…sämtliche innerhalb eines Jahres durchschnittlich im Einsatz befindlichen Container-Chassis in Anspruch genommen, da diese nach Ansicht des Unternehmens auf Grund ihrer Beschaffenheit sinnvollerweise ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr eingesetzt werden könnten. Eine Einzelbetrachtung zum Zwecke des Nachweises der Befreiungsvoraussetzungen sei daher schon allein aus…
… 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992 in Anspruch genommen habe, wonach "Vor- und Nachläufe" unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit seien. Diese Voraussetzungen würden jedoch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in allen Fällen vorliegen, da von der Beladestelle nicht - wie gefordert…
… 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992 in Anspruch genommen habe, wonach "Vor- und Nachläufe" unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit seien. Diese Voraussetzungen würden jedoch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in allen Fällen vorliegen, da von der Beladestelle nicht - wie gefordert…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…Geruch nach Obstdestillat, ermittelter Alkoholgehalt: 44,5 %vol., Dichte: 0,940 g/cm³) um einen Obstbranntwein mit einem hohen Anteil an Vor- und Nachlaufkomponenten. Laut Untersuchungsbefund 4429/2002 der TUA vom 21. Oktober 2002 handle es sich bei der gegenständlichen Ware (farblose, klare Flüssigkeit mit…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…in Österreich liege nur der bereits übermittelte "Calender Report" vor, der vom Bw. selbst erstellt worden sei. Demnach habe er 2008 keine Aufenthaltstage und keine Arbeitstage in Österreich gehabt. Eine zu wertende Gesamtschau der bereits dargelegten Umstände (vorzeitige Beendigung der Entsendung aufgrund interner Unstimmigkeiten) bzw…
…Eher wie eine Schauspielerei, man spiele auch schon mal tagelang vor leeren Häusern. Die Meldeauszüge seien die einzig geeignete Grundlage, objektive Anhaltspunkte dafür zu finden, wann wer gemeldet gewesen sei und diese Adresse als Deckel benutzt habe. Diese Grundlagen habe ME zähneknirschend für seine Berechnungen…
…sondern seien Zinsen, die für ein Geschäftsdarlehen aufzunehmen gewesen sei und den Bw. wie einen gewerblichen Selbständigen treffen würden. Diese Schuldzinsen würden nicht die Privatsphäre des Bw. betreffen. Aus der Sicht des Bw. seien diese Schuldzinsen nachlaufende Kosten, somit dauernde Lasten bis zum Jahr 2015…
…liege auch keine außergewöhnliche Belastung vor. Nach Erstreckung der Rechtsmittelfrist stellte der Bw. am 5. Juli 2002 einen Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz und brachte vor, es liege hinsichtlich der nach dem Konkurs der F-GmbH nachlaufenden Kosten durch Pfändung des Einkommens…
…Seite. Weil meine Intention nach wie vor die ist, ich sage es noch ein letztes Mal für das Protokoll, ich würde sie noch einmal ersuchen, ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ist nicht fertig, das ist korrekt und ich würde sie im Zuge…
…somit konkrete Nachweise, ob das jeweilige Fahrzeug tatsächlich innerhalb eines Monats ausschließlich für begünstigte Zwecke eingesetzt worden ist oder nicht. Als Gründe dafür nennt die berufungswerbende Gesellschaft die gegebene innerbetriebliche Organisationsstruktur (Abwicklung der Vor- und Nachlaufverkehre bzw der Bahntransporte in unterschiedlichen Dispoabteilungen), die im Zeitpunkt…
…nbsp; 2. Kombinierter Verkehr Straße/Schiene In der Rechtsache betreffend steuerbefreiten Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene wurde der Verwaltungsgerichtshof bereits zur Entscheidungsfindung angerufen. Hinsichtlich der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 4 - 6/1996 entschied der Gerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7…
…von der Tiroler Landesregierung in einen seinem Unternehmen widerfahrenen Fall einer dringlichen Containerzustellung an eine bestimmte Firma nicht als Vor- und Nachlaufverkehr anerkannt worden sei und seine Firma mit einer Verwaltungsstrafe von S 6.000,00 wegen Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf der Autobahn um…
…dass es Kalendermonate gegeben habe, in denen die streitgegenständlichen Kraftfahrzeuge ausschließlich im steuerbefreiten Vor- und Nachlaufverkehr verwendet gewesen seien. Diesem Vorbringen kommt in dem von der Betriebsprüfung in ihrer Stellungnahme aufgezeigten Ausmaß Berechtigung zu. Hinsichtlich der rechnerischen Auswirkungen ist auf die Darstellung in der Stellungnahme…