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UFSW RV/1628-W/05Rückfall einer Liegenschaft an den Großvater - Ausmaß der Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 7 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

… 15 Abs. 1 Z. 7 ErbStG bleibt Vermögen, soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Ist Vermögen seinerzeit von Groß-)Eltern an (Enkel-)Kinder teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so kommt die Abgabenfreiheit…

UFSW RV/3030-W/02Rückschenkung eines an die Kinder geschenkten Grundstückes von den Kindern an die Eltern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2004

…soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Laut Schenkungsvertrag vom 23. April 1986 betrug der Einheitswert der übergebenen Liegenschaft damals S 55.000,00. Eine Angabe über die Höhe des ausbedungenen Fruchtgenusses und…

UFSG RV/0870-G/07Gesetzesänderungen hinsichtlich der Bewertung von Liegenschaften haben keinen Einfluss auf die Ermittlung des Anteiles der Steuerfreiheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

… 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG sei Vermögen, soweit es von den Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet werde und an diese Personen zurückfalle, von der Erbschaftssteuer befreit. Die übertragene Liegenschaft sei daher aus dem steuerpflichtigen Erwerb auszuscheiden, zumal es sich beim…

UFSG RV/0402-G/07Für die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG ist festzustellen, in welchem Verhältnis bei der früheren gemischten Schenkung der Überschuss zum Gesamtwert der Zuwendung stand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…Z 7 ErbStG bliebe ein Vermögen steuerfrei, soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt. Die vorliegende Schenkung wäre daher steuerfrei zu behandeln gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Jänner 2007 wurde der Berufung teilweise stattgegeben…

UFSW RV/2293-W/06Begünstigung gemäß § 17 ErbStG für 1/3 der angefallenen Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…Steuerklassen unterschieden. Zu Steuerklasse I zählen der Ehegatte und die Kinder; als solche gelten auch die an Kindes statt angenommenen Personen und die Stiefkinder. Zur Steuerklasse III zählen die Eltern, Großeltern und weitere Voreltern, die Stiefeltern, sowie die voll- und halbbürtigen Geschwister. Im Sinne des…

UFSW RV/2065-W/04Ein dem Erwerber eingeräumtes Wohnrecht zählt zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2007

…wurde erwogen: Nach § 15 Abs. 1 Z. 7 ErbStG bleibt Vermögen, soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Diese Voraussetzung wird, wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt wurde, hinsichtlich eines Teilbetrages in der Höhe…

UFSL RV/0713-L/05Steuerklasse des Lebensgefährten bei der Erbschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…Abkömmlinge der an Kindes Statt angenommenen Personen jedoch nur dann, wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes Statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken. | III. Steuerklasse III 1. Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, 2. die Stiefeltern, 3. die voll- und halbbürtigen Geschwister. |…

UFSG RV/0616-G/02Lebensgefährten gehören in die Steuerklasse V, Feststellungen im Einheitswertbescheid sind mit Wirkung für die abgeleiteten Bescheide in Rechtskraft erwachsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…angenommenen Personen jedoch nur dann, wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken. III. Steuerklasse III. 1. Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, 2. Die Stiefeltern 3. Die voll- und halbbürtigen Geschwister IV. Steuerklasse IV. 1. Die Schwiegerkinder, 2…

UFSK RV/0574-K/08Vorliegen eines fremdüblichen Darlehensvertrages als abzugsfähiges Passivum bei der ErbSt; Rückfall von geschenktem Vermögen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.11.2013

…soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese wieder zurückfällt, steuerfrei. Im vorliegenden Fall haben die berufungswerbenden Eltern ihrem in der Folge verstorbenen Sohn Geldmittel zur - teilweisen - Abdeckung der Anschaffungskosten für eine Wohnung - wie gerade oben aufgezeigt…

UFSW RV/4304-W/09Haftung des einzigen Erben für die Erbschaftssteuer der Legatarin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

…angenommenen Personen jedoch nur dann, wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken. III. Steuerklasse III 1. Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, 2. die Stiefeltern, 3. die voll- und halbbürtigen Geschwister. IV. Steuerklasse IV 1. Die Schwiegerkinder, 2…

