…Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Im Berufungsfall ist jedoch, da ein Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Bw. anhängig ist, vorrangig auf die Bestimmungen der Konkursordnung Bedacht zu nehmen. Nach § 1 Absatz 1 Konkursordnung…
…Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Im Berufungsfall ist jedoch, da ein Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Bw. anhängig ist, vorrangig auf die Bestimmungen der Konkursordnung Bedacht zu nehmen. Nach § 1 Absatz 1 Konkursordnung…
…dass der Vorrang der insolvenzrechtlichen vor den abgabenrechtlichen Aufrechnungsvorschriften nur während der Dauer des Konkursverfahrens zur Anwendung kommt, dieses aber am 4. November 2005 aufgehoben wurde. Zur Aufrechenbarkeit der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2005 mit einer Konkursforderung sind folgende weitere…
…Regeln der Konkursordnung (vgl. Kofler/Kristen, Insolvenz und Steuern, Orac Verlag, Wien 2000, S. 11). Im Konkursverfahren sind die Auswirkungen der konkursrechtlichen Bestimmungen auf die Abgabeneinhebung insoweit zu beachten, als den Vorschriften der Konkursordnung, die eine vom abgabenrechtlichen Fälligkeitstag abweichende Abgabenentrichtung vorsehen, der Vorrang gegenüber…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften der Konkursordnung (KO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl VwGH 19.3.1997, 96/16/0052). § 216 BAO dient zwar nicht dem Abspruch darüber, welche der am Abgabenkonto eines Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und Gutschriften…
…Konkurseröffnung (15. Dezember 2004) fällig, weshalb eine Kollision mit dem Insolvenzrecht auszuschließen ist. Dass der VwGH auch in anderen Fällen die Rechtsansicht vertreten hat, die Vorschriften der Konkursordnung hätten Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen, ändert nichts an der Tatsache, dass die Bw. die in…
…des angemeldeten Betrages an das FA zu entrichten. Damit sei das Finanzamt gegenüber allen anderen Gläubigern begünstigt. Nach der Judikatur des VwGH würden die Bestimmungen der Konkursordnung den Bestimmungen der BAO betreffend Verrechnung von Abgabenguthaben vorgehen. Das Finanzamt hielt dem entgegen, dass gemäß § 215 Abs…
…haben - der Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen einzuräumen ist (siehe etwa VwGH 22.4.1985, 84/15/0009 mit Verweis auf VwGH 9.10.1978, 1168/78). Dies kommt auch insofern zum Vorschein, als die Bw. als Gemeinschuldnerin durch den von der Abgabenbehörde erster…
…die nicht entrichteten Dienstgeberbeiträge der GmbH zur Gänze. Aus dem Hinweis des Bw., eine Gläubigerbegünstigung habe vom Masseverwalter nicht festgestellt werden können, ist für das Haftungsverfahren nichts zu gewinnen, da die Frage, ob bzw. inwieweit Zahlungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung unwirksam oder anfechtbar gewesen…
…Bestimmungen sei, was den erstinstanzlichen Bescheid mit Rechtwidrigkeit behafte. Der gestellte Antrag bleibe daher aufrecht. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Die von Amts wegen vorgenommene Abschreibung des vom Schuldenregulierungsverfahren betroffenen Einkommensteuerbetrages 2003 erfolgte nicht mit Löschungsbescheid sondern aufgrund der Konkursordnung (§ 156 KO;…
…Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Die damit zum Ausdruck gebrachte Ansicht, dass eine Konkursforderung nicht mit einem Guthaben, welches nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens entstanden sei, verrechnet werden könne, ist auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da zum Einen diese Einschränkung der…
…2005 wurde über das Vermögen der Bw. das Schuldenregulierungsverfahren, in dem die Haftungsschuld ordnungsgemäß angemeldet wurde, eingeleitet und nach Eröffnung des Abschöpfungsverfahrens mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 wieder aufgehoben. Der Umstand, dass sämtliche Konkursgläubiger ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen der Konkursordnung über das Abschöpfungsverfahren …
…da keine Vermögensverschiebung zu Gunsten der öffentlichen Hand sondern vom Verpflichteten auf den privaten Erwerber im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens stattfindet (VwGH 25.10.1995, 94/15/0009). Gleiches ist für den berufungsgegenständlichen Verkauf im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens nach der Konkursordnung anzunehmen. Die Verteilung des…
…der von der Haftung betroffenen Abgabenschulden daher nicht in Betracht (VwGH 21.1.1991, 90/15/0055). Aus dem Vorbringen, dass es bei einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu Anfechtungsprozessen durch den Masseverwalter gekommen wäre, kommt keine Bedeutung zu, da sich die Anfechtungsbestimmungen der Konkursordnung…
…rechtmäßig. Darüber hinaus ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu beachten, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt (vgl. z. B. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046, mwN). Nach § 20 Abs. 1 der Konkursordnung (seit IRÄG 2010…
…der strittigen Haftungsschuld. Billigkeitsgründe die gegen die Inanspruchnahme des Bw. sprechen (zB schwierige persönliche wirtschaftliche Verhältnisse), wurden im bisherigen Verfahren trotz eines umfangreichen Vorhalteverfahrens des Finanzamtes nicht vorgebracht. Somit ist bei der Ermessensübung dem Interesse der Öffentlichkeit an der Einbringung der Abgaben deutlich der Vorrang…
…hätten - der Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen einzuräumen sei (siehe etwa VwGH vom 22.4.1985, 84/15/0009 mit Verweis auf VwGH vom 9.10.1978, 1168/78). Dies komme auch insofern zum Vorschein, als die Gemeinschuldnerin durch den von der Abgabenbehörde erster…
…€ Nachdem ein gerichtliches Ausgleichsverfahren von den Gläubigern als nicht sinnvoll erachtet wurde, da dies aufgrund des Berufes des Klienten mit der Einstellung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit verbunden gewesen wäre, wurde in Anlehnung an die insolvenzrechtlichen Bestimmungen der Konkursordnung (KO) ein außergerichtlicher Ausgleich durchgeführt. § 156 Abs…
…die Einbringung von Konkursforderungen in der Höhe von mehr als 500.000,-- € gemäß § 231 BAO ausgesetzt, sodass diese Abgabenrückstände nicht am Konto ersichtlich waren. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu ( vgl…
…bescheidmäßigen Festsetzung der Jahresabgabenschuld bzw. der buchmäßige Vorgang der Gutschrift der Vorauszahlungen bei der Veranlagung (aus dem ein Abgabenguthaben entstehen könne) stelle lediglich die kassenmäßige Verrechnung bereits vorher (vor Konkurseröffnung) entstandener Ansprüche und Gegenansprüche dar und falle daher nicht unter das Aufrechungsverbot des § 20 Konkursordnung …