Linz, 27…
…6. Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Besteuerungstatbestand noch auf (im Sinn der Rechtsprechung des EuGH) innerstaatlichen Rechtsvorschriften beruht, die zum Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zur EU bestanden haben und auch angewendet wurden. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden und die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern anzuerkennen. Linz, 11…