UFSW RV/1770-W/06In der Vergangenheit erbrachte Arbeitsleistungen sind keine Gegenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG und Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Dadurch soll der mehrfache Wechsel im Eigentum zwischen nahen Angehörigen nicht zu oft besteuert werden. Erfasst sind sowohl Rückfälle von Todes wegen als auch Rückschenkungen. Hinsichtlich…

UFSW RV/3276-W/07Gewährung Begünstigung gemäß § 17 ErbStG im Rahmen der Bemessung der Schenkungssteuer für den Erwerb von Liegenschaftsanteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Steuerklassen unterschieden. Zu Steuerklasse I zählen der Ehegatte und die Kinder; als solche gelten auch die an Kindes statt angenommenen Personen und die Stiefkinder. Zur Steuerklasse III zählen die Eltern, Großeltern und weitere Voreltern, die Stiefeltern, sowie die voll- und halbbürtigen Geschwister. Im Sinne des…

UFSW RV/0967-W/07Bemessung des Grunderwerbsteueräquivalents gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbstG bei Zuwendung einer Liegenschaft an eine Familienstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken Steuerklasse III 1. die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern 2. die Stiefeltern 3. die voll- und halbbürtigen Geschwister Steuerklasse IV 1 die Schwiegerkinder 2.die Schwiegereltern 3.die Abkömmlinge ersten Grades…

UFSW RV/0966-W/07Bemessung des Grunderwerbsteueräquivalents gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG bei Zuwendung einer Liegenschaft an eine Familienstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken Steuerklasse III 1. die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern 2. die Stiefeltern 3. die voll- und halbbürtigen Geschwister Steuerklasse IV 1 die Schwiegerkinder 2.die Schwiegereltern 3.die Abkömmlinge ersten Grades…

UFSI RV/0805-I/07Rückschenkung von Liegenschaftsvermögen an den Vater: der vormals im Rahmen einer gemischten Schenkung unentgeltlich zugewendete Teil bleibt steuerfrei, darüber hinaus liegt Schenkung vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2008

… 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG bleibt Vermögen, soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Dadurch soll der mehrfache Wechsel im Eigentum zwischen nahen Angehörigen nicht zu oft besteuert werden. Erfaßt sind sowohl…

UFSL RV/0709-L/05Steuerklasse des/der Lebensgefährten/in bei der Erbschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…Abkömmlinge der an Kindes Statt angenommenen Personen jedoch nur dann, wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes Statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken. | III. Steuerklasse III 1. Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, 2. die Stiefeltern, 3. die voll- und halbbürtigen Geschwister. |…

UFSW RV/0130-W/06Steuerklasse des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten bei der Erbschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…angenommenen Personen jedoch nur dann, wenn sich die Wirkungen der Annahme an Kindes statt auch auf die Abkömmlinge erstrecken. III. Steuerklasse III. 1. Die Eltern, Großeltern und weiteren Voreltern, 2. Die Stiefeltern 3. Die voll- und halbbürtigen Geschwister IV. Steuerklasse IV. 1. Die Schwiegerkinder, 2…

UFSS RV/0360-S/05Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…Rückfall von Vermögen: Gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG ist Vermögen, das von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen zugewendet wurde und nun an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Der Bw wendet ein, dass auch für den Fall, dass diese Forderung betreffend PKW-Schaden…

UFSS RV/0361-S/05Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…Rückfall von Vermögen: Gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG ist Vermögen, das von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen zugewendet wurde und nun an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Der Bw wendet ein, dass auch für den Fall, dass diese Forderung betreffend PKW-Schaden…

UFSI RV/0069-I/06Pflichtteil als Surrogat der vormals an den Erblasser übergebenen Liegenschaft ? Versagung der Befreiung mangels Unentgeltlichkeit des früheren Erwerbes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

…Gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG bleibt Vermögen, soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Erfaßt sind Rückfälle von Todes wegen sowie Rückschenkungen. Als Abkömmlinge sind dabei nur leibliche Kinder, nicht aber…