…Beförderungsmittel in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung - abgesehen von bestimmten Ausnahmen -grundsätzlich formlos. Gemäß Artikel. 719 Abs. 3 Buchstabe a ZK-DVO, in der damals geltenden Fassung, ist eine der Voraussetzungen für die Überführung eines Straßenfahrzeuges in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch…
…Eine anderweitige Ermächtigung zum eigenen Gebrauch nach dieser Vorschrift vermag das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung im Anstellungsvertrag nicht zu ersetzen. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch auf Angestellte war auch schon vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung…
…vorübergehende Verwendung eines Straßenfahrzeuges zum privaten Gebrauch nach den Artikeln 555 bis 562 ZK-DVO setzt das kumulative Vorliegen aller in diesen Bestimmungen angeführten Tatbestandselemente voraus. Demnach wäre eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges, dass die private Verwendung…
…Das Ermittlungsverfahren hat dazu schlüssig ergeben, dass F.H. diese Warentransporte mit dem im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch befindlichen Kleinlastwagen durchgeführt hat. Der Warentransport als solcher am 21. März 2001 zwischen den vorgenannten Filialen ist auf Grund der Zeugenaussage von I.L…
…erstmals am 19. April 2000 über ein nicht mehr näher bestimmbares Zollamt gegenüber Tschechien im Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch in das Zollgebiet verbracht und sich dabei der Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung nach Artikel 232 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93…
…eingesetzten Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch nach Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO setzt das kumulative Vorliegen aller in dieser Bestimmung angeführten Tatbestandselemente voraus. Demnach ist eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung des Straßenfahrzeuges, dass die private Verwendung im Anstellungsvertrag…
…11, ZRV/0069-Z2L/11). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch Angestellte war auch bereits vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung im Jahr 2001 (mit Verordnung (EG) Nr. 993/2001 der Kommission vom 4. Mai…
…Gebrauch kann nach dieser Bestimmung das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung in einem Anstellungsvertrag nicht ersetzen (siehe z.B. UFS 26.5.2008, ZRV/0012-Z3K/08; 18.5.2011, ZRV/0116-Z2L/10). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…Gebrauch kann nach dieser Bestimmung das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung in einem Anstellungsvertrag nicht ersetzen (siehe z.B. UFS 26.5.2008, ZRV/0012-Z3K/08; 18.5.2011, ZRV/0116-Z2L/10). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…Gebrauch kann nach dieser Bestimmung das Erfordernis einer Verwendungsberechtigung in einem Anstellungsvertrag nicht ersetzen (siehe z.B. UFS 26.5.2008, ZRV/0012-Z3K/08; 18.5.2011, ZRV/0116-Z2L/10). Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch…
…weil solche nachträglich oder mündlich erteilten Verwendungsberechtigungen zum eigenen Gebrauch anlässlich von zollbehördlichen Kontrollen nicht überprüfbar wären. Eine entsprechende Einschränkung der Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Fahrzeuge zum privaten Gebrauch durch Angestellte war auch bereits vor der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung 2001 in…
…nicht berechtigt war, den verfahrensgegenständlichen PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch nach den näheren Bestimmungen des Art. 719 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex-Durchführungsverordnung) im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verwenden. Auf die…
…Person mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt gewesen wäre den ausländischen unverzollten PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch in das Zollgebiet zu verbringen. Für die Abgabenberechnung wurde der Zollwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt Juli 1998 gemäß Art…
…der die vorübergehende Verwendung bewilligt worden ist. Offensichtlich in Übereinstimmung mit dieser Regelung normierte Art 719 Abs 10 lit b ZK-DVO alter Fassung, dass unbeschadet des Absatzes 8 ein Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich…
…wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge a) von außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden; b) von diesen Personen privat verwendet…
…wäre. Der Bf. ist aber - wie nachstehend noch zu begründen sein wird - auf Grund seiner Wohnsitzverhältnisse zur Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch im Sinne des Artikels 719 ZK-DVO nicht berechtigt. Es ist daher zu prüfen, ob der Bf…
…war, und es ihm daher nicht gestattet war, das Verfahren der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch im Sinne des Artikels 719 Absatz 4 Buchstabe b) ZK-DVO in Anspruch zu nehmen. Der Bf. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei der…
…wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge a) von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden; b) von diesen Personen privat verwendet…
…Fahrzeug zum privaten Gebrauch von einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegentlich verwendet werden, wenn diese für Rechnung und auf Weisung des Bewilligungsinhaber handelt, der sich selbst in diesem Zollgebiet aufhält. (11) Abweichend von Artikel 717 a) kann die vorübergehende Verwendung nach…
…wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung nach Abs. 1 unterliegt der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden (Abs. 3 lit. a) und von diesen Personen privat verwendet werden…