…W.B. verkauft. Herr W.B. hat sich in diesem Vertrag zur Zahlung dieser Leibrente an Herrn F.T. und im Falle dessen Vorablebens vor seiner Gattin Frau H.T., der Berufungswerberin, an diese verpflichtet. Die Zahlungsverpflichtung endet mit Ableben des Herrn F.T. beziehungsweise…
…erfolgt die Einräumung dieses Wohnungsrechtes unentgeltlich und soll im Falle des Ablebens des JK seiner Lebensgefährtin bis zu deren Ableben als höchstpersönliche Dienstbarkeit eingeräumt sein. Im Falle des Vorablebens des JK hat die Berechtigte die Betriebskosten der Wohnung zu tragen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet…
…W 1). Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes sollten mit Ableben des Übergebers erfolgen (Punkt 3. des Vertrages), für den Fall des Vorablebens der Übernehmerin sollten deren Ansprüche auf die Erben und Rechtsnachfolger übergehen (Punkt 4). Als Gegenleistung war vereinbart (Punkt 5.), dass die Übernehmerin…
…Die Parteien erklärten, diese Rechtseinräumung wechselseitig anzunehmen. Das Fruchtgenussrecht umfasste das gesamte Gebäude und die ganze Grundfläche und würde, beginnend mit dem Vorableben eines Partners, für die Lebensdauer des überlebenden Lebensgefährten gelten. Festgehalten ist in der Urkunde weiters, dass nach Ansicht der Vertragsparteien wegen der…
…Unterhaltspflicht" durch das Fruchtnießungsrecht plus Übernahme der Darlehensrückzahlungen und Betriebskosten (Ausnahme: Strom) sichergestellt werden. Nur im Falle des Vorablebens des Gatten sollte das Eigentum an der Wohnung mit allen Belastungen übergehen. Die angeführten Umstände lassen nur den Schluss zu, dass es Ziel der Vereinbarung war…
…Kredite- und Bauspardarlehensrückzahlungen, sowie auch alle sonstigen mit der Liegenschaft zusammenhängenden Kosten tragen Herr N. R. und Frau <Bw> je zur Hälfte. 2. Im Fall des Vorablebens des N. R. treffen diese Kosten <Bw> alleine. ................" In Folge eines Vorhaltes übermittelte die Bw. eine, mit 14…
…Wohnungsrecht zu Gunsten des Beitretenden, jedoch nur für den Fall des Vorablebens der Übergeberin. Für Zwecke der Gebühren- und Steuerbemessung wurde die Gegenleistung mit € 7.200,00 sinngemäß wir folgt erklärt: Pflegeleistung für die Übergeberin € 100,00 mtl. x voraussichtliche Dauer der Pflegeleistungen…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…seinen Eltern Herrn A.M. und Frau Me.M eine gemeinsame Leibrente in Höhe von zusammen monatlich € 1.200,-(eintausendzweihundert) 3. Für den Fall des Vorablebens eines Elternteiles hat Herr M.M. dem überlebenden Elternteil eine Rente von jeweils 80 % der aktuellen Rentenhöhe zu…
…gehörige Liegenschaft EZ 1 übergeben. Als Gegenleistung für diese Übergabe räumt die Berufungswerberin für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des Übergabsobjektes den Übergebern auf deren Lebensdauer, und zwar ungeteilt im Falle des Vorablebens eines Berechtigten, das höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungsrecht ein. Laut Punkt "Achtens…
…gehörige Liegenschaft EZ 1 übergeben. Als Gegenleistung für diese Übergabe räumt die Berufungswerberin für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum des Übergabsobjektes den Übergebern auf deren Lebensdauer, und zwar ungeteilt im Falle des Vorablebens eines Berechtigten, das höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungsrecht ein. Laut Punkt "Achtens…
…gesamten Einfamilienhaus, dies gemeinsam mit Ehegatten und Kindern für die Dauer der aufrechten Ehe; im Fall des Vorablebens des Ehegatten steht der Bw das Wohnungsgebrauchsrecht allein zu. Gemäß Punkt V. wird von der Bewertung des Rechtes "zum Zweck der Bemessung der Schenkungssteuer Abstand genommen, da…
…verpflichtet ist, diese seine Geschäftsanteile an seinen Bruder W zu verkaufen ... 3. ... Für den Fall des Vorablebens unseres Sohnes G vor unserem Sohn W verfügen wir, dass die von unserem Sohn G gehaltenen 1/3 Geschäftsanteile ... an unseren Sohn W zurückzufallen haben. ...". Daneben wurden noch…
…er beabsichtigt, diese Geschäftsanteile ganz oder teilweise zu verkaufen ... verpflichtet ist, diese seine Geschäftsanteile an seinen Bruder W zu verkaufen ... Für den Fall des Vorablebens unseres Sohnes G vor unserem Sohn W verfügen wir, dass die von unserem Sohn G gehaltenen 1/3 Geschäftsanteile ... an…
…verpflichtet ist, diese seine Geschäftsanteile an seinen Bruder W zu verkaufen ... 3. ... Für den Fall des Vorablebens unseres Sohnes G vor unserem Sohn W verfügen wir, dass die von unserem Sohn G gehaltenen 1/3 Geschäftsanteile ... an unseren Sohn W zurückzufallen haben. ...". Daneben wurden noch…