…Pflegeleistungen), die vom Ableben einer Person abhängen. Bei Vorableben des Übernehmers gehen dessen Rechte und Pflichten auf seine Rechtsnachfolger über. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach § 16 BewG 1955 ermittelte Wert der Gegenleistung beträgt 50.000 (geringer als der dreifache Einheitswert). Fragestellung: Von welcher Bemessungsgrundlage…
…dazugehörige Liegenschaft samt allen Aktiva und Passiva. Als Gegenleistung verpflichtete sich die Bf. dem Übergeber auf dessen Lebensdauer eine monatliche Versorgungsrente von 1.600 € zu zahlen und im Fall seines Vorablebens vor seiner Ehegattin, die Mutter der Bf., dieser in derselben Höhe weiterhin lebenslang…
…W.B. verkauft. Herr W.B. hat sich in diesem Vertrag zur Zahlung dieser Leibrente an Herrn F.T. und im Falle dessen Vorablebens vor seiner Gattin Frau H.T., der Berufungswerberin, an diese verpflichtet. Die Zahlungsverpflichtung endet mit Ableben des Herrn F.T. beziehungsweise…
…erfolgt die Einräumung dieses Wohnungsrechtes unentgeltlich und soll im Falle des Ablebens des JK seiner Lebensgefährtin bis zu deren Ableben als höchstpersönliche Dienstbarkeit eingeräumt sein. Im Falle des Vorablebens des JK hat die Berechtigte die Betriebskosten der Wohnung zu tragen. Sie ist jedoch nicht verpflichtet…
…W 1). Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes sollten mit Ableben des Übergebers erfolgen (Punkt 3. des Vertrages), für den Fall des Vorablebens der Übernehmerin sollten deren Ansprüche auf die Erben und Rechtsnachfolger übergehen (Punkt 4). Als Gegenleistung war vereinbart (Punkt 5.), dass die Übernehmerin…
…auf deren Lebenszeit. Mit Vorableben der Geschenknehmerin fällt das Eigentumsrecht an dieser Liegenschaft an den Geschenkgeber zurück. Die Vertragsteile halten hiezu fest, dass das Anwartschaftsrecht des Geschenkgebers nicht vererblich ist und daher im Falle des Vorablebens des Geschenkgebers nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht. Der Geschenkgeber…
…Die Parteien erklärten, diese Rechtseinräumung wechselseitig anzunehmen. Das Fruchtgenussrecht umfasste das gesamte Gebäude und die ganze Grundfläche und würde, beginnend mit dem Vorableben eines Partners, für die Lebensdauer des überlebenden Lebensgefährten gelten. Festgehalten ist in der Urkunde weiters, dass nach Ansicht der Vertragsparteien wegen der…
…Unterhaltspflicht" durch das Fruchtnießungsrecht plus Übernahme der Darlehensrückzahlungen und Betriebskosten (Ausnahme: Strom) sichergestellt werden. Nur im Falle des Vorablebens des Gatten sollte das Eigentum an der Wohnung mit allen Belastungen übergehen. Die angeführten Umstände lassen nur den Schluss zu, dass es Ziel der Vereinbarung war…
…92.000 € nicht aufgenommen, damit ihm ein Wohnrecht eingeräumt werde, sondern sei das Wohnrecht erst im Nachhinein zu seiner Absicherung für den Fall des Vorablebens seiner Lebensgefährtin gemacht worden. Die effektiven Betriebskosten würden sich auf 78 € pro Monat belaufen. Das Privatdarlehen werde bei…
…zu räumen. - "Im Hinblick auf die Abschlagszahlung" sollte die monatliche Leibrentenzahlung (laut Vertragsnachtrag vom 25.11.2011 wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex) nur mehr bis längstens 31.03.2023 bzw. im Falle des Vorablebens bis zu ihrem Ableben zu leisten sein (Punkt II, b des Vertragsnachtrages)…
…B.T.. Der lnvestitionsablösebetrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010 (Ausgangsbasis Monat der Vertragsunterfertigung). Für den Fall des kinderlosen Vorablebens der Geschenknehmerin vor auch nur einem Elternteil kommt dem/den Geschenkgeber(n) ein Aufgriffsrecht betreffend der ideellen Liegenschaftshälfte des Geschenknehmers L.T. gegen Bezahlung des…
…B.T.. Der lnvestitionsablösebetrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010 (Ausgangsbasis Monat der Vertragsunterfertigung). Für den Fall des kinderlosen Vorablebens der Geschenknehmerin vor auch nur einem Elternteil kommt dem/den Geschenkgeber(n) ein Aufgriffsrecht betreffend der ideellen Liegenschaftshälfte des Geschenknehmers L.T. gegen Bezahlung des…
…B.T.. Der lnvestitionsablösebetrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010 (Ausgangsbasis Monat der Vertragsunterfertigung). Für den Fall des kinderlosen Vorablebens der Geschenknehmerin vor auch nur einem Elternteil kommt dem/den Geschenkgeber(n) ein Aufgriffsrecht betreffend der ideellen Liegenschaftshälfte des Geschenknehmers L.T. gegen Bezahlung des…
…B.T.. Der lnvestitionsablösebetrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2010 (Ausgangsbasis Monat der Vertragsunterfertigung). Für den Fall des kinderlosen Vorablebens der Geschenknehmerin vor auch nur einem Elternteil kommt dem/den Geschenkgeber(n) ein Aufgriffsrecht betreffend der ideellen Liegenschaftshälfte des Geschenknehmers L.T. gegen Bezahlung des…
…Kredite- und Bauspardarlehensrückzahlungen, sowie auch alle sonstigen mit der Liegenschaft zusammenhängenden Kosten tragen Herr N. R. und Frau <Bw> je zur Hälfte. 2. Im Fall des Vorablebens des N. R. treffen diese Kosten <Bw> alleine. ................" In Folge eines Vorhaltes übermittelte die Bw. eine, mit 14…
…Wohnungsrecht zu Gunsten des Beitretenden, jedoch nur für den Fall des Vorablebens der Übergeberin. Für Zwecke der Gebühren- und Steuerbemessung wurde die Gegenleistung mit € 7.200,00 sinngemäß wir folgt erklärt: Pflegeleistung für die Übergeberin € 100,00 mtl. x voraussichtliche Dauer der Pflegeleistungen…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…
…zu irgendeiner Zahlung oder Leistung herangezogen werden sollten. II. Die Übergeber bedingen sich auf deren Lebensdauer und im Falle des Vorablebens eines der Übergeber ungeschmälert für den Überlebenden das lebenslängliche und unentgeltliche Ausgedinge aus, zu dessen Leistung beziehungsweise Duldung sich die Übernehmer für sich und